Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die erneute Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2026 infolge der Coronapandemie. Ich gehe einmal davon aus, dass das niemand in diesem Hause leichtfertig tut. Aber genauso wenig dürfen wir ignorieren, dass die finanziellen, gesellschaftlichen und strukturellen Folgen der Pandemie bis heute nicht vollständig überwunden sind.

Mit dem Sondervermögen Corona hat das Land Sachsen-Anhalt Ende 2021 einen bewussten und verantwortungsvollen Weg eingeschlagen: keine pauschale Verschuldung, sondern ein klar begrenzter Maßnahmenkatalog mit 63 konkreten Vorhaben, zweckgebunden, befristet und unter parlamentarischer Kontrolle.

Meine Damen und Herren! Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 hat Minister Richter bereits hingewiesen. Aufgrund dieses Urteils muss der Landtag jedes Jahr neu entscheiden, auch wenn das pandemische Geschehen glücklicherweise beendet ist.

Aber Pandemieresilienz ist kein kurzfristiges Projekt; sie braucht Zeit und eine verlässliche Finanzierung, genauso wie sie bspw. der Deichbau oder der Bau von Eisporthallen brauchen,

(Zustimmung bei der FDP)

die auch einen recht großen zeitlichen Abstand zur letzten Hochwassersituation im Jahr 2013 haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den ausgezahlten Mitteln wurden ganz konkrete Verbesserungen erreicht, und zwar bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, bei der Ausstattung unserer Krankenhäuser und vor allem bei der Aufarbeitung von Lernrückständen in unseren Schulen. Hier setzen unsere Maßnahmen wie Lerncamps, Investitionen in digitale Ausstattung usw. an. Denn gerade unsere jungen Menschen haben besonders unter der Pandemie gelitten.

Entscheidend ist es jetzt, begonnene Maßnahmen zum Ende zu führen. Würde der Landtag die Notlage nicht feststellen, könnten diese Projekte nicht mehr aus dem Sondervermögen finanziert werden und sie müssten in den regulären Haushalt verschoben werden.

(Zuruf von Dr. Jan Moldenhauer, AfD)

Das ist weder finanziell darstellbar noch haushaltsrechtlich vorgesehen. Ja, wir haben auch eine mittelfristige Finanzplanung umzusetzen. Ich sehe uns als Parlamentarier auch in der Verantwortung, zu einmal beschlossenen Maßnahme zu stehen.

Zugleich ist seit dem Jahr 2024 klar geregelt, dass nur noch Maßnahmen finanziert werden dürfen, die bis zum Ende des Jahres 2026 vollständig abgeschlossen werden können. Es entstehen also keine neuen Dauerbelastungen für den Landeshaushalt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Entscheidung dient dem geordneten und rechtssicheren Abschluss eines klar definierten Maßnahmenpakets. Die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2026 ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich geboten, haushaltspolitisch notwendig und politisch verantwortungsvoll.

Die Fraktion der Freien Demokraten - das möchte ich vielleicht auch einmal für die Zuschauer außerhalb dieses Hauses sagen, die unserer Partei angehören - hat einen Auftrag über die Zustimmung zum Koalitionsvertrag. Dieser Verantwortung fühle ich mich als Parlamentarier ganz persönlich verbunden.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)

Ich werde diesem Antrag heute zustimmen und kann das auch für die Mehrheit unserer Fraktion erklären. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.