Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt bin ich ein bisschen hin- und hergerissen, ob ich gelassen hinnehmen soll, dass der Herr Scharfenort nicht da ist, weil er es vorzieht, auf irgendeinem Extremistentreffen

(Lachen bei der SPD, bei der AfD und von Olaf Meister, GRÜNE)

Staatsgeld zu verjuchheien, anstatt hier auf Arbeit aufzukreuzen, oder ob ich das bedauern soll, was ich aus grundsätzlichen Erwägungen gar nicht möchte. Denn, Herr Kohl, Herr Scharfenort hat schon einmal zugegeben, dass die Geschichte mit den prüfungsfreien Räumen ein ziemliches Märchen ist. So ist auch das Gesetz nicht, das wir gleich beschließen werden. Wenn Sie hineingeschaut hätten, dann wüssten Sie das.

Ich will jetzt über den komplexen Charme einer Erweiterung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs auf Sozialverbände und kleine Gemeinden gar nicht reden. Über all das haben wir schon vielmals in dieser Wahlperiode debattiert. Ich will auf eine Sache hinweisen, auf die ich hier immer schon hingewiesen habe. Weil ich aber der Einzige bin, der das tut, will ich es noch einmal tun, damit es auch hier in den Annalen verewigt ist. Die Prüfung des Landesrechnungshofs ist immer stichprobenartig und exemplarisch. Sie ist nicht dazu da, den einzelnen Fall zu betrachten, sondern immer dafür gedacht, daraus etwas zu gewinnen, was sich dann allgemein durchsetzen soll. Diese Prüfungen ersetzen eine Kommunalaufsicht und eine kommunale Rechnungsprüfung nicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich wiederhole hier, was ich immer schon sage: Wir gehen noch einen weiten Weg, bis wir bei einer effektiven, vernünftigen Kommunalaufsicht sind. Das müssen wir tun, weil wir nur durch die Breite, die dadurch gegeben ist, zu Verbesserungen in der kommunalen Selbstverwaltung kommen werden, wie wir uns das alle vorstellen.

Dazu will ich nur ein Beispiel nennen. Wenn die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz dem ehemaligen Bürgermeister - ich meine, er ist inzwischen nicht mehr im Amt - von Hettstedt eine Nebentätigkeitsgenehmigung als Conférencier gibt - allen Ernstes!  , dann ist das erstens klar rechtswidrig. Dafür kann der Mann nichts, der um die Nebentätigkeitsgenehmigung nachgesucht hat, aber sehr wohl die Kommunalaufsicht. Zweitens zeigt das, dass dort immer noch in hohem Maße Unkenntnis und Unbefindlichkeit herrschen und dass wir alle zusammen immer noch viel zu tun haben, damit wir die Kommunalaufsichten der Landkreise auf Vordermann bekommen.

Jetzt ist die Innenministerin nicht da, also muss ich meinen Wunsch sozusagen ins Leere oder an die Kabinettskollegen richten. Wir brauchen mehr Unerbittlichkeit der oberen Kommunalaufsichtsbehörden, das durchzusetzen. - Vielen Dank.