Tagesordnungspunkt 20

Beratung

Kindermedizinische Versorgung in den Leistungsgruppen erhalten und sichern

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6010


Einbringen wird diesen Antrag Frau Hohmann. 


Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gescheiterte Krankenhausreform des ehemaligen Gesundheitsministers Lauterbach wird immer offensichtlicher. 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Sie ist aber in Kraft!)

Sie gefährdet die bereits reduzierte stationäre Versorgung in unserem Land insbesondere in ländlichen Gebieten. 

Die mit Lauterbachs Abschiedsgeschenk, dem KHVVG   ich spreche es einmal aus: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz   aus dem Jahr 2024, neu eingeführten Leistungsgruppen sind eine der kompliziertesten und wichtigsten Komponenten der strengen Lauterbach-Ideen. Sie waren demzufolge das wichtigste Thema am Mittwoch bei den Treffen der Krankenhausgesellschaft in Magdeburg, weil sie als bürokratisches und verkomplizierendes Instrument gelten. 

Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zum KHVVG eine Reform der Krankenhausreform initiiert. Am 7. Oktober 2025 wurde der Kabinettsentwurf genehmigt, mit dem nun zwei der sechs Leistungsgruppen in der Pädiatrie ersatzlos gestrichen werden sollen, die für spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin, die Leistungsgruppe 47, sowie die für spezialisierte Kinder- und Jugendchirurgie, die Leistungsgruppe 16. Insgesamt sollen mit dem KHAG nun vier Leistungsgruppen gestrichen werden, die zwei für die kindermedizinische Versorgung sowie für die Infektiologie und für die Notfallmedizin. Von 65 Leistungsgruppen verbleiben also nur noch 61.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir unseren Antrag vor rund sechs Wochen einreichten, gingen wir noch davon aus, dass der KHAG-Referentenentwurf nicht endgültig ist. Deshalb forderten wir, dass sich die Gesundheitsministerin wie bei den vom G-BA geforderten Mindestmengen für Frühgeborene auch für die genannten Bereiche der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendchirurgie einsetzt. Unser Ziel war es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Problematik der Mindestmengen nicht nur die Neonatologie betrifft, sondern auch in den anderen Subdisziplinen vorkommt, wie es die Fachgesellschaften einschließlich des Verbandes der Leitenden Kinderärzte und Kinderchirurgen ausdrücklich gefordert haben, um zu verhindern, dass Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinder- und Jugendchirurgie aufgeben. 

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin übte scharfe Kritik am Entwurf des KHAG. Vor allem chronisch kranke Kinder würden durch die Streichung benachteiligt werden, ein extrem großer Rückschritt für die medizinische Versorgung von kranken Kindern. Dieses Konzept katapultiert uns zurück in die 1960er-Jahre, anstatt die spezialfachärztliche Versorgung zu sichern. So sagte es Prof. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ. 

Heute müssen Familien oft lange Anfahrten auf sich nehmen, um spezialisierte Behandlungen zu erhalten. Was solch eine Änderung bedeutet, das veranschaulichte ein Beitrag im MDR: Im April 2023 musste eine Mutter aus dem Salzlandkreis mit ihrer kleinen Tochter, die akut unter Atemnot litt, fast eine Stunde zum Magdeburger Klinikum für Kinder- und Jugendmedizin fahren, weil es die nächstgelegene Klinik war. Für Mutter und Kind ist es beängstigend und belastend. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forderung umzusetzen, die beiden gestrichenen Pädiatrie-Leistungsgruppen zu erhalten, ist so gut wie unmöglich. Der Referentenentwurf mit der Streichung wurde vom Kabinett beschlossen und durchgewinkt. Am kommenden Freitag ist der Bundesrat am Zug. Die Länder werden in ihrer Planungshoheit und in ihren regionalen Besonderheiten ignoriert. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Damit bleibt eigentlich nur noch eine Lösung im Vermittlungsausschuss, was aus der Perspektive der Krankenhausgesellschaft ebenfalls unwahrscheinlich erscheint. 

Der Bundestag hat Mitte Januar noch einmal die Chance, aber auch diese Hoffnung ist sehr gering. Die Kommission des Bundes und des Gemeinsamen Bundesausschusses beweist, dass es kein Umdenken bei den beiden gestrichenen Leistungsgruppen in der Pädiatrie gibt   bedauerlich. 

Wie bereits erwähnt, stimmen wir der Einschätzung der Landesregierung zu, dass die Krankenhausreform des Bundes die Planungshoheit des Landes einschränkt und die regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigt, ja, sogar gefährdet. 

Wir unterstützen auch die gemeinsame Verfassungsklage der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen die Mindestmengenregelung bei der Versorgung von Frühgeborenen. 

(Zustimmung bei der Linken)

Momentan erstellen die Krankenhäuser im Land die Leistungsgruppen, was für sie viel Arbeit, Aufwand und Unklarheiten bedeutet. Natürlich brauchen sie dafür auch gute Nerven. 

Was bleibt nun noch von unserem Antrag übrig? - Ja, wir müssen reden. Es ist für die kindermedizinischen Fachverbände seit Langem und immer noch von großer Bedeutung, dass es schnell einen runden Tisch geben muss, um mit allen beteiligten Kinder- und Jugendkliniken die künftige Versorgungsstrategie in der Pädiatrie zu entwickeln. Es ist alarmierend, dass die Notlage in Sachsen-Anhalt die flächendeckende Versorgung von selbst schwer erkrankten Kindern betrifft. Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen erfolgt mittlerweile an immer weniger Orten im Land. Es ist jetzt notwendig, Unterstützungsprogramme für die Aus- und Weiterbildung zu schaffen, die es dem medizinischen Personal ermöglichen, angemessen zu arbeiten, um dessen Abwanderung auf attraktivere Arbeitsfelder zu verhindern. 

Fazit: Die Ausbildung und die Versorgung in der Kindermedizin sind im Land sehr fragil. In Magdeburg ist die Kinderchirurgieprofessur gerade vakant geworden. Insbesondere im Norden des Landes ist der Vorrat an Kindermedizin nicht groß. Deshalb ist sie erforderlich. 

Unsere Forderung bleibt, es ist entscheidend, dass alle Beteiligten bei der Frage der stationären medizinischen Versorgung unserer Kinder mitwirken. Alle Universitätskliniken sowie alle anderen Kliniken und kindermedizinischen Verbände müssen zusammen mit der Politik und mit den Krankenkassen an einen Tisch kommen und vereinbaren, wo, wie und von wem die stationäre medizinische Versorgung der Kinder im Land insbesondere im Norden organisiert werden soll. 

Auch wenn Geld nicht alles ist, ist es offensichtlich, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommen muss, alle Krankenhäuser bei den Investitionskosten zu unterstützen. 

(Zustimmung bei der Linken)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Themen, die der runde Tisch ansprechen sollte, sind unter anderem, gemäß dem Landtagsbeschluss in Drs. 8/2444, die Pädiatrie ist nicht mehr adäquat abgebildet und bedarf einer Reform. Wir möchten den Fragen nachgehen: Was konkret beabsichtigt die Landesregierung zu reformieren und bis wann? Was gilt im Land als bedarfsgerechte pädiatrische Versorgung? Welche Anpassungen sind dazu im kommenden Krankenhausplan vorgesehen? Angesichts der Gefährdung und des Wegfalls der stationären Pädiatrie will die Landesregierung kompensierende sektorenübergreifende Modelle schaffen, die eine Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich fördern. Wir wollen natürlich auch wissen, was hierzu bisher initiiert wurde. Wie weit sind die Gespräche mit der Ärztekammer über die Möglichkeiten der Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin? Wie kann man sie attraktiver gestalten? 

Ich glaube, mir würden noch mehr Fragen einfallen, aber darüber können wir sicherlich noch Ausschuss diskutieren. Deshalb bitten wir um die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Soziales. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.