Tagesordnungspunkt 12
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6146
Einbringer für die Landesregierung ist der Finanzminister. Herr Richter ist auf dem Weg und erhält das Wort. - Bitte sehr.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der staatlichen Hoch- und Liegenschaftsverwaltung vorlegen. Mit diesem Gesetz möchte die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sachsen-Anhalt seine Bau- und Liegenschaftsaufgaben künftig schneller, effizienter und wirtschaftlicher erfüllen kann.
Die Ausgangslage ist leider nicht ganz einfach. Unsere staatliche Hoch- und Liegenschaftsverwaltung steht vor tiefgreifenden Herausforderungen. Komplexere Bauprojekte treffen auf begrenzte Haushaltsspielräume. Der Sanierungsbedarf bei Bestandsgebäuden steigt, insbesondere vor dem Hintergrund neuer EU- und Bundesvorgaben zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Der Fachkräftemangel, vor allem im ingenieurtechnischen Bereich, erschwert die Umsetzung dieser Form schon jetzt erheblich. Kurzum: Die bisherige Struktur des BLSA mit Direktionen, technischen Büros und mehreren nachgeordneten Baubüros ist zu komplex, zu träge und zu personalintensiv, um die heutigen Anforderungen, wie ich sie gerade beschrieben habe, zu erfüllen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir eine grundlegende Neuordnung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung vor. Unser Ziel ist eine moderne zweistufige Behördenstruktur, die Entscheidungswege verkürzt, Personal- und Verwaltungskosten senkt sowie im Ergebnis den Bauprozess beschleunigt und somit die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig stärkt. Dies soll auch dazu führen, dass wir mit einer kürzeren Reaktionszeit die Nutzerzufriedenheit vor Ort erhöhen. Herzstück dieses Gesetzentwurfs ist das Gesetz zur Errichtung und Einrichtung der Landesämter für Bau- und Immobilienmanagement.
Im Kern erfolgt Folgendes: Zum 1. Januar 2026 werden die Aufgaben des bisherigen Landesbetriebes BLSA auf fünf Landesämter für Bau- und Immobilienmanagement übertragen, mit Sitzen in Dessau-Roßlau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und Stendal. Dabei werden die jetzt schon bestehenden Standorte des Landesbetriebes BLSA jeweils auf die neuen Landesämter überführt.
Diese Landesämter sind künftig untere Landesbehörden, die direkt dem Ministerium der Finanzen nachgeordnet sind. Die bisherige Direktionsebene entfällt vollständig. Damit schaffen wir klare Zuständigkeiten sowie eine flache Hierarchie und stärken die Entscheidungsfähigkeit vor Ort. Für die Nutzer der Landesliegenschaften ändert sich dabei nichts. Zuständigkeiten und Ansprechpartner bleiben insoweit unverändert.
Gleichzeitig wollen wir mit der Strukturänderung aber auch neue Kräfte freisetzen. Technisches Personal, welches vorher primär Verwaltungsarbeit in der Direktion wahrgenommen hat, soll den neuen Landesämtern zugeordnet werden. Aufgaben, die die Direktion für alle Standorte des Landesbetriebes BLSA wahrgenommen hat, werden zukünftig landesämterübergreifend durch Serviceeinheiten erledigt, welche einzelnen Standorten zugeordnet sind.
Zugleich stärken wir die strategischen Steuerungsaufgaben des Ministeriums der Finanzen, insbesondere hinsichtlich der Planung von sogenannten Kleinbauvorhaben, des Controllings und der Personalsteuerung. Damit verbleibt im Ergebnis die operative Stärke vor Ort mit einer gestärkten fachlichen Steuerung auf der Ministeriumsebene.
Es ist mir wichtig zu betonen: Diese Neuordnung erfolgt ohne anlassbedingten Personalabbau. Alle 550 Beschäftigten des Landesbetriebes werden vorrangig entsprechend ihren bisherigen Dienstorten übergeleitet. Finanziell entstehen durch die Umstrukturierung keine unmittelbaren Mehrkosten. Langfristig erwarten wir jedoch erhebliche Effizienzgewinne durch den Abbau von Doppelstrukturen, die Umstellung von einer doppischen auf eine kameralistische Haushaltsführung,
(Hendrik Lange, Die Linke, lacht)
den Wegfall der jährlichen Wirtschaftsprüfung und eine Reduzierung administrativer Aufgaben.
Aufgrund der Neuordnung der Aufgaben gehen wir ferner davon aus, dass wir langfristig 50 VZÄ einsparen werden. Das ist entscheidend für uns, unter anderem hinsichtlich der Effizienz und der weiteren, von mir gerade vorgetragenen Maßnahmen, die uns verstärkt in die Lage versetzen sollen, schneller und effizienter zu arbeiten.
Wir wollen den jährlichen Umsatz von Bauvolumen pro VZÄ weiter steigern. Dieser Quotient ist, bereinigt um Inflations- und Sondereffekte, vom Jahr 2016 bis heute um rund 20 % gesunken, und im selben Zeitraum ist der VZÄ-Bestand um etwa 30 % gestiegen. Das Land kann den bestehenden und durch bundespolitische Entscheidungen wachsenden Anforderungen im Landeshochbau nur gerecht werden, wenn es die Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes bürokratiearm und verwaltungsabbauend umstrukturiert und damit die baudurchführende Ebene weiter stärkt.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz legen wir den Grundstein für eine leistungsfähige öffentliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung, die den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gewachsen ist. Wir machen die Verwaltung einfacher, schneller und besser steuerbar. Wir stärken die Fachlichkeit, entlasten die Haushalte und schaffen Strukturen, die den erfolgreichen Vollzug unserer Bau- und Infrastrukturprojekte sichern sollen. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.