Hagen Kohl (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Änderung des SOG sollen im Wesentlichen drei Dinge geregelt werden. Zum einen geht es um häusliche Gewalt. In diesem Kriminalitätsbereich sind in den letzten Jahren leider steigende Fallzahlen festzustellen. Die Gründe dafür dürften aber allgemein bekannt sein. Dem soll dadurch begegnet werden, dass Wohnungsverweise sowie Aufenthalts- und Kontaktverbote in Fällen häuslicher Gewalt von der Polizei angeordnet und mittels elektronischer Aufenthaltsermittlung, sprich elektronischer Fußfessel, überwacht werden können. Auf den ersten Blick scheinen Wohnungsverweise oder Aufenthalts- und Kontaktverbote besonders in Kombination mit einer elektronischen Aufenthaltsermittlung geeignet zu sein, um Straftaten im häuslichen Umfeld zu verhindern. Das ist aber in der Praxis nicht so einfach und nicht immer so.
Ich möchte das an dem folgenden Beispiel verdeutlichen. Es gab im letzten Jahr einen Fall in Magdeburg-Neustadt, in dem ein russisch-türkischer 18-Jähriger im häuslichen Umfeld seine Mutter und seinen neunjährigen Bruder erstochen und drei weitere Geschwister verletzt hatte. Es lag kein Kontaktaufenthaltsverbot vor. Selbst wenn der Täter ein Kontaktverbot gehabt hätte und eine elektronische Fußfessel getragen hätte, wäre die Tat so nicht ohne Weiteres zu verhindern gewesen. Um das zu ändern, müsste die Polizei bei Zuwiderhandlungen gegen das Kontaktverbot umgehend reagieren, vor Ort erscheinen und ggf. eingreifen. Eine solche Vorgehensweise landesweit 24/7 umzusetzen, ist für die Polizei so nicht leistbar.
Weiterhin soll die Polizei Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten. Das Thema Drohnenabwehr hatten wir, um im Bild zu bleiben, auch schon auf dem Radar. Natürlich war, ist und bleibt das aufgrund der Generalklausel in § 13 SOG eine Aufgabe der Polizei. Mit der Regelung kann man aber noch einmal verdeutlichen, wer dazu befugt und letztlich dafür zuständig ist. Das erscheint uns in Zeiten, in denen von Landesseite versucht wird, die Verantwortung für die Gefahrenabwehr, z. B. für Weihnachtsmärkte, vornehmlich den Veranstaltern oder Kommunen aufzudrücken, dringend geboten.
Letztlich soll nunmehr das Distanz-Elektroimpulsgerät, umgangssprachlich Taser genannt, in der Landespolizei eingeführt werden. Die AfD hatte schon vor einem Jahr den Antrag auf Einführung des Tasers in der Landespolizei gestellt. In der Sitzung des Innenausschusses im November letzten Jahres wurde uns von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, im ersten Quartal 2025 dazu eine Anhörung durchzuführen. Passiert ist seitdem nichts. Wohl in der Hoffnung, dass wir unseren Antrag vergessen haben, legen Sie uns nun unseren Antragsinhalt in Gesetzesform vor.
(Guido Kosmehl, FDP: Nein! Nein!)
Die Urheberrechte liegen unstrittig bei der AfD.
(Zustimmung bei der AfD - Zurufe: Oh!)
- Doch. In Sachsen-Anhalt liegen die Urheberrechte unstrittig bei der AfD.
(Guido Kosmehl, FDP: Sicher nicht!)
Müssten die Koalitionsfraktionen Lizenzgebühren zahlen für jede Idee oder Position, die sie mittlerweile von der AfD kopiert oder übernommen haben, dann wären sie vermutlich auch finanziell schon bankrott.
Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.