Henriette Quade (fraktionslos):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Mit einem etwas holprigen Verfahren bringt die Koalition gleich eine ganze Reihe von polizeirechtlichen Änderungen ein. Mit dabei ist ein durch dieses Parlament seit Jahren geisterndes Thema, nämlich der Taser für die Polizei. 

Im aktuellen Teil des Dramas hat das Innenministerium Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt, die bisher keinen Taser im Flächeneinsatz haben, befragen lassen, was sie von Tasern halten. Es ist erwähnt worden, das Innenministerium schrieb dazu im Juni   ich zitiere  : Für mehr als 84 % der Teilnehmenden an der Online-Befragung trifft die Aussage voll zu bzw. eher zu, dass die flächendeckende Ausrüstung mit dem DEIG die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen könne. Das unterstreicht den wahrgenommenen praktischen Nutzen dieses Einsatzmittels. - Zitatende

Meine Damen und Herren! Das ist natürlich insoweit Unsinn, als dass es gerade keinen wahrgenommenen praktischen Nutzen in Sachsen-Anhalt geben kann, weil die Beamten nur vermuten, wie es sein könnte, wie es sich mit der Waffe, die sie noch nicht im Einsatz haben, verhalten könnte. Genau das ist der Taser: eine Waffe. 

Dass sich Polizeikräfte eine solche wünschen, ist völlig legitim. Die Steuerfahndung darf sich auch eine vierzigjährige Aufbewahrungspflicht für Belege wünschen. Die Kontrolle Schwarzarbeit darf sich wünschen, dass Angestellte ihren Personalausweis offen tragen müssen. Nur, deswegen wird das ja nicht eingeführt. 

Tatsächlich ist der Taser immer wieder auch in Deutschland tödlich. Eine tödlich wirkende Waffe, die zu einer Ausweitung von Gewalt führen wird. Die vermeintlich geringere Gefährlichkeit im Vergleich zur Schusswaffe wird dazu führen. Alle Statistiken und Untersuchungen zum Taser-Gebrauch weltweit deuten sehr, sehr klar darauf hin, dass der Taser häufiger angewendet werden wird, auch um mit Schmerzen den Willen von Personen zu brechen. 

Die gesundheitlichen Risiken und die Gefahr des Missbrauchs von Tasern hat auch die Gewerkschaft der Polizei erkannt, die sich dennoch für die Einführung ausspricht   Herr Striegel hat das angesprochen  , die aber eben auch für klare Richtlinien für den Einsatz wirbt, nicht nur für die Bodycam. Bei einer potenziell tödlichen Waffe   wir müssen davon ausgehen, dass es seit 2018 elf Todesfälle durch den Einsatz des Tasers in Deutschland gab   muss über solche Richtlinien der Gesetzgeber entscheiden, nicht die Exekutive, die bewaffnet wird. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn Wesentliches für die Grundrechtsausübung gehört in die Parlamente. Solche Regelungen fehlen im Gesetzentwurf der Koalition in Gänze. - Vielen Dank.