Tobias Krull (CDU): 

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Meine Frage richtet sich an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wir hatten schon mehrfach den Sachverhalt des Landesrahmenvertrages im Blick und den nun erarbeiteten Vorschlag, der bei den freien Trägern bzw. bei den Einrichtungsträgern gerade intern diskutiert wird. Hierzu hätte ich gern eine Auskunft dazu, wie der aktuelle Sachstand ist. Denn es ist uns nicht verborgen geblieben, dass einige Träger sich sehr skeptisch zu den Vorschlägen geäußert haben. 

Falls der Landesrahmenvertrag so nicht neu abgeschlossen werden kann: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sprich, das Ministerium, auch die Teile, die geeint sind, in eine Rechtsverordnung ergänzend aufzunehmen, damit die Träger, die bereit sind, beim Landesrahmenvertrag mitzuziehen, diese auch umsetzen können? 

Ich darf daran erinnern: Wir hatten auf dem Magdeburger Domplatz große Demonstrationen, bei denen es darum ging, dass eine Verlässlichkeit, eine Vertrauensbasis sowohl bei den Beschäftigten als auch vor allem bei den Menschen, die in Werkstätten, die in besonderen Wohnformen aktiv sind, verloren gehen könnte, falls wir hier keine Neuregelung auf den Weg bringen. - Das ist meine Frage. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin, bitte. 


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Krull, ich habe schon in der letzten Landtagssitzung darüber berichtet, dass wir mit den Spitzen der LIGA und der freien Träger, also mit dem bpa, eine Einigung über eine Rahmenvereinbarung erzielt haben. Diese Rahmenvereinbarung ist noch einmal formell mit Präambel etc. ausgestattet worden und am 7. November von der GK 131 an die Spitzen der LIGA und an den bpa mit der Bitte weitergeleitet worden, das formelle Zustimmungsverfahren unter den Mitgliedern einzuleiten. 

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und der bpa haben mir bestätigt, dass sie uns das Ergebnis ihrer Zustimmungsverfahren bis zum 24. November mitteilen werden. Bisher sind sie noch nicht geeint. Sie wissen, dass für das Schließen der Rahmenvereinbarung eine Einstimmigkeit notwendig ist. 

Sollte es nicht dazu kommen, hat das Kabinett vorgestern beschlossen   auch wir haben das Einstimmigkeitsprinzip  , dass wir als Landesregierung insgesamt, ohne uns die Beschlussfassung des Landessozialgerichts rechtlich zu eigen machen, die Träger erneut zu Verhandlungen aufrufen, und zwar für weitere sechs Monate, die gesetzlich vorgeschrieben sind, damit wir nach diesen sechs Monaten, wenn es wieder nicht zu einer Einigung kommt, eine Rechtsverordnung erlassen können.

Zum Stand selbst. Wir haben damit sozusagen das geheilt, was das Landessozialgericht uns aufgegeben hat, weil sie nicht von einer Ressortzuständigkeit ausgegangen sind, sondern von einer gesamten Entscheidung der Landesregierung. Das haben wir jetzt mit einem Vorratsbeschluss getan und das damit wieder geheilt. Daher hoffe ich, dass dann, wenn das jetzt bekannt wird, durch einige Mitglieder der Wohlfahrtsverbände vielleicht ein Ruck geht, sodass sie dieser Rahmenvereinbarung dann doch zustimmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber ich habe darauf keinen Einfluss. Anderenfalls geht das ganze gesetzliche Verfahren von vorn los; denn wir müssen dann eine Rechtsverordnung machen. Ob die Rechtsverordnung dann das Ergebnis der Rahmenvereinbarung widerspiegelt, ist offen. Ich glaube, das versteht sich von selbst. 

Das eine ist eine gemeinsame Kompromisslinie. Wenn wir zu einer Rechtsverordnung kommen sollten, werden wir, denke ich, schon aus Gründen der Sicherheit das empfehlen, mit dem wir sozusagen in die Rahmenvereinbarungsverhandlungen gegangen sind. Also die Hoffnung, dass man bei einer Rahmenvereinbarung nur nicht mitzustimmen braucht, um das später über eine Rechtsverordnung zu bekommen, wird sich, glaube ich, nicht erfüllen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine Nachfrage, so würde ich das jetzt interpretieren. - Bitte.


Tobias Krull (CDU): 

Das ist korrekt, Herr Landtagspräsident. Das ist eine Nachfrage, wahrscheinlich eher der rhetorischen Art. - Frau Ministerin, wir sind und doch, glaube ich, alle einig, dass eine Rechtsverordnung maximal der zweitbeste Weg ist und dass der beste Weg immer noch ein Landesrahmenvertrag ist, dem alle Partner zugestimmt haben, damit wir die Sicherheit und das Vertrauen auf allen Seiten rechtfertigen können. Ist das so korrekt?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Das ist sehr korrekt. Das war auch schon die Antwort, die ich gegenüber Frau Anger in der letzten Landtagssitzung gegeben habe. Wir haben wirklich ernsthaft verhandelt. Es ist vom Bundesgesetzgeber auch so vorgegeben worden. Die Vorsitzenden der einzelnen Ligaverbände haben mit uns ernsthaft um bestimmte Entscheidungen gerungen. Es war wirklich eine Kompromissentscheidung. Das spiegelt sich auch in der Präambel zu dem jetzigen Rahmenvereinbarungsentwurf wider. 

Ich kann wirklich nur noch einmal betonen: Es ist ernsthaft verhandelt worden. Ich bitte wirklich herzlich darum zuzustimmen, weil das eine Rahmenvereinbarung ist, die für längere Zeit in Kraft ist. Das würde, glaube ich, allen die beste und größte Sicherheit geben. Das würde auch uns als Land guttun, weil wir dann wirklich etwas, das von beiden Seiten gewollt ist, umsetzen können.