Jörg Bernstein (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der Kollegen von der Linksfraktion ist nicht zielführend und kein Beitrag dazu, dass Förderanträge zügiger bearbeitet werden. Es wurden keine Probleme durch fehlendes Fachpersonal in der Investitionsbank festgestellt, wie von Ihnen im Antrag behauptet. Durch die Bearbeitung der Fördervorhaben durch die IB gibt es auch keine höheren und schärferen Anforderungen an die Antragsteller von Fördermitteln im Vergleich zur Bearbeitung beim Landesverwaltungsamt. 

Die Beachtung des Geldwäschegesetzes, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf pauschal schreiben, ist im Rahmen der Fördermittelvergabe für jede Behörde so umzusetzen. Das war ebenfalls eine klare Aussage aus der Anhörung. Ein Wechsel der Fördervorhaben wäre kontraproduktiv; denn das Landesverwaltungsamt hat überhaupt nicht das Personal, um diese Vorhaben zu bearbeiten. Hinzu kämen 67 Programme, die vorher überhaupt nicht beim LVwA lagen. 

Aber   das ist wohl das gravierendste Problem dieses Gesetzentwurfes, und man fragt sich, warum Sie ihn deshalb nicht einfach zurücknehmen   nach den Aussagen aus den Anhörungen liefe die IB Gefahr, ihre Bankerlaubnis zu verlieren, wenn das so umgesetzt werden würde. 

Verehrte Kollegen! Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu. Die FDP-Fraktion wird es tun. - Vielen Dank.