Tagesordnungspunkt 14
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes und anderer Vorschriften
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6169
Frau Weidinger bringt diesen Gesetzentwurf ein.
(Unruhe)
- Wir beruhigen uns jetzt wieder. - Frau Weidinger, Sie haben das Wort.
Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Schiedsstellen im Land gestärkt werden. Anlass dafür ist, dass eine Gesetzesänderung in der vergangenen Legislaturperiode, die Änderung von der Kollegial- zur Einfachbesetzung, in der Praxis dazu geführt hat, dass der Organisations- und Arbeitsaufwand von den zuständigen einzelnen Schiedspersonen nur schwer zu bewältigen ist. Schiedspersonen haben die Tätigkeit aufgegeben oder angekündigt, für weitere Amtsperioden nicht mehr zur Verfügung zu stehen.
Unsere Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie vermitteln in Nachbarschafts- und Alltagskonflikten, wenn Menschen etwa wegen Ruhestörung oder Beleidigung in Streit geraten. Damit wirken sie an der Entlastung der Gerichte mit. Sie befrieden das Zusammenleben der Menschen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Vertrauen in den Rechtsstaat.
Dieses Engagement verdient unsere Unterstützung. Daher ist der erste Regelungsschwerpunkt des Gesetzentwurfs, dass die Besetzung der Schiedsstellen mit einer einzelnen Person zu einer Kollegialbesetzung zurückkehrt.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Durch eine Mehrfachbesetzung wird den Schiedspersonen bei komplexen oder aber emotional belastenden Schiedsverfahren ermöglicht, ihre Arbeit gemeinsam zu bewältigen. Zudem können Schlichtungen etwa bei Krankheit im Wege der Vertretung stattfinden.
Als zweiten Regelungsschwerpunkt sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig zur Schiedsperson nur berufen wird, wer Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt einzutreten. Wer im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern Konflikte schlichtet, der braucht eine klare Haltung, getragen von den Grundrechten und einer uneingeschränkt demokratischen Einstellung.
Eine Schiedsperson muss frei von Vorurteilen und frei von mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Überzeugungen sein.
Drittens werden wir mit den Regelungen im Gesetzentwurf die bisher geregelten Gebühren moderat anpassen. In Ansehung der Leistungen von Schiedspersonen und der seit Jahrzehnten unverändert gebliebenen Gebühren erscheint die Höhe der Gebühren nicht mehr angemessen.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen verschiedener Gesetze aus dem Kulturbereich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir also die Schiedsstellen und das ehrenamtliche Engagement der gegenwärtig und der zukünftig tätigen Schiedspersonen. Ich bitte Sie deshalb um Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse. Ich empfehle die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur. - Vielen Dank.