Andreas Henke (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem bereits Anfang dieses Jahres eine geplante Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt in das parlamentarische Verfahren gegeben wurde, kommt jetzt ergänzend eine vorgesehene Änderung polizeirechtlicher Vorschriften hinzu mit drei markanten Punkten, die wir jetzt schon mehrfach gehört haben: flächendeckende Ausstattung der Polizei mit den Distanz-Elektroimpulsgeräten - kurz Taser  , die Zulässigkeit zur Drohnenabwehr und der Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz, bspw. bei häuslicher Gewalt oder bei Stalking.

Damit werden neue technische und präventive Befugnisse der Polizei verankert. Als Fraktion Die Linke erkennen auch wir an, dass die Polizei wirksam auf neue Herausforderungen reagieren können muss. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Jede Ausweitung polizeilicher Mittel muss verhältnismäßig, rechtsstaatlich normiert und klar begrenzt sein.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Ein zentraler Punkt dabei ist die beabsichtigte Aufnahme des Tasers als zulässige Waffe für alle Einsatzkräfte der Polizei, was bisher in Sachsen-Anhalt nur dem SEK vorbehalten war. In mindestens acht Bundesländern ist es bereits im Polizeirecht verankert und seit Oktober dieses Jahres ist es auch für die Bundespolizei vorgesehen. Unsere Fraktion im Bundestag hat dem nicht zugestimmt, im Wesentlichen mit dem Argument, dass auch Taser Waffen mit einem großem Potenzial sind für gesundheitliche und ggf. auch tödliche Schäden.

Insofern halten wir es für unabdingbar, dass ihr Einsatz streng reglementiert bleibt, also nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Beamten erlaubt ist, dass er, wenn technisch möglich, auch dokumentiert wird, dass er auf jeden Fall, vielleicht erstmals nach einem Jahr, evaluiert wird und dass selbstredend, die Beamtinnen und Beamten ordentlich am Taser ausgebildet werden.

Wir erwarten ebenso klare normative Voraussetzungen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Hierzu gibt es auf der Bundesebene bisher lediglich einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Wir lehnen die elektronische Fußfessel nicht ab, erwarten aber strenge Voraussetzungen für deren Einsatz, die die Prinzipien des Grundrechteschutzes und der Verhältnismäßigkeit in der polizeilichen Gefahrenabwehr wahren. Dazu gehören auch ein entsprechendes Risikomanagement und sektorenübergreifende Prävention mit Blick auf den Schutz der Betroffenen und täterorientierte Präventivmaßnahmen. 

Mit Blick auf neue Gefahrenlagen, etwa bei Ausspähung kritischer Infrastruktur und militärischer Einlagen, bei Störung von regulärem Flugbetrieb oder Störung von Großveranstaltungen, halten wir die Regelung zur Drohnenabwehr unter klar definierten lageabhängigen Voraussetzungen und rechtlichen Normativen für gerechtfertigt. Deshalb werden auch wir für die Überweisung in den Fachausschuss stimmen. - Vielen Dank.