Kristin Heiß (Die Linke): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Januar unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, wollten wir damit bestehende Missstände und Probleme benennen und Lösungsvorschläge machen. Auf uns waren verschiedene Träger, Zuwendungsempfänger und auch Verwaltungskollegen zugekommen und hatten geschildert, welche Probleme es mit neuen Regelungen, mit anderen Verfahren und mit Ansprechpartnern gibt. Außerdem würde es durch das Gesetz zusätzliche Kosten in den Einzelplänen der Ministerien geben und teilweise Doppelzuständigkeiten. 

Diese Hinweise haben wir in unserem Antrag aufgegriffen und hier vorgestellt. Daraufhin wurde der Antrag richtigerweise an den Finanzausschuss überwiesen. Nach einigem Hin und Her mit der Koalition haben wir tatsächlich im September eine Anhörung durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung gab es interessante Erkenntnisse. 

Erstens. Die Landesregierung hatte errechnet, dass mit dem Übergang der Förderprogramme an die Investitionsbank 60 Vollzeitäquivalente, also 60 Stellen, im Landesverwaltungsamt frei werden würden. Diese wurden dem Landesverwaltungsamt dann mit dem aktuellen Haushaltsplan quasi weggenommen. In der Realität hat sich nun aber herausgestellt, dass erstens nicht alle Förderprogramme an die IB gegangen sind und zweitens bisher genau 6,5 Stellen freigeworden sind. Das heißt, dem Landesverwaltungsamt fehlen genau 53,5 Stellen. 

Die Vertreterinnen der Hauptpersonalräte sprachen in der Anhörung davon, dass dadurch bestimmte Aufgaben aktuell nur begrenzt oder gar nicht mehr wahrgenommen werden können. Die Situation führt nun dazu, dass, wann auch immer ein Ministerium feststellt, dass ein Fördervorhaben schneller, wirtschaftlicher und besser beim Landesverwaltungsamt erledigt werden könnte, es von dort eine Absage erhält. Denn das LVwA kann die Aufgaben nicht übernehmen, weil es das notwendige Personal nicht hat, um diese Aufgaben zu übernehmen. An dieser Stelle beißt sich die Katze also in den Schwanz. Die Ausnahmeregelung im Gesetz kann nicht zum Tragen kommen. Ich glaube, das ist bewusst so gewollt. 

(Beifall bei der Linken)

Zweitens. Die Investitionsbank wies darauf hin, dass eine Rückführung von Fördervorhaben in Landesbehörden zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für die IB führen würde. Das ist falsch. 

Drittens. Der Rechnungshof und der Bund der Steuerzahler haben sich erneut für eine Einführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei der Übertragung der Programme an die IB ausgesprochen. 

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gern hätten wir mit der Koalition über diese Dinge gesprochen. Herr Schmidt sagte, wir haben es getan. Mir ist nicht erinnerlich, dass wir nach der Anhörung darüber gesprochen hätten. 

(Jan Scharfenort, AfD: Mir auch nicht!)

Es wurde nämlich einfach abgestimmt. Das heißt, an dieser problematischen Situation ändert sich gar nichts. Die Situation hat sich aus unserer Sicht, gerade mit dem Blick auf das Landesverwaltungsamt, eher noch verschlechtert. Das heißt, wir sind natürlich gegen die Beschlussempfehlung und auch dagegen, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. - Herzlichen Dank.