Holger Hövelmann (SPD):
So ist es. Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes stärken wir den Bevölkerungsschutz, und zwar dort, wo die Stärkung besonders notwendig ist: beim Schutz vor häuslicher Gewalt, beim Schutz der Einsatzkräfte und bei der Abwehr neuer technischer Gefahren.
Erstens, die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft. Diese Zahl ist erschütternd, und sie steht für individuelles Leid, das wir politisch nicht hinnehmen dürfen.
(Zustimmung bei der SPD)
Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung schaffen wir für Hochrisikofälle eine zusätzliche Schutzmöglichkeit. Wer per Gerichtsbeschluss oder Polizeiverfügung einen Wohnungsverweis oder ein Kontaktverbot erhält, kann künftig elektronisch überwacht werden. Damit schützen wir die Opfer und ermöglichen es der Polizei, Verstöße frühzeitig zu erkennen.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)
Das ist kein Generalverdacht, sondern ein gezielter, verhältnismäßiger Eingriff, um Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Andere Länder, etwa Spanien oder die Schweiz, haben mit dieser Maßnahme gute Erfahrungen gemacht. Wir wollen nun auch in unserem Land dafür die rechtliche Grundlage schaffen.
Zweitens, der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, kurz Taser. Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen täglich in Situationen, in denen sie deeskalieren und gleichzeitig sich selbst und andere schützen müssen. Der Taser ist kein Instrument der Eskalation, sondern eine Alternative zum Einsatz der Schusswaffe. Die Auswertung einer landesweiten Befragung der Polizei - Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - hat gezeigt, dass ein Großteil der Beamtinnen und Beamten darin ein sinnvolles Einsatzmittel sieht, das Verletzungen verhindern kann bei Einsatzkräften wie bei Betroffenen.
(Florian Schröder, AfD: Ach! AfD wirkt!)
Wichtig ist uns dabei: Jeder Einsatz muss verhältnismäßig sein, er muss technisch dokumentiert werden und der Beamte oder die Beamtin muss gut ausgebildet sein. Deshalb koppeln wir die Geräte mit Bodycams. Das schafft Transparenz und Vertrauen.
Drittens, die Abwehr von Gefahren durch Drohnen. Auch das ist bereits angesprochen worden: Die Gefahrenlage hat sich geändert. Wir wollen, ähnlich wie in Hessen und in Rheinland-Pfalz, auch bei uns die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, und zwar für Drohnenerfassung und Drohnenabwehr. Dann haben wir - auch das ist ein Bestandteil - die Grundlage für notwendige Investitionen in die moderne Technik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevölkerungsschutz ist keine abstrakte Aufgabe. Er lebt vom Vertrauen der Menschen, dass der Staat sie schützt, in ihrem Zuhause, auf der Straße und überall dort, wo sie Sicherheit erwarten dürfen. Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir genau daran an. Wir stärken die Rechte der Opfer, wir schützen die Einsatzkräfte und wir machen unsere Polizei fit für die Zukunft. - Vielen Dank.