Nicole Anger (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute in einer Dreiminutendebatte über die Neugründung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales - ein umfangreicher Gesetzentwurf mit weichreichenden Folgen. Auf den ersten Blick klingt das alles nach einem Schritt hin zu mehr Effizienz und klareren Strukturen. Doch bei genauerem Hinsehen entsteht der Eindruck, dass man hiermit vor allem versucht, die bestehende Sozialagentur, die Teil des neuen Landesamtes werden soll, unter neuem Namen vorzuführen. 

Die Kritik an ihrer Rolle als Zwischenbehörde ist bekannt, doch anstatt sie abzuschaffen, wird sie nun in eine neue Hülle gepackt. Damit bleibt das Grundproblem bestehen: Die Sozialagentur bleibt eine zusätzliche Verwaltungsebene, die das eigenständige Handeln der Landkreise einschränkt. 

Meine Damen und Herren! Erstaunlich ist zudem, dass beinahe ein Viertel der Beschäftigten des Landesverwaltungsamtes ausgegliedert werden soll, obwohl noch gar nicht feststeht, wie die neue Struktur konkret aussehen soll. Innerhalb der Regierung will man erst bis März klären, wie viel Personal aus der Serviceabteilung mitgeht. Arbeitsgruppen sollen das Konzept nachträglich erarbeiten, während das Gesetz schon vorher beschlossen wird und auch vorher in Kraft treten soll. Normalerweise gilt doch aber: Erst die Struktur und dann kommt das Gesetz. An dieser Stelle ist es genau umgekehrt. Wir machen den dritten Schritt vor dem ersten. 

Diese Planlosigkeit hat Folgen. Die Einführung der digitalen Akte im Landesverwaltungsamt wird durch die Ausgliederung ausgebremst und müsste in der neuen Behörde komplett neu aufgesetzt werden. Das Argument, man werde mit dem neuen Amt digitaler, hält also keiner sachlichen Überprüfung stand. 

Besonders kritisch sehe ich die geplante Zusammenlegung von Heimaufsicht und überörtlicher Sozialhilfe. Beide Bereiche haben sehr unterschiedliche Aufgaben. Die Heimaufsicht schützt die Rechte der Bewohner*innen und achtet auf die Qualität der Einrichtungen. Die überörtliche Sozialhilfe ist der Kostenträger und prüft die Wirtschaftlichkeit. Diese Rollen stehen sich natürlicherweise in einem Spannungsverhältnis gegenüber. Andere Länder halten diese Bereiche deshalb bewusst getrennt. 

Und schließlich: Wenn in der Begründung steht, die Behörde solle widerstandsfähiger werden, dann fragt man sich, gegen wen eigentlich? - Gegen die Leistungsberechtigten?

Meine Damen und Herren! Was hier als Modernisierung verkauft wird, ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Etikettentausch. Wer Verwaltungsstrukturen verändert, der sollte wissen, wohin die Reise geht. Hier jedoch wird der Wagen in Bewegung gesetzt, bevor das Ziel feststeht. Das ist keine Reform, das ist ein Blindflug. 

Wir werden den Gesetzentwurf dennoch mit überweisen; denn er muss in den Fachausschüssen qualifiziert werden. Denn unstrittig ist, dass wir an der Stelle eine Verwaltungsreform brauchen. Wir sehen es an den Antragstellungen und den langen Wartezeiten, z. B. beim Grad der Behinderung.

Aber die Nachfragen meiner Kollegin Kristin Heiß haben gezeigt, dass noch vieles offen ist, was geklärt werden muss. Deswegen bitten wir um die Überweisung des Gesetzentwurfes an die zuständigen Ausschüsse für Gesundheit und Soziales und für Finanzen. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Es gibt eine Frage von Herrn Erben. Wollen Sie sie beantworten? 


Nicole Anger (Die Linke): 

Ich mag nicht.