Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über ein Thema, das mit vielen Tabus und auch mit Schweigen verbunden ist: Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Ich möchte laut rufen: Nein, das muss ein Ende haben! Denn jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben.

(Beifall bei der SPD)

Es ist erschreckend zu wissen, dass zwischen 70 % und 90 % aller Frauen, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben, angeben, bereits psychische Gewalt erfahren zu haben. Bei Frauen mit Behinderungen, die im eigenen Haushalt leben, war es sogar jede zweite Frau, die von psychischer Gewalt, auch durch die eigenen Familienangehörigen, betroffen war. Dabei geht es nicht nur um körperliche Übergriffe. Das ist eine Zahl, bei der wir sehen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen wesentlich häufiger   doppelt oder sogar dreimal so oft   von psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind als Frauen und Mädchen ohne Behinderung. 

Wer sind die Täter? - Es sind fast   ich sage „fast“   nur Männer und sie stammen sehr häufig aus dem näheren Umfeld der Frauen. Es sind die Väter, die Stief- und Pflegeväter, aber auch die Betreuer, die Anleiter in den Werkstätten, aber auch die Mitbewohner in den stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen. Sie alle meinen, sie könnten die Frauen Gewalt und psychischem Druck aussetzen oder ihnen sexuelle Gewalt antun. 

Genauso erschreckend ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zu wenige der betroffenen Frauen Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen und so der Gewalt somit weiterhin schutzlos ausgeliefert sind. Warum ist das so? - Weil es ihnen aufgrund ihrer Behinderung sehr schwer fällt oder gar unmöglich ist, sich zu wehren, zu fliehen oder um Hilfe zu rufen. Frauen und Mädchen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung sind auf die Unterstützung ihrer Betreuer, ihrer Begleiter angewiesen, und genau diesen Tatbestand nutzen diese Personen aus.

Die Betroffenen befinden sich in einer körperlichen Abhängigkeit von den Tätern, von ihren Begleitern. Sie leben sehr oft in stationären Einrichtungen, wo ihr Radius begrenzt ist. Das macht es ihnen häufig unmöglich, dem zu entkommen. Denn hier werden Grenzverletzungen und Übergriffe ermöglicht. 

Hinzu kommt, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen oftmals die Sprechfähigkeit, die Eigenständigkeit, auch das Selbstbewusstsein abgesprochen werden. Sie können sich nur schwer artikulieren und nicht einfach sagen, was ihre Bedürfnisse sind, nicht einfach sagen: „Stopp! Halt! Bis hierhin!“, um ihre Bedürfnisse und Grenzen durchzusetzen. 

Wenn diese Frauen Schutz suchen, stoßen sie nicht immer auf geöffnete Türen, sie erleben auch Mauern. Ja, in Sachsen-Anhalt gibt es 19 Frauenhäuser, aber nur drei sind barrierefrei. Zwölf werden als barrierearm beschrieben. Ich tue mich mit dieser Begrifflichkeit immer ein bisschen schwer, weil das eigentlich keine ganz richtige Aussage ist. Dahinter steckt meine Vermutung, dass möglicherweise ein Rollstuhl durch etwas breitere Türen passt, aber ein Lift oder ein barrierefreies Bad häufig nicht zur Verfügung steht. 

Ja, wir haben drei Beratungsstellen   das ist zu wenig; dennoch, wir haben sie  , die Beratungen in Gebärdensprache anbieten. Diesbezüglich können wir besser werden. Für Ratsuchende aus der stationären Eingliederungshilfe wäre es hilfreich, wenn sie bereits vorher Ansprechpersonen kennen würden, an die sie sich wenden können, um sich Rat zu holen. Daher ist es enorm wichtig, dass wir mit der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung Frauenbeauftragte in Sachsen-Anhalt haben, die Beratung anbieten, um Wissen und Akzeptanz zu schaffen sowie Barrieren abzubauen, sodass sich die Frauen einer Person anvertrauen können.

Allerdings hat sich in den letzten Jahren vieles getan. Wir haben zehn ambulante Beratungsstellen, vier Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt und Stalking, vier Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie sieben Frauenzentren. Alle Einrichtungen bieten Beratung und Unterstützung auch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen an. 

Wir haben des Weiteren die Mobilen Teams zur psychologischen Betreuung von Frauen und Kindern. Wir unterstützen die Fachstelle „Vera“ sowie die Täterberatung und   das möchte ich an dieser Stelle ergänzen   wir haben die Beratungsstelle „Pro Mann“. 

Es scheint jedoch so zu sein, dass wir trotzdem nicht alle Frauen und Mädchen mit Behinderungen erreichen, die Hilfe benötigen. Wenn nicht gleich eine Aufnahme in einem Frauenhaus erforderlich ist, die Anlaufstellen für häusliche Gewalt aber nicht barrierefrei sind, wird es schwierig. Ja, hierbei kann ein Anruf oder eine Online-Beratung etwas Abhilfe schaffen, aber das kann ein persönliches Schutzangebot und eine Beratung natürlich nicht ersetzen.

Das Land hat mit der Landeskoordinierungsstelle LIKO einen weiteren, einen großen Schritt unternommen, um auch die in der Istanbul-Konvention vorgesehenen Maßnahmen zum ausdrücklichen Schutz und zur Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Behinderung umzusetzen. 

In einer Anhörung im Sozialausschuss ist deutlich geworden, dass derzeit eine Studie zur Wirksamkeit des bisherigen Hilfesystems läuft, die Schwachstellen und Lücken im Bereich Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufdecken bzw. schließen kann. Es ist aber schon jetzt deutlich, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die den Weg ins Hilfesystem finden, Unterstützung erhalten. Wir sollten unseren Blick aber immer auf diejenigen richten, bei denen das noch nicht gelingt. Es bedarf daher viel mehr der Vernetzung und des Austauschs der verschiedensten Akteure der LIKO, der Frauenhäuser, der Werkstätten und der Verbände, um diese Lücken besser in den Blick zu nehmen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gewalt kennt keine Barrieren, also darf auch der Schutz vor Gewalt keine Barrieren kennen. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Gensecke, kommen Sie bitte zum Schluss. Sie haben schon ziemlich weit überzogen. 


Katrin Gensecke (SPD): 

Ja. - Dann bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Gensecke. Es gibt allerdings eine Nachfrage, sodass Sie vielleicht doch noch etwas ausführen können. Die Frage kommt von Frau Dr. Schneider, wenn Sie die Nachfrage zulassen. 


Katrin Gensecke (SPD): 

Ja.


Dr. Anja Schneider (CDU): 

Nur ganz kurz. Ich habe mich damit auch beschäftigt. Ich habe auch eine Rede zu dem Thema gehalten, habe eines aber nicht gefunden. Können Sie mir sagen, von welchem Umfang und welcher Inanspruchnahme der Beratung wir eigentlich reden? Das wäre das eine. 

Bevor wir alle Beratungsstellen umrüsten, wäre es, je nachdem, wie hoch die Inanspruchnahme ist, nicht effizienter, wenn man   wenn jemand sagt: ich brauche eine Beratung vis-à-vis   für die Beratung zu den Betroffenen nach Hause fährt? 

(Zustimmung bei der CDU)


Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank für die Frage. Die genauen Zahlen habe ich nicht, die kenne ich nicht. Aber in jedem Fall ist es so: Wenn ich nicht die Möglichkeit habe, eine solche Beratungsstelle aufzusuchen, dann gehe ich auch nicht hin. Damit erschließt sich wahrscheinlich auch, dass wir die Zahlen nicht umfänglich haben. Davon gehe ich aus. Das wäre meine Logik. 

Wie gesagt, eine Online-Beratung z. B. kann nützlich sein, aber sie kann ein persönliches Beratungsangebot nicht ersetzen. 

Ich bin der Meinung, dass wir alle Beratungsstellen barrierefrei zugänglich machen müssen. Denn es geht auch um diejenigen, die in den Beratungsstellen arbeiten. Das ist für alle von Vorteil   das möchte ich an dieser Stelle sagen  , wenn wir das für alle so machen. Davon haben alle einen Nutzen.