Tagesordnungspunkt 9

a)    Aussprache zur Großen Anfrage

Schulsozialarbeit strukturell verankern - Große Anfrage zur Versorgung, Qualität und Finanzierung

Große Anfrage Fraktion Die Linke - Drs. 8/5668

Antwort der Landesregierung Fraktion Die Linke - Drs. 8/6008

Unterrichtung Landtag - Drs. 8/6073

Entschließungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6175

b)    Zweite Beratung

Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt erhalten und ausbauen - Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/3181

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6157

(Erste Beratung in der 50. Sitzung des Landtages am 13.10.2023)


Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur D, also eine 45-Minuten-Debatte, vereinbart. Die Redezeiten der Fraktionen sind wie folgt: SPD drei Minuten, AfD acht Minuten, FDP zwei Minuten, GRÜNE zwei Minuten, CDU 13 Minuten und Die Linke vier Minuten. Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zuerst der Fragestellerin das Wort. Anschließend erfolgt die Berichterstattung des Ausschusses. 

Frau Hohmann steht bereits in den Startlöchern. Sie hält für die Fraktion Die Linke, also für die Fragestellerin, den einbringenden Redebeitrag. - Bitte sehr. 

(Beifall bei der Linken)


Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalition beendet die Schulsozialarbeit schrittweise. Es gibt keine Anstrengungen seitens des Landes, sie fortzusetzen. Bis zum Jahr 2028 gesichert heißt: Ja, mithilfe des ESF Plus-Programms. Danach folgt ein großes Fragezeichen.

Im Koalitionsvertrag findet der Begriff „Verstetigung“ Anwendung. Ich habe einmal nachgeschaut, was der Duden zu dem Begriff „Verstetigung“ besagt. Der Duden definiert Verstetigung mit „Übergang einer Einrichtung oder Maßnahme in einen dauerhaften Zustand“. 

Wie ist die Realität? - Aktuell existieren kein Landesprogramm und keine verlässlichen Standards. Der Auftrag des Landes aus dem Jahr 2018 war eindeutig. Ein nachhaltiges Landesprogramm sollte erstellt werden. Es gab leider keinen Abschluss und am Ende keine verbindliche Regelung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie gestaltet sich nun die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt? - Es gibt eine Koordinierungsstelle, 14 Netzwerkstellen, 429 Schulen, 436 Projekte, fast 460 VBE erhalten Unterstützung durch ESF, Land und Kommunen und 14 Stellen werden direkt vom Land finanziert. Das bedeutet, dass das Land die wenigsten eigenen Schulsozialarbeiterstellen bereitstellt. Deshalb kann man nicht von einem Landesprogramm sprechen, sondern es ist aus meiner Sicht ein Stückwerk. 

Welche Rolle spielt das im Alltag? - Wir alle bekommen regelmäßig Nachrichten, Anfragen oder Protestbriefe, unter anderem zu der Frage, ob der Beschluss des Landtages, der im Jahr 2018 gefasst wurden, noch gültig ist. Das kann ich leider nicht beantworten. Ich weiß aber: Seit 17 Jahren werden wir von der EU auf der Grundlage des ESF-Programms unterstützt. Ich weiß ebenfalls, dass das Land immer noch nicht über ein gültiges Programm verfügt. Es gibt also noch keinen Fortschritt. Wieder einmal wird es aufgeschoben bis nach der Wahl.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage waren zum Teil sehr interessant, aber auch widersprüchlich. Die Frage nach dem Finanzrahmen, der im Rahmen der EU-Förderung als Grundlage dient, zeigt, dass die Anzahl der Vollbeschäftigteneinheiten, also der VBE, die gefördert werden können, von den Finanzen bestimmt werden. Das heißt also: Es geht nicht nach dem Bedarf, sondern es geht nach den Finanzen, die man in den Vordergrund stellt. Danach richtet es sich dann, wie wir das Geld verteilen.

(Stefan Ruland, CDU: Sie können nur das ausgeben, was Sie haben!)

Weiterhin ist man sich darin einig, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schulentwicklung ist. Sie wird als wichtige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler angesehen, die außerhalb des Unterrichts Hilfe und Unterstützung brauchen. Sie spielt somit eine große Rolle bei der Stärkung des sozialen Miteinanders und bei der Prävention gegen Schulabsentismus. - Kluge Erkenntnis, sage ich da nur. Ja, aber was folgt nun daraus? 

Eine weitere Feststellung der Landesregierung auf unsere Große Anfrage: Um die Schulsozialarbeit erfolgreich zu gestalten ist es unerlässlich, dass ein Vertrauensverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften entsteht. Eine befristete Anstellung kann es erschweren, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Regelmäßige Personalwechsel erschweren zudem den Aufbau stabiler Netzwerke und machen es schwierig, langfristige Unterstützungsprozesse zu begleiten.

In belastenden Lebenslagen benötigen Kinder und Jugendliche besonders verlässliche Bezugspersonen. 

(Zustimmung bei der Linken) 

Hohe Fluktuation macht es jedoch schwer, diese wichtige Rolle zu erfüllen. Das stand in der Antwort der Landesregierung. Die Landesregierung hat es erkannt.

Aber etwas später im Text findet man diese Aussage: Der Landesregierung sind keine Erkenntnisse über strukturelle Hürden bekannt, die dazu führen, dass bewilligte Stellen unbesetzt bleiben. Abgesehen von dem bekannten Fachkräftemangel, der durch landeseigene Stellenausschreibungen noch verstärkt wird, sind eher individuelle Gründe anzunehmen. 

Also, liebe Landesregierung, Sie kennen doch genau die Gründe, die dazu führen, dass immer mehr Beschäftige abwandern. Also wenn man sich dann hinstellt und sagt: „Wir wissen nicht, warum die weggehen.“, dann ist das wirklich ein Armutszeugnis. 

(Zustimmung bei der Linken) 

Weiterhin wollten wir wissen, wie sich die Bezahlung der Beschäftigten gestaltet. Hier antwortet die Landesregierung, dass das Besserstellungsverbot im Zusammenhang mit der Bewilligung von Zuwendungen eingehalten werden muss. - Gut, alles klar. 

Es ist wichtig, dass es eine einheitliche Begrenzung der förderfähigen Ausgaben gibt und dass eine angemessene Vergütung für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter festgelegt wird, die an der Entgeltgruppe 10 des TV-L orientiert ist. Es sind jedoch keine Erkenntnisse darüber vorhanden, ob tarifliche Unterschiede zwischen den Trägern Auswirkungen auf die Personalbindung und auf die Gewinnung von Fachkräften haben.

Also ich muss ganz ehrlich sagen: Da stellt sich aus meiner Sicht das Land wirklich ein Armutszeugnis aus. Wir fragen alles ab. Alles muss beschieden werden. Und dann können wir noch nicht einmal sagen, wie sich die Finanzen innerhalb oder außerhalb der Träger gestalten. 

(Zuruf von der CDU)

Uns interessieren in unserer Anfrage auch die Finanzen des Landes. Im Gegensatz zu den in den Jahresscheiben gebundenen Landesmitteln sind die ESF-Plus-Mittel für die gesamte Projektlaufzeit verfügbar. Vorhandene Minderausgaben in den Jahren 2022 bis 2024 fließen in die weitere Finanzierung der Förderzyklen 2 bis 3 in den Jahren 2025 bis 2028.

Nun habe ich mir einmal die Tabellen angesehen. In den Jahren 2022 bis 2024 standen dem Land fast 47 Millionen € aus dem ESF-Programm zur Verfügung. Ich kann Ihnen sagen, ein Drittel, also 15 Millionen €, wurde nicht verausgabt. Diese Mittel wurden nun zur Aufstockung weiterer Stellen in einem Umfang von 76,725 VbE genutzt. Wie schon bekannt, waren zum Stichtag Ende Juni 2025  24 Stellen der Schulsozialarbeit nicht besetzt. Die Landesregierung schreibt dazu, es mangele an qualifizierten Fachkräften, nämlich den 24. Ich habe mir einmal nachgeschaut, wie viele Schulen ein Schuljahr oder ein dreiviertel Schuljahr ohne Schulsozialarbeit auskommen mussten, obwohl die Stellen besetzt sein sollten. Von den 24 Fachkräften waren vier Fachkräfte längerfristig erkrankt und drei Personen befanden sich in der Elternzeit oder im Beschäftigungsverbot. Für die übrigen 17 Stellen wurden überhaupt keine Fachkräfte gefunden. Das heißt, die Träger haben den Zuschlag bekommen, haben aber keine Fachkräfte einsetzen können.

Das heißt im Umkehrschluss, wir lassen erneut Geld aus dem ESF-Topf ungenutzt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass diese Stellen umgehend neu besetzt werden müssen. 

(Zustimmung bei der Linken)

Wie sieht es bei den Landesmitteln aus? Das ist auch interessant zu erfahren. Wir haben im Landeshaushalt - nun könnten die Haushälter einmal sagen, warum, wieso, weshalb - Mittel in Höhe von 20 Millionen € eingeplant und bewilligt. Aber das Geld hat nicht ausgereicht. Wir brauchten 7 Millionen € mehr. Da weiß ich nicht, wer da wie kalkuliert hat. 

Bei den Kommunen sah es so aus, dass 1,2 Millionen € bereitgestellt worden sind. Genutzt wurden aber nur 1,1 Millionen €. Das heißt, 100 000 € blieben ungenutzt. Wenn man sich dann anschaut, in welchem Umfang die Landkreise Gelder liegenlassen - im Durchschnitt 2 500 € oder 3 000 € -, gibt es zwei Ausreißer, und zwar lassen der Burgenlandkreis rund 27 000 € und der Salzlandkreis 16 000 € ungenutzt. Wenn man das addiert, dann ergibt sich eine Summe von 43 000 €. Das heißt, zwei Landkreise machen fast die Hälfte der insgesamt im Land nicht genutzten Mittel in Höhe von 100 000 € aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich sagen, die Schulsozialarbeit ist alles andere als eine überflüssige Leistung. Sie ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schulleben. Sie ist der zentrale Verbindungspunkt zwischen Schule, Jugendhilfe und Elternhaus sowie zwischen Ausbildung und Beruf. Sie, sehr geehrte Damen und Herren, haben heute die Gelegenheit, sich zu äußern, ob Schulsozialarbeit im Land eine Chance hat oder ob wir sie hier zum zweiten Mal verlieren werden.

(Beifall bei der Linken)

Die Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung werden Sie sicherlich mit der Beschlussempfehlung, die wir gleich abstimmen werden, ablehnen. Damit - das sage ich ganz klar - besiegeln Sie das Aus der Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt.