Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrte Frau
(Konstantin Pott, FDP: Redezeitüberschreitung!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Krull, einen Augenblick, bitte. - Es ist deutlich überzogen worden, aber auch erst im Rahmen der Nachfragen, die gestellt wurden, bzw. dann hat sich noch ein weiteres Mitglied der Landesregierung gemeldet. Ich schlage vor, dass wir eine Redezeit von sieben Minuten pro Redner vorsehen. Wenn es dann nicht reicht, dann kann ich ja ein bisschen später reagieren, ja? - Herr Krull, bitte.
Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen: Wir stehen für eine bedarfsgerechte Krankenhausstruktur,
(Zustimmung bei der CDU)
immer mit der Sicherung des Patientenwohls im Mittelpunkt und Fokus.
Zu meinen Vorrednern möchte ich Folgendes sagen.
Erstens. Herr Siegmund, Sie bezeichnen sich als gesundheitspolitischer Sprecher. Dann empfehle ich Ihnen, sich einmal mit dem DRG-System auseinanderzusetzen. Dann wüssten Sie, dass komplizierte Geburten selbstverständlich Zuschläge bzw. andere DRGs ermöglichen und nicht wie eine einfache Geburt abgerechnet werden.
(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN - Ulrich Siegmund, AfD: Das ist nicht wahr!)
- Dann müssen Sie das einfach einmal googeln. Vielleicht hilft es Ihnen. Ansonsten sind Sie sich für Copy and Paste auch nicht zu schade.
(Nadine Koppehel, AfD: Seien Sie doch nicht so überheblich! - Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)
Zweitens. Wir haben uns in der Bundesregierung dazu bekannt, dass wir das System der Finanzierung der SGB II-Leistungsempfänger verbessern und dass das Defizit in Höhe von 10 Milliarden €, das bei den Krankenkassen entsteht, weil ein geringerer Beitrag gezahlt wird, vom Bund gegenüber den Krankenkassen ausgeglichen wird. Diese 10 Milliarden € gelten in Summe übrigens unabhängig von der Staatsangehörigkeit des SGB II-Leistungsempfängers.
Der dritte Punkt, Herr Siegmund, ist das Thema, das Sie eben wieder angesprochen haben, wir könnten das gesamte Geld in das deutsche Gesundheitssystem stecken.
(Ulrich Siegmund, AfD: Nein! Teile!)
Das erinnert mich doch ganz stark an die Brexit-Debatte. Was wurde da nicht alles versprochen? Was war die Folge? - Das Gesundheitssystem in Großbritannien ist noch schlimmer geworden, weil dort die Pflegekräfte aus anderen europäischen Ländern fehlen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Also, versuchen Sie es einfach einmal mit Sachargumenten.
(Ulrich Siegmund, AfD: Was hat das denn mit Zerbst zu tun?)
- Nein, Herr Siegmund, Sie müssen es auch einmal ertragen, wenn man Ihnen widerspricht und wenn man Sie sachlich widerlegt. Denn das haben Sie zuvor falsch behauptet und das muss man auch einmal korrigieren dürfen.
(Zustimmung bei der CDU)
In Richtung der Ministerin: Frau Ministerin, Herr Lauterbach war derjenige, der eine Krankenhausreform auf den Weg gebracht hat, die die Interessen der Flächenländer nicht berücksichtigt hat. Das war kein CDU-Minister.
(Zustimmung bei der CDU)
Ein weiterer Punkt ist: Der Haushaltsgesetzgeber ist nach meiner bescheidenen Kenntnis noch immer der Landtag von Sachsen-Anhalt. Es ist gut, wenn sich das Kabinett einigt, aber wenn es um Finanzmittel geht, sollten wir das dann auch bitte mit den Landtagsabgeordneten, mit dem Finanzausschuss und mit dem zuständigen Fachausschuss gemeinsam auf den Weg bringen. Das ist nicht nur meine Bitte, das ist nicht nur mein Wunsch, sondern das ist ein ganz deutlich formuliertes Verlangen meinerseits.
(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)
Als das Thema einer möglichen Schließung der Helios-Klinik aufgetaucht ist, war ich, ehrlich gesagt, ziemlich enttäuscht; denn die Beschäftigten in diesem Krankenhaus leisten ebenso wie in allen Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt gute Arbeit. Das Krankenhaus ist ein wichtiger Standortfaktor in dieser Region. Die Art und Weise, wie dort mit Menschen umgegangen worden ist, ist auf keinen Fall akzeptabel.
Wir sprechen uns klar für die Sicherstellung einer Notfallversorgung in Zerbst aus. Was versorgungsrelevant ist, muss geleistet werden. Aber eines ist auch klar: Selbstverständlich wollen wir den Standort unterstützen, aber wenn Sie sagen, wir könnten mit Geld alle Probleme lösen, dann stimmt das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja, das gilt dann aber auch für Magdeburg und Halle!)
Wenn mehr als 70 % aller Krankenhäuser in Deutschland in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, dann ist das doch ein allgemeines Alarmsignal, und nicht nur auf Sachsen-Anhalt bezogen, und das übrigens unabhängig von der Trägerschaft der Krankenhäuser. Dass eine generelle Rekommunalisierung die Lösung aller Probleme ist, das glaube ich nicht.
Dass eine Reform der Krankenhäuser notwendig ist, wird niemand ernsthaft bestreiten. Wir hatten in Sachsen-Anhalt einmal rund 70 Krankenhäuser. Jetzt haben wir noch 44 Krankenhäuser. Wir haben noch rund 13 600 Betten. 2 000 bis 4 000 Betten sind laut Gutachten noch zu viel, weil der Auslastungsgrad der Krankenhäuser bei 70 % liegt. Das reicht nicht aus, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen.
Jetzt haben wir wieder das Argument gehört, bei Krankenhäusern dürfe man nicht wirtschaftlich rechnen; das sei wie bei der Polizei und bei der Feuerwehr. Dem möchte ich Folgendes entgegnen: Nicht bei jedem Polizeirevier steht ein Polizeihubschrauber vor der Tür auch das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit und nicht bei jeder Ortfeuerwehr sind eine Drehleiter oder ein Höhenrettungszug vorhanden. Auch das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Das muss man einfach auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Eines ist klar: Wir müssen die Grund- und Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend sicherstellen und das immer von daher denken, dass die Notfallversorgung entsprechend sichergestellt worden ist.
Über die Zuständigkeit für den Sicherstellungsauftrag wurde schon genug gesagt.
Ja, die CDU-Landtagsfraktion bleibt dabei, dass sie einen aktualisierten Krankenhausplan vorgelegt bekommen möchte, auf der einen Seite basierend auf dem, was der Medizinische Dienst derzeit erarbeitet, und auf der anderen Seite basierend auf der Sicherstellung, die ich bereits erläutert habe.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bei aller berechtigten Kritik von allen Seiten, auch aus diesem Landtag wird jetzt durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz, das KHAG, verändert. Bin ich als Landespolitiker mit diesem KHAG zufrieden? - Nein, ich muss sagen, das bin ich. Die Kritik, die gestern bei der Tagung der Krankenhausgesellschaft geäußert worden ist, kann man doch nicht einfach beiseite wischen. Eines muss allerdings auch deutlich werden: Wir können nicht immer nur alles auf den Bund schieben. Wir als Land haben eine eigene Verantwortung. Wir haben eine Verantwortung als Träger und der wollen wir entsprechend nachkommen.
(Beifall bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP - Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl!)
Wir stehen vor vielen Herausforderungen, ob es die Ambulantisierung ist, ob es die Hybrid-DRG ist - vieles. Aber wenn ich mir die heutige Debatte anschaue, dann frage ich mich: Welchen Eindruck vermitteln wir nach außen? Wir müssen jetzt auch dafür sorgen, dass die Menschen und die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht nur das Gefühl haben, sondern sehen, dass wir uns die Belange nicht nur anschauen, sondern dass wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir stehen dafür bereit. Wir stehen für einen konstruktiven Dialog. Aber wir sollten doch bitte in einem geeigneten Rahmen miteinander streiten. Das, was wir heute hier gezeigt haben, das verunsichert nur die Menschen draußen. Das kann nicht unser Ziel sein.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Krull. Es gibt drei Nachfragen, zum einen von Herrn Roi, dann von Herrn Gallert und dann noch von Herrn Siegmund. Sie lassen Sie zu? - Sie bleiben stehen.
Tobias Krull (CDU):
Ja.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Roi, bitte.
Daniel Roi (AfD):
Ich hatte mich für eine Intervention hingestellt, weil ich noch einmal etwas ausführen will. - Sie haben von der Finanzierbarkeit gesprochen und haben dann vorhin mit dem Brexit angefangen. Am Ende des Tages, Herr Krull, geht es um Geld. Deswegen habe ich vorhin auch eine entsprechende Frage gestellt. Wenn das Landesverwaltungsamt sagt, es ist nicht tragfähig, die Finanzierbarkeit ist fragwürdig und es kann nicht genehmigt werden, weil der Kreis sich in der Konsolidierung befindet, dann geht es um Geld.
Ich möchte Sie auf einige Fakten hinweisen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat für dieses Jahr ein Haushaltsvolumen von 415 Millionen €. Davon sind 59 % sogenannte Transferleistungen. Sie wissen selbst, was das ist. Das sind knapp 250 Millionen €. Dagegen können wir uns nicht wehren. Ein Teil dieser Kosten wird erstattet, aber eben nicht alles. Das muss man erst einmal wissen. Das ist natürlich auch eine Folge der Politik der letzten zehn Jahre. Das muss man an dieser Stelle auch sagen. Und da ist dann auch der Zusammenhang, den Ihnen Herr Siegmund in der Sendung des MDR erklärt hat.
Wenn wir jetzt über Zerbst sprechen, dann wird es am Ende natürlich auch um Finanzen gehen. Wenn Sie sagen, wir brauchen ein Konzept, der Sicherstellungsauftrag muss erfüllt werden usw. und das kostet Geld, dann müssen Sie auch Folgendes bedenken: Wenn wir den Standort schließen, dann müssen wir uns darüber verständigen, wie wir die 12 000 Notfälle pro Jahr dann behandeln lassen wollen bzw. welche Auswirkungen das auf den Rettungsdienst hat. Denn die Rettungsdienstfahrzeuge müssen dann viel längere Strecken fahren. Außerdem brauchen wir dann mehr davon. Auch das kostet Geld. Auch das müssen Sie in die Bewertung einbeziehen.
Ich hoffe, dass das Landesverwaltungsamt, das dem Innenministerium unterstellt ist, dem Landkreis dann nicht wieder sagt, das sei so nicht tragfähig und er befinde sich in der Konsolidierung. Denn die Konsolidierung das kann ich Ihnen jetzt schon sagen werden wir in den nächsten Monaten nicht verlassen, weil sich die Bundespolitik nicht wesentlich geändert hat und wir unterfinanziert sind. Aber das will ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen. Ich wollte Ihnen nur sagen, dass durchaus alles miteinander zusammenhängt. Das sollten Sie in Ihrer weiteren Betrachtung bitte berücksichtigen. - Danke.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Krull, wollen Sie reagieren?
Tobias Krull (CDU):
Wenn Sie Redebeiträge von mir verfolgen würden, wüssten Sie, dass ich mich immer wieder dafür ausspreche, dass wir die Krankenhausplanung, die Krankenhausstruktur immer gemeinsam mit dem Rettungswesen, mit dem Rettungsdienstgesetz denken müssen, weil beides eng miteinander verzahnt ist. Darin gebe ich Ihnen völlig recht.
Sie sagten vorhin, Herr Siegmund habe etwas erklärt. Er hat nichts erklärt, sondern er hat eine Aussage gemacht. Und als ich dann widersprochen habe, habe ich zumindest den Applaus bekommen und nicht er. Also von daher scheinen die Argumente nicht so verfangen zu haben.
(Lachen bei der AfD - Nadine Koppehel, AfD: O nein! Ich habe den Applaus gekriegt! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Also, wenn das der Maßstab ist - einfach weiterklatschen! - Zuruf von der AfD: Die Berufsklatscher haben geklatscht!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Gallert, Sie haben eine Nachfrage.
Wulf Gallert (Die Linke):
Herr Krull, ich habe schon noch eine Differenz gesehen zwischen der Antwort, die die Ministerin gegeben hat, und der Antwort, die der Finanzminister gegeben hat. Dazu möchte ich jetzt gern einmal Ihre Position oder die Position der CDU-Fraktion hören.
Es ist hier mehrfach, auch von Ihnen noch einmal, auf die Notwendigkeit eines neuen Krankenhausplanes hingewiesen worden. Die Frau Ministerin hat ausdrücklich gesagt, egal welchen Plan wir aufschreiben, aus ihrer Perspektive muss der Krankenhausstandort Zerbst als Krankenhausstandort der Grundversorgung erhalten bleiben. - So habe ich Sie zumindest verstanden, Frau Ministerin. Wenn nicht, dann müssten Sie den Kopf schütteln.
Herr Minister Richter hat hingegen gesagt, wir müssen uns das erst einmal angucken und dann müssen wir einmal gucken, wie es dort mit der Grundversorgung aussieht. Ich habe auch die Fragestellung aus Ihrer Fraktion genau so verstanden, dass Sie sagen, Sie brauchen erst einmal ein Konzept, um diese Fragen zu beantworten.
Ich hätte nun gern einmal Ihre Position dazu gehört: Sind Sie der Meinung, wir können uns auf diese Position festlegen, dass Zerbst ein Standort der Krankenhausgrundversorgung ist? Oder brauchen Sie dafür erst ein Konzept?
Zweitens. Wenn wir über die Finanzierung reden, gibt es seit langer, langer Zeit auch eine Debatte darüber, dass die Finanzierungsbasis der Krankenkassen bei uns krank ist, und zwar deswegen, weil die notwendige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze seit Ewigkeiten ausfällt und weil wir die Flucht von gutverdienenden Leuten in private Krankenkassen haben, die damit das Risiko bei den gesetzlichen Versicherungen konzentrieren. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Krull, bitte.
Tobias Krull (CDU):
Herr Kollege Gallert, nach meiner bescheidenen Kenntnis sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenkassenbeiträge erhöht worden.
(Wulf Gallert, Die Linke: Ja, nach Inflation, nach Einkommen! Das ist aber nicht die Antwort!)
Die zweite Frage hat sich damit also erledigt. Auch die Gutverdiener sind ja nicht alle PKV. Ich z. B. bin auch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich würde jetzt nicht versuchen, es an dieser Stelle auszuhebeln.
Wenn Sie mich fragen: Wir müssen in Zerbst das sichern, was versorgungsrelevant ist. Das ist als Erstes die Notversorgung. Zur Notversorgung gehören immer eine Chirurgie und eine innere Abteilung. Dort brauchen wir dann auch die Grundversorgung, wenn es versorgungsrelevant ist. Das wird festgestellt. Wenn man sich die Gutachten des Medizinischen Dienstes anguckt, dann besagen die ganz klar, dass Zerbst als Standort der Versorgung gebraucht wird. Und den wollen wir auch sichern.
Wenn sich Kabinettsmitglieder hier widersprechen, gehe ich davon aus, dass es Gelegenheiten dazu geben wird, dass sich die Kabinettsmitglieder miteinander austauschen und als Kabinett mit einer Stimme nach außen auch entsprechend agieren.
(Zustimmung bei der CDU - Guido Kosmehl, FDP: Aha!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank. - Es folgt noch eine Frage von Herrn Siegmund.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage zu Ihrem Faktencheck. Die meisten Punkte werde ich gleich in meiner Erwiderung ansprechen, aber ich habe doch einmal eine Frage zum DRG-System, das Sie indirekt verteidigen wollten, wenn ich es richtig interpretiert habe, weil Sie das Thema der Geburten bei mir irgendwie in ein falsches Licht rücken wollten.
Ich habe diese Aussage getroffen, weil ich mir vorher ein eigenes Bild gemacht habe und weil ich mit denjenigen, die das tagtäglich erleben, gesprochen habe. Herr Krull, es ist so: In der Tat bekommen sie natürlich Zuschläge, wenn sie z. B. einen Kaiserschnitt machen mussten oder wenn es extreme Blutungen gab.
Tobias Krull (CDU):
Aha, aha.
Ulrich Siegmund (AfD):
Aber, Herr Krull, jetzt erklären Sie mir bitte einmal im Rahmen Ihres Faktenchecks, wo der Unterschied bei der DRG-Betrachtung zwischen einer schnellen Geburt zwei Stunden und einer Geburt liegt, die 18 Stunden dauert und die ein Vielfaches kostet.
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Eine Geburt, die nur zwei Stunden dauert, ist hoch gefährlich!)
Sagen Sie mir bitte, wie über das DRG-System Zuschläge dafür abgerechnet werden. Ich bin sehr gespannt, wie das geht; denn das kann ich den betroffenen Kollegen dann einmal erzählen.
Tobias Krull (CDU):
Ich bin erst einmal positiv überrascht, dass Sie anerkennen, dass ich an der Stelle wohl doch ein Stück weit recht habe,
(Lachen bei der AfD - Zuruf von der AfD: Da haben Sie irgendetwas falsch verstanden!)
wenn Sie selbst anerkennen, dass es im DRG nicht „die Geburt“ gibt, sondern unterschiedliche Gewichtungen bei der Geburt. Selbstverständlich wird nicht nur der Arzt vor Ort sich anschauen, was möglich ist, und wird beurteilen, welche Leistungen erforderlich sind, sondern auch der Medizinische Dienst wird sich bei einer normalen Prüfung eines Krankenhauses die Aktenlage anschauen und wird ermitteln, ob es eine in Anführungszeichen normale Geburt oder eine schwere Geburt war, und dann die entsprechenden Aufschläge gewähren oder nicht gewähren, wenn sie abgerechnet worden sind.
Das ist ein ganz normaler Vorgang. Man muss dem ärztlichen Personal auch sozusagen zutrauen, dass sie die richtige Codierung in das System eingeben. Ob das immer perfekt funktioniert, weiß ich nicht. Wir alle sind nur Menschen, wir alle machen einmal einen Fehler. Ich gehe aber grundsätzlich davon aus, dass die Ärzteschaft auch daran interessiert ist, dass sich die Leistungen, die sie in Krankenhäusern erbringt, im DRG-System mit entsprechenden Abrechnungskennziffern wiederfinden.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Siegmund. Kurz!
Ulrich Siegmund (AfD):
Bevor ich meine Frage stelle, ein kurzer Hinweis. Es gibt keinen Unterschied, Herr Krull, zwischen einer dreistündigen Geburt und einer 18-stündigen Geburt. Letztere kostet das Krankenhaus aber ein Vielfaches. Genau das ist die Ungerechtigkeit, die ich mit dem DRG-System auf den Punkt bringen wollte. Ich muss jetzt eine Frage stellen und deswegen frage ich Sie: Warum wollen Sie sich dieser Realität nicht stellen und reden mit so einer Antwort um den heißen Brei herum?
(Zustimmung bei der AfD)
Tobias Krull (CDU):
Herr Siegmund, DRGs sind Mischkalkulationen. Es gibt Geburten, die kürzer dauern, es gibt Geburten, die länger dauern. Dann bildet man eine Mischkalkulation. Sie sagen ja auch immer wieder, Sie sind Unternehmer gewesen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Für heiße Luft!)
Dann wissen Sie ja, was eine Mischkalkulation ist. Das gibt es auch beim DRG-System. - Vielen Dank.