Dr. Anja Schneider (CDU): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt darf niemals hingenommen werden, und erst recht nicht dort, wo Menschen besonders verletzlich sind. Der Schutz von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen ist keine Randfrage, sondern selbstverständlich Teil unserer Verantwortung als freiheitliche und solidarische Gesellschaft. 

Mit der Istanbul-Konvention und der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir, auch in Sachsen-Anhalt, den ganz klaren Auftrag, Schutzstrukturen inklusiv zu gestalten. Dabei ist eminent - ich war gerade doch überrascht, das auch von der einbringenden Fraktion zu hören  : Wenn wir über inklusiven Gewaltschutz sprechen, dann sprechen wir selbstverständlich auch über Männer und Jungen, und zwar mit und ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen, die Opfer von Gewalt werden.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, und von Karin Tschernich-Weiske, CDU)

Auch ihnen muss unser Schutz gelten. Der Fokus der Konventionen liegt zwar auf Frauen und Mädchen, unser gesellschaftlicher Auftrag ist allerdings umfassender.

(Zustimmung bei der CDU)

Die CDU-Fraktion unterstützt das Ziel, Schutzräume für Frauen und Mädchen zugänglicher zu machen, die Vernetzung zu stärken und Informationen weiterhin und noch verbessert barrierefrei bereitzustellen. Dabei haben wir in Sachsen-Anhalt schon viel getan. Die Ministerin ist bereits auf einige Themen eingegangen. Ich möchte drei Beispiele nennen. Zum Ersten: verbesserte Infrastruktur und Zugänge. Wir investieren allein in diesem und im nächsten Jahr jeweils 310 000 € in Frauenhäuser und Beratungsstellen, um Barrierefreiheit, Sicherheit und moderne Ausstattung zu gewährleisten. Parallel dazu beraten Landesfachstellen kommunale Träger beim Abbau von Barrieren. Spezialisierte Angebote, ob digital oder aufsuchend, erleichtern Betroffenen den Zugang. Informationsmaterialien stehen zunehmend in einfacher und leichter Sprache sowie in Gebärdensprache bereit. 

Zum Zweiten: die Entwicklung und die Qualitätssicherung im Hilfesystem. Mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt WEMO setzen wir auf Monitoring, Evaluation und Ombudsstrukturen, um Hilfen weiterzuentwickeln, und zwar wirkungsorientiert und mit Blick auf besonders vulnerable Gruppen. Fachkräfte und Frauenbeauftragte in Einrichtungen, Beratungsstätten und Werkstätten werden kontinuierlich fortgebildet, um Gewalt zu erkennen und betroffene Personen sicher begleiten zu können. Die Funktion der Frauenbeauftragten in Behindertenwerkstätten stärkt Mitbestimmung und Schutz direkt vor Ort. 

Zuletzt noch: verbindliche Standards in Einrichtungen. Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe sind gesetzlicher Auftrag. Wir müssen sicherstellen, dass diese Verpflichtung überall ankommt, umgesetzt und kontrolliert wird. 

Diese Maßnahmen zeigen: Wir handeln geplant, strukturiert, verantwortungsvoll und vor allen Dingen auch verbindlich. Gleichzeitig wissen wir aber auch: Es bleibt einiges zu tun und wir müssen dranbleiben. Wir müssen sicherstellen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders niedrigschwellige Angebote erhalten. Sie brauchen in Notsituationen einen klaren, erreichbaren Weg zu Schutz, und zwar ohne Umwege und ohne Barrieren. Darum ist es wichtig, die Eingliederungshilfe und die Gewaltschutzstrukturen weiter miteinander zu verzahnen. 

Unsere Verantwortung ist es, Lösungen bereitzustellen, die wirken und vor allen Dingen dauerhaft tragfähig sind.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)

Genau hierin unterscheidet sich unser Ansatz von dem der Linksfraktion. Der Antrag der Linken enthält durchaus richtige Anliegen, aber er blendet aus, dass wir bereits auf dem Weg sind. Er fordert die Veränderung von Strukturen, bevor bestehende evaluiert und weiterentwickelt werden. Wer nachhaltig helfen will, der schafft Strukturen, die finanziert, qualifiziert und vor allen Dingen dauerhaft gesichert sind. Überbordende Strukturen hingegen verbessern den Schutz nicht automatisch. Sie verursachen zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden. 

Genau hier setzt der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen an. Er fügt sich in die bestehenden Prozesse ein, schafft Verbindlichkeit und schärft den Blick auf die besonders gefährdete Gruppe der Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Wir möchten, dass Schutz nicht nur gedacht, sondern auch genutzt werden kann, weil er finanzierbar bleibt, damit Betroffene Unterstützung erhalten, ohne erst die Zuständigkeit klären zu müssen, aber auch, damit Sachsen-Anhalt seiner Verantwortung mit Augenmaß und Wirksamkeit gerecht wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen. - Vielen Dank.