Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist vollkommen unstreitig, dass wir auch in Sachsen-Anhalt auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
In den nächsten Jahren verliert Sachsen-Anhalt aufgrund der demografischen Entwicklung bis zu ein Viertel der jetzigen Erwerbsbevölkerung. Unsere mittelständischen Betriebe, unsere Handwerksbetriebe, unsere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder auch Hotelbetriebe greifen bereits seit Jahren auf ausländische Fachkräfte zurück. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf das Projekt VIETHOGA, ein gemeinsames Projekt der Investitions- und Marketinggesellschaft mit dem DEHOGA und den gewerblichen Kammern,
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
welches unser Wirtschaftsminister Sven Schulze begleitet und unterstützt.
Schon heute leisten Menschen mit Migrationsgeschichte einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Oder um es mit den Worten unseres Bundeskanzlers zu sagen: Menschen mit Migrationshintergrund sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Arbeitsmarktes.
(Zustimmung bei der FDP und von Tobias Krull, CDU)
Das ist auch in Sachsen-Anhalt der Fall. Ausländische Beschäftigte machen schon heute einen Anteil von rund 8,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Deshalb sind auch all diejenigen, die zu uns gekommen sind oder noch kommen,
(Zuruf von der AfD)
um hier eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen oder sich als Fachkraft bzw. überhaupt als Arbeitskraft einzubringen, um unsere Wirtschaft am Laufen zu halten, und die von Anfang an ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, willkommen, und sie bleiben willkommen.
Wer das möchte, der kann übrigens problemlos mit einem Visum legal nach Deutschland einreisen.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Deutschland hat im weltweiten Vergleich ein wirtschaftsfreundliches Einwanderungsrecht.
(Guido Kosmehl, FDP: Haben wir!)
In den letzten Jahren wurde der rechtliche Rahmen für die Einwanderung von Fachkräften umfassend reformiert und insbesondere im Bereich der Erwerbsmigration weiter vereinfacht und modernisiert.
Es sind in der Vergangenheit auch Menschen zu uns gekommen, die vor Unterdrückung oder Krieg aus ihrem Land geflüchtet sind und hier Asyl oder subsidiären Schutz begehrt haben. Deutschland und auch Sachsen-Anhalt gewähren Menschen mit einem anerkannten Schutzgrund auch weiterhin Schutz.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
Gleichzeitig müssen wir alles daransetzen, dass sich diese Menschen in unsere deutsche Gesellschaft integrieren und zügig auch wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
Wer mit einem anerkannten Schutzgrund gekommen ist, wer sich integriert, unsere Rechtsordnung, einschließlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau, anerkennt
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Der Bundeskanzler und Frauen!)
und darum bemüht ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, der ist und bleibt willkommen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Sachsen-Anhalt steht für Rechtsstaatlichkeit, Ordnung und Humanität. Weltoffenheit gehört zu unserem Land genauso wie ein respektvolles Miteinander aller hier lebenden Menschen. Zugehörigkeit bemisst sich an unseren Regeln, nicht an Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Hautfarbe.
Tatsache ist aber auch, dass Menschen ohne Schutzgrund zu uns kommen. Viele versprechen sich womöglich ein besseres wirtschaftliches Leben in Europa, und manche von ihnen, ohne ihren Teil dazu beitragen zu wollen.
(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)
Tatsache ist auch, dass Menschen ohne Schutzgrund zu uns kommen, die niemals als Fachkraft bei uns tätig werden können.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Tatsache ist auch, dass Menschen ohne Schutzgrund zu uns kommen, die unsere Regeln nicht einhalten und hier Straftaten begehen. Diese Menschen müssen Deutschland und Sachsen-Anhalt wieder verlassen. Allein darum geht es in der Debatte.
(Hendrik Lange, Die Linke: Nein, nein, nein!)
Es geht um Migrantinnen und Migranten ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus, ohne Erwerbstätigkeit. Es geht um Zugewanderte, die unsere Regeln nicht einhalten und dadurch Verunsicherung auslösen.
Deshalb wiederhole ich das, was ich an dieser Stelle schon des Öfteren gesagt habe: Migration braucht klare Regeln. Unser Ziel ist es, Migration zu steuern, zu ordnen und zu begrenzen.
Von Anfang dieses Jahres bis Ende Oktober 2025 ist in Sachsen-Anhalt die Zahl der Asylzugänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43 % und im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2023 um 62 % zurückgegangen. Auch diese Zahlen zeigen: Die Migrationswende, die Begrenzung von irregulärer Migration, ist in vollem Gange.
(Zustimmung bei der CDU)
Aber es muss noch etwas dazukommen: Wer ausreisepflichtig ist, der muss unser Land verlassen.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Daher wird Sachsen-Anhalt auch weiterhin freiwillige Ausreisen vorantreiben und Abschiebungen durchsetzen. In diesem Jahr sind schon mehr als 1 260 Menschen abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist, davon übrigens 125 Syrer. Damit liegen wir schon jetzt über den Zahlen des gesamten letzten Jahres. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen.
Ich unterstütze sehr, dass Bundesminister Dobrindt Verhandlungen mit Afghanistan und Syrien führt, um, beginnend mit Straftätern und Gefährdern, in beide Länder konsequent abschieben zu können.
(Zustimmung bei der CDU)
Worum geht es im Kern der Debatte darüber hinaus? - Es geht auch um Ausländerkriminalität. Bereits bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik habe ich festgestellt, dass im Jahr 2024 29,6 % aller Tatverdächtigen nicht-deutsche Tatverdächtige und wiederum mehr als 20 % aller Tatverdächtigen Zuwanderer waren. Selbst wenn ausländerrechtliche Verstöße herausgerechnet werden, liegt der Anteil von nicht-deutschen Tatverdächtigen bei fast 24 % und der Anteil von Zuwanderern bei fast 14 % aller Tatverdächtigen. Damit ist klar: Die Zahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen und auch der tatverdächtigen Zuwanderer ist deutlich überproportional zu ihrem Anteil an der Bevölkerung.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD)
Dieser Fakt ist nicht allein mit einem womöglich veränderten Anzeigeverhalten zu erklären.
(Ulrich Siegmund, AfD: Herr Striegel, sagen Sie einmal etwas dazu!)
Diese Entwicklung im Bereich der Ausländerkriminalität ist besorgniserregend. Ihr muss konsequent begegnet werden, nicht nur durch die Verfolgung und Ahndung der verübten Straftaten, sondern auch durch Rückführung von hier straffällig gewordenen Zuwanderern.
Auch wenn sich für 2025 ein leicht rückläufiger Trend im Bereich der Ausländerkriminalität zeigt, wird die Landespolizei weiter konsequent dagegen vorgehen. Ich sage aber auch: Die Landespolizei nimmt jede Form von Kriminalität in den Blick, auch die von deutschen Tatverdächtigen. Bei der Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten wird nicht nach Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Hautfarbe unterschieden. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Eva von Angern, Die Linke: Das ist auch richtig so!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin, Sie haben wahrscheinlich noch ein bisschen Redebedarf. - Die erste Frage kommt von Herrn Gallert.
Wulf Gallert (Die Linke):
Frau Ministerin, wir haben uns schon bei der letzten Landtagssitzung über die Situation unterhalten, dass Sie ausdrücklich eine bundesgesetzliche Regelung begrüßen, nach der sogenannten Dublin-Fällen bei uns in Dessau gab es ein solches Beispiel alle Leistungen gestrichen werden. Sie bekommen also kein Geld mehr für die Ernährung; es besteht kein Recht mehr auf Wohnen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich dabei um Kinder handelt usw. Sie haben diese Regelung hier ausdrücklich verteidigt, als wir darüber geredet haben.
Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile, die festlegen, dass das mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren ist. Trotzdem sind Sie dafür.
Ich frage Sie Folgendes: Wenn einer solchen Familie in Dessau, eine Mutter aus dem Sudan mit mehreren Kindern alle Leistungen gestrichen werden,
(Jörg Bernstein, FDP: Hören Sie mit der auf!)
welche Konsequenz hat das wohl für die Kriminalitätsstatistik, wenn diese Frau sich darum kümmern will, dass ihre Kinder noch etwas zu essen haben?
(Oh! bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP - Jörg Bernstein, FDP: Macht Sie ja nicht! - Nadine Koppehel, AfD: So ein Blödsinn! - Weitere Zurufe von AfD - Eva von Angern, Die Linke: Ist nicht Ihr Ernst, dass Sie jetzt „Oh!“ rufen!)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Gallert, Sie stellen das Verfahren falsch dar. Das Dublin-Verfahren bedeutet: Eine Familie ist bspw. in Griechenland angekommen, hat dort Asyl beantragt und reist dann weiter nach Deutschland. Wenn dann gesagt wird, das Asylverfahren ist in Griechenland durchzuführen und man muss nach Griechenland zurückreisen, hat man mehrere Wochen Zeit, das zu tun. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, werden die Leistungen hier gekürzt. Das ist das, was die Ampel-Regierung in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat. Und diesen Beschluss finde ich richtig.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung bei der AfD)
Wenn Sie unsere Leitlinien oder unseren Erlass, wie es immer so schön heißt, oder unsere Handlungsempfehlungen gelesen haben, die auch mit dem Bund eng abgestimmt sind, dann wissen Sie, dass im Rahmen der Verhältnismäßigkeit selbst bei denen, bei denen die Frist abgelaufen ist, vielleicht ein vollständiger Leistungsausschluss nicht möglich ist. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Insofern kann es für besondere Situationen auch Ausnahmen geben.
Aber ich finde Ihre Grundaussage schon erstaunlich: Jemand ist ausreisepflichtig, kommt dieser Pflicht nicht nach, erhält dann keine Unterstützung mehr vom deutschen Steuerzahler - und dann finden Sie es legitim, dass er hier Straftaten begeht?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung bei der AfD)
Wulf Gallert (Die Linke):
Normalerweise ist es nicht üblich, dass die Ministerin einem Abgeordneten eine Frage stellt.
(Oh! von der CDU)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Das war eine rhetorische Frage.
Wulf Gallert (Die Linke):
Aber ich werde Ihnen die Antwort geben. Wenn eine Mutter mit ihren Kindern hier in Deutschland ist und sie vielleicht einen Grund hat
Vielleicht haben Sie sich die Bilder angeguckt, Frau Zieschang, Herr Wadephul hat das in Syrien gemacht , wie die Situation von solchen Familien in Lesbos ausgesehen hat, nachdem die Lager dort abgebrannt worden sind, und zwar von Leuten, die von dort kamen Griechen , dann haben Sie vielleicht möglicherweise christliches Menschenbild hin oder her Verständnis dafür, dass eine Mutter für ihre Kinder Lebensmittel besorgen will. Und wenn Sie das als Kriminalität
(Nadine Koppehel, AfD: Ja, das sehe ich als Kriminalität!)
und Ausländerkriminalität, die das Stadtbild versaut, einschätzen, dann, danke, haben wir sehr unterschiedliche Herangehensweisen und sehr unterschiedliche Wertvorstellungen.
(Jörg Bernstein, FDP: Unglaublich! - Zurufe von der AfD: Dass der Rechtsstaat entscheidet? - Straftatenbagatellisierung!)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Gallert, das Dublin-Verfahren heißt ja, dass das Land, in dem der Erstantrag gestellt worden ist, auch für soziale Leistungen gegenüber der Familie verantwortlich ist. Das heißt, in dem Augenblick, in dem die besagte Familie nach Griechenland, Bulgarien oder Ähnliches zurückkehrt ich weiß jetzt nicht, welches Land es konkret ist , um dort das Asylverfahren durchzuführen, erhält sie auch dort finanzielle Unterstützung.
Ich sage eines: Wir waren mit dem Ausschuss für Inneres und Sport in Griechenland und haben uns dort auch Unterkünfte angesehen.
(Guido Kosmehl, FDP: Die Linke hat nicht teilgenommen!)
Wir haben festgestellt, dass die Bilder früherer Jahre nicht mehr im Einklang stehen mit den Bildern der heutigen Zeit.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bei uns bundesweit geändert hat. Während es vielfach eben nicht möglich war, Dublin-Überstellungen nach Griechenland vorzunehmen, weil gesagt worden ist, dass die Verhältnisse dort unzumutbar sind, heben die Gerichte gerade diese Rechtsprechung auf. Deswegen sind ja überhaupt Dublin-Überstellungen bspw. nach Griechenland oder Bulgarien wieder möglich, weil sich die Unterbringung und auch die Versorgung der Flüchtlinge dort geändert hat.
Wenn also die jeweilige Familie finanzielle Unterstützung begehrt, dann soll sie es in dem Land tun, das für den Asylantrag zuständig ist, und in dieses Land zurückreisen.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Es gibt eine weitere Nachfrage. - Herr Räuscher, bitte.
Alexander Räuscher (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Dr. Zieschang, das Thema Duldung bewegt mich ein bisschen. Das ist ja eigentlich eine Möglichkeit, um ausnahmsweise einmal jemanden hier zu belassen, der eigentlich ausreisepflichtig wäre und wo alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ich bin kein Jurist, ich kann das nicht so gut formulieren wie Sie. Welche Möglichkeiten sehen Sie dabei für uns als Land, dass wir das zurückfahren, die Anzahl der Menschen, die geduldet, aber ausreisepflichtig sind, und wirklich nur in Ausnahmefällen anwenden und auch in diesem Bereich konsequenter handeln?
(Guido Kosmehl, FDP: Ich bin gespannt!)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Räuscher, jetzt steigen wir wirklich in die Tiefen des Asylrechts und insbesondere in die des Aufenthaltsrechts ein, mit einer Vielzahl von Paragrafen unglaublicher Länge und Vielschichtigkeit.
Es gibt vielfältige Gründe für eine Duldung. Ein Duldungsgrund kann die Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit sein. Eine Duldung kann auch erfolgen, wenn jemand ausreisepflichtig ist, es aber ein Abschiebungsverbot gibt. Das haben wir z. B. im Augenblick auch in vielen Fällen in Bezug auf Afghanistan oder Syrien. Das heißt, es wird festgestellt, jemand ist eigentlich ausreisepflichtig nach Afghanistan, aber es gibt im Augenblick ein individuelles Abschiebungsverbot oder ein Abschiebungsverbot wegen der Situation in dem jeweiligen Land, und deswegen wird er geduldet. Das ist ein Grund, weswegen wir z. B. im Zusammenhang mit Afghanistan das BAMF gebeten haben, dass die Abschiebungsverbote für Straftäter und Gefährder, die aus unserer Sicht ausreisepflichtig sind und für die es punktuell Abschiebungsverbote wegen der Situation in Afghanistan gab, aufgehoben werden. Damit entfällt die Duldung und die sofortige Ausreisepflicht tritt ein. Somit kann, wenn es operativ vorbereitet und organisiert ist, die Abschiebung vollzogen werden.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen für eine Duldung, die sehr unterschiedlich sind.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Die dritte und letzte Frage hat Herr Striegel.
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Ministerin, Sie haben auf die Erkenntnisse aus der PKS verwiesen, wonach Ausländerinnen und Ausländer überproportional unter den Tatverdächtigen zu finden sind.
Meine Frage an Sie ist: Sind Ihnen die aus meiner Sicht sehr abgesicherten Erkenntnisse der kriminologischen Forschung bekannt, wonach diese Überrepräsentation unterschiedliche Ursachen hat? Das wäre erstens die Frage des Anzeigeverhaltens; zweitens der statistische Effekt, dass bei den tatverdächtigen Ausländern auch Ausländer, die sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten, integriert sind; drittens, dass es eine erhöhte Häufigkeit der Kontrolle dieser Gruppe gibt, bis hin zu den Erkenntnissen aus der Kriminologie, dass die Herkunft aus sozialen Milieus, nicht aber die ethnische Herkunft oder bestimmte Herkunftsländer ein Prädiktor für Kriminalität sind.
(Christian Hecht, AfD: Ja! Ganz einfach mit Ja antworten, dann ist es gut!)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Striegel, mir ist eine Vielzahl von Studien bekannt, die auch nur näherungsweise versuchen, diese deutliche Überproportionalität zu erklären, ohne sie aber auch in Gänze auflösen zu können. Deswegen habe ich vorhin gesagt: Der überproportionale Anteil im Vergleich zu dem Anteil an der Bevölkerung ist eben nicht allein mit einem womöglich veränderten Anzeigeverhalten zu erklären ist. Dass es das geben kann, sagen Studien, und das verneine ich auch gar nicht. Aber ich kenne keine Studie, die besagt: In der Summe dessen kann die Überproportionalität erklärt werden.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Striegel, wollen Sie eine Nachfrage stellen?
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Ja.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Dann bitte.
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Ministerin, an dieser Stelle nur der Hinweis darauf: Die kriminologische Forschung ist sich an dieser Stelle sehr einig: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität; es gibt einen sehr deutlichen Zusammenhang zwischen Geschlecht und Kriminalität und es gibt einen sehr, sehr deutlichen Zusammenhang zwischen sozialen Faktoren und Kriminalität.
(Guido Kosmehl, FDP: Nur weil jemand aus ärmeren Verhältnissen kommt, muss er nicht straffällig werden!)
Ich möchte darum bitten, dass für die Landesregierung der aktuelle Sachstand, was Wissenschaft und Forschung in diesem Land betrifft, der Maßstab für politische Entscheidungen ist. - Herzlichen Dank.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Aber die Anzahl der Studien aktualisiert sich auch permanent, auch die der Untersuchungen. Ich kann nur feststellen, dass der Kollege Reul in Nordrhein-Westfalen gerade in dieser Woche eine umfassende Studie vorgestellt hat, die sich insbesondere damit auseinandersetzt, dass die Zahl der von Syrern verübten Straftaten in Nordrhein-Westfalen mehr als auffällig ist, und dass das eben gerade nicht mit einfachen Erklärungen zu begründen ist.