Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt muss auch künftig flächendeckend gewährleistet sein. Wir alle kennen die Probleme der Kliniken - Personalmangel, sinkende Fallzahlen und wirtschaftliche Belastungen. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Pädiatrie, sondern auch die Bereiche Geburtshilfe, Geriatrie und Psychiatrie, allerdings mit dem Unterschied, dass die kinder- und jugendmedizinische Versorgung ihren Strukturwandel bereits vollzogen hat. Für Effizienzsteigerungen durch Zusammenlegungen gibt es in diesem Bereich kaum noch Raum.
Wir teilen das Ziel einer verlässlichen Kindermedizin, möchten aber die Forderungen des Antrags im Gesamtzusammenhang der Krankenhausreform bewerten. Daher empfehlen wir die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Krankenhausreform ist kein Abbauprogramm, sondern sie strukturiert die Krankenhauslandschaft nach evidenten Qualitäts- und Versorgungszielen. Ziel ist es, die Planungssicherheit zu erhöhen und Fehlanreize der Fallpauschalen zu verringern. Auf der Bundesebene wurden bereits Maßnahmen umgesetzt. Seit dem Jahr 2023 sind Leistungen der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin entbudgetiert, Sondermittel unterstützen die Kliniken.
Im vergangenen Monat hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes beschlossen, bei dem die beiden Leistungsgruppen der speziellen Kinder- und Jugendmedizin sowie -chirurgie nach aktuellem Stand so nicht mehr vorgesehen sind. An dieser Stelle gilt es nun, genauer hinzuschauen. Die Reformgrundsätze müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kliniken notwendig sind, um die kinder- und jugendmedizinische Versorgung in der Fläche abzusichern.
Qualität und Erreichbarkeit dürfen sich nicht ausschließen. Sie brauchen einen klugen Rahmen. Ob dafür auf der Bundesebene noch weitere Anpassungen, etwa durch Evaluationsverfahren oder ggf. durch den Vermittlungsausschuss, erforderlich sind, kann und sollte im Verlauf des Prozesses geprüft werden.
In Sachsen-Anhalt zeigt sich: Alle Häuser mit Kinder- und Jugendmedizin verfügen über Fach- und Pflegepersonal sowie über die notwendige Ausstattung. Diese Strukturen wollen wir mit Kooperationsmöglichkeiten gezielt stärken, damit spezialisierte Medizin dauerhaft finanziell tragfähig bleibt. Die Ausschussberatung ist richtig, um diese Anliegen sachlich und fundiert weiterzuentwickeln. - Vielen Dank.