Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die unter Jens Bullerjahn durchgeführte Reform des Landesbaus aus dem Jahr 2012 rückabgewickelt werden. An die Stelle eines Betriebs, also des BLSA, als wirtschaftlich arbeitende Einheit treten nun wieder klassische Ämter, die Landesämter für Bau- und Liegenschaftsmanagement. Nieder mit der Doppik; die Kameralistik kehrt zurück - der Gesetzentwurf feiert das ordentlich, also zurück in die Zukunft.
Zum marktwirtschaftlich angelehnten Mieter-Vermieter-Modell. Die Ministerien mussten je nach tatsächlicher Inanspruchnahme von Landesliegenschaften bisher Miete zahlen. Ziel: Bedarfssteuerung. Das ordentlich instandgehaltene Gebäude wurde bereits zerschlagen. Der BLSA sei daher nunmehr ein Zuschussbetrieb. - Ja, freilich, wenn man das vorher verändert hat, dann ist das so.
(Kristin Heiß, Die Linke, lachend: Ja!)
Ob dieses weg vom Unternehmen hin zum Amt wirklich die neue, moderne Verwaltungslösung ist, daran darf man zweifeln. Ich habe ein bisschen gestaunt, dass die FDP wirklich so ganz flach mit dabei ist, keine Widerborstigkeit zeigt.
Zwei Punkte stimmen mich ärgerlich. Erstens die inhaltliche Arbeit. Ich habe seit Bestehen des Beirats des BLSA dort mitgearbeitet. Nach den schwierigen, teils chaotischen Anfangsjahren war eine kontinuierliche Verbesserung festzustellen. Der Landesbau ist aus den negativen Schlagzeilen heraus. Das waren wirklich fette negative Schlagzeilen, die wir hatten. Abflüsse werden jetzt zu 100 % realisiert, Zukunftsthemen proaktiv aufgerufen und bearbeitet und eigene Vorschläge zur Bestandsentwicklung vorgelegt. Ob das eine gute Idee ist, den Laden einmal ordentlich umzukippen, angesichts der jetzt anstehenden Herausforderungen - Stichwort Sondervermögen? Ich habe Zweifel.
Der zweite Punkt. Ist das jetzt gewählte Modell die wirtschaftlichste Lösung? Die Landesregierung führt Doppelstrukturen an. Das erscheint mir tatsächlich nachvollziehbar und wäre schlecht für die Effizienz. Zum Abbau gäbe es jetzt zwei Wege. Man kann die Dopplung im nachgeordneten Bereich abbauen und die Ministerialbürokratie verstärken oder umgekehrt. Die die Landesregierung hat die Ministerialbürokratie gefragt, ob man bei ihr abbauen oder aufbauen sollte.
(Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)
Völlig überraschend schlägt das Ministerium seine eigene Vergrößerung vor. Die Ministerialbürokratie als Speerspitze der Entbürokratisierung - davon bin ich nicht überzeugt.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)
Das, was dort als Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugrunde liegt, verdient diesen Begriff nicht. Denn es steht von vornherein nur unter der Fragestellung: Welche Argumente lassen sich denn für die vom Ministerium gewünschte Lösung finden? Dafür gab es Kritik im Finanzausschuss, auch vom Landesrechnungshof. Dazu sollte auch noch etwas nachgeliefert werden. Das kam nicht. Trotzdem wird nun der Gesetzentwurf vorgelegt.
Wie einseitig das Vorgehen ist, zeigt sich im Gesetzentwurf beim Punkt Alternativen: Alternativen gebe es nicht.
(Kristin Heiß, Die Linke, lacht)
Das ist schlicht falsch. Es gibt einfach denklogisch eine andere Variante. Es wäre interessant, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Dazu besteht aber ausdrücklich keine Bereitschaft. Wie ernst das Argument der Zweistufigkeit der Verwaltung gemeint ist, sieht man an der gleichzeitigen Schaffung einer neuen Mittelbehörde in einem Bereich eines anderen Ministeriums.
Bei der Überweisung sind wir dabei. Inhaltlich lehnen wir den Gesetzentwurf jedoch ab. - Vielen Dank.