Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität” des Bundes erreicht nun auch uns hier im Landtag, hat im hiesigen Gesetzentwurf aber leider die Klimaneutralität im Gesetzesnamen verloren. Das ist inhaltlich gewissermaßen ehrlich, aber trotzdem extrem misslich.
Die Klimaneutralität war mit der Zusätzlichkeit der Investitionen eine unserer GRÜNEN-Bedingungen, um das Sondervermögen im Bund überhaupt erst Realität werden zu lassen. Entscheidender ist aber der Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft, der von dem Sondervermögen ausgehen sollte. Grund und Rechtfertigung für die Schuldenfinanzierung, also die Belastung der nächsten Generation, war ja gerade, dass wir in ihrem Interesse die Krisen bewältigen und die nötigen Weichenstellungen vornehmen.
Wer Mittel aus einem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“ erhält, der muss sicherstellen, dass der Klimaschutz tatsächlich eine tragende Rolle spielt. In der angedachten Mittelverwendung des Landes spielt er jedoch faktisch keine Rolle.
Wenn wir über die Zukunft unserer Infrastruktur sprechen, sprechen wir zwangsläufig auch über die Transformationsaufgaben, die unser Land vor sich hat.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Umso erstaunlicher ist es, wie wenig davon in dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennbar ist. Von den Mitteln, die das Land für eigene Investitionsprojekte einsetzen will, rund 827 Millionen € ist kein einziger Euro für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. Es gibt keinen mit Mitteln untersetzten Haushaltstitel für den Ausbau oder die Stärkung des Radverkehrs. Es gibt keinen Ansatz für nachhaltige Mobilitätsinfrastrukturen, die alle Menschen in Städten und ländlichen Räumen gleichermaßen erreichen könnten.
Wir brauchen, gerade mit Blick auf tragende Brücken, auch Sanierungen der Straßenverkehrsinfrastruktur, ohne Zweifel. Aber allein 270 Millionen € für klassische Straßenbauprojekte vorzusehen, ohne die restliche Verkehrsinfrastruktur zu bedenken, ist nicht nur eine verpasste Chance, sondern ein Rückgriff auf ein Politikverständnis vergangener Jahrzehnte.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf: Was?)
Wenn wir auf Herausforderungen reagieren, die sich seit Jahren klar abzeichnen, aber Investitionsschwerpunkte so setzen, als gäbe es keine Klimakrise, keine Mobilitätsbedürfnisse neben der Straße und keine Notwendigkeit zur Energieeffizienz, dann bleibt eine nachhaltige Zukunftsgestaltung auf der Strecke.
Wir hatten im Bund den Anspruch, dass das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“ kein Etikett ist, hinter dem sich eine Politik versteckt,
(Zuruf: Ja!)
die im Kern weitermacht wie bisher und das Geld nur nutzt, um die verfehlte Finanzpolitik fortführen zu können. Wenn wir über die Rückstände in der Infrastruktur reden, dann ist genau das das Problem: Es war eine verfehlte Finanzpolitik, die eben nicht die Mittel bereitstellte, um die normalen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Man kann sich natürlich die Frage stellen: Wenn wir jetzt die Mittel durchhaben das war der Punkt, den auch Herr Bernstein angesprochen hat , was passiert denn dann? Kommen wir dann wieder in diese Rückstände hinein? - Genau so wird es sein, wenn sich die Finanzpolitik nicht ändert.
Die Idee war auch nicht, Maßnahmen aus den Einzelplänen heraus in das Sondervermögen hinein zu verschieben. Es gab so die Idee der Zusätzlichkeit. Genau das wird passieren. Wir hatten schon erste Punkte im Ausschuss, bei denen es dann hieß: Wo steht das? Das ist ja nicht mehr im Einzelplan sowieso. - Das machen wir aus dem Sondervermögen. - Das war schon Thema.
Hinzu kommt die Strukturierung des Sondervermögens selbst. Wir sprechen bekanntlich über erhebliche Mittel, deren Verwendung auch über parlamentarische Steuerung erfolgen sollte und muss, allein schon um öffentliche Nachvollziehbarkeit und eine transparente Abwägung von Prioritäten zu ermöglichen. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf ein der Minister hat es dargelegt stark vereinfachtes exekutives Verfahren mit zentralisierten Steuerungsstrukturen vor, das parlamentarische Einflussmöglichkeiten reduziert.
Die Verwendung bleibt im Wirtschaftsplan bisher sehr allgemein. Umschichtungen sind großzügig ohne unsere Beteiligung möglich. Bereits im bisherigen Sondervermögen „Corona” haben wir damit keine guten Erfahrungen gemacht. Es ist wirklich bedauerlich, dass Kurs auf eine Wiederholung genommen wird.
Wir akzeptieren beschleunigte Verfahren dort, wo sie notwendig und sinnvoll sind. Der Minister hat dazu etwas gesagt. Aber Beschleunigung sollte nicht Mitwirkung und Kontrolle unterlaufen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wenn hier über Jahre hinweg Mittel in erheblichem Umfang und mit langfristiger Wirkung verteilt werden, muss der Landtag eng in diesen Prozess eingebunden werden, sowohl inhaltlich als auch haushaltsrechtlich. Es reicht uns nicht, dann am Ende Jahresberichte zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Was ich allerdings ausdrücklich begrüße, ist, dass 60 % der Gesamtsumme von 2,61 Milliarden € an unsere Kommunen gehen. Das war tatsächlich eine Forderung, die wir im Vorfeld aufgemacht haben. Es ist sehr gut, dass das tatsächlich auch so passiert.
Das Sondervermögen ist eigentlich eine große Chance. Es kann dabei helfen, Substanz zu sichern und Zukunft zu entwickeln. Damit diese Chance jedoch nicht ungenutzt oder falsch genutzt wird, braucht es einen klaren Kompass. Leider lässt der vorliegende Entwurf einen solchen Kompass nicht erkennen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Finanzausschuss zur Beratung in der Mittagspause sowie zur nachfolgenden Mitberatung in den Fachausschüssen natürlich zustimmen. Unsere inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf werden wir in die Ausschussarbeit einfließen lassen. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Meister. Einen Augenblick, bitte. Wenn Sie die Frage von Herrn Bernstein beantworten wollen, wäre das eine Idee.
Olaf Meister (GRÜNE):
Ja.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Bernstein, Sie dürfen Ihre Frage jetzt stellen.
Jörg Bernstein (FDP):
Vielen Dank, Kollege Meister, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben in Ihrem Redebeitrag sehr auf den Klimaschutz abgehoben. In der letzten Woche wurde das war wenig überraschend, das ist richtig im Bundestag die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Stichwort: Die Gasspeicherumlage wird abgeschafft. Diese Änderung wurde, denke ich, von Ihrer und auch von der AfD-Fraktion abgelehnt. Bei Ihnen geschah das unter anderem mit dem Hinweis auf die Art und Weise der Finanzierung aus dem KTF, der dann letztendlich mittelbar auch wieder aus diesem Sondervermögen gespeist wird.
Jetzt frage ich Sie: Ist es nicht eher ein Beitrag zum Klimaschutz, wenn bspw. einem Unternehmen wie den Stickstoffwerken Piesteritz eine Geldmenge von 40 Millionen €, die jetzt tatsächlich zusätzlich zur Verfügung steht, über den Erlass dieser Gasspeicherumlage als Beitrag für den Klimaschutz gewährt wird, als wenn ein solches Unternehmen mit seinen für uns alle wichtigen Produkten Düngemittel, AdBlue usw. in einem Land produziert, in dem es wesentlich geringere oder gar keine Umweltschutz- und Klimastandards gibt?
Olaf Meister (GRÜNE):
Tatsächlich ist es so, dass wir über diese Mittel finanzieren müssen und dass wir da kann man dann auch über Verschuldung reden damit gern auch den Strukturwandel der Wirtschaft begleiten. Dahinter stehe ich tatsächlich. Das heißt, dann auch die Anpassungsprozesse, die dann nötig sind, finanziell zu untersetzen. Das kann auch aus solchen Mitteln erfolgen.