Matthias Redlich (CDU): 

Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulsozialarbeit gehört an unseren Schulen zum Alltag. Diese ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Arbeit an Schulen geworden und muss auch zukünftig fortgesetzt werden. - So oder ähnlich haben wir es heute bereits von fast allen Fraktionen und auch von unserem Bildungsminister gehört. Für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist das eine wichtige Botschaft, die ich auch noch einmal für die CDU-Fraktion zu Beginn meiner Rede bekräftigen möchte. Wir werden die Schulsozialarbeit auch nach 2028 fortsetzen. 

Zu Beginn meiner Rede möchte ich ganz persönlich aber noch etwas anderes deutlich betonen: Unsere Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Sachsen-Anhalt leisten jeden Tag einen sehr wichtigen Beitrag dafür, dass Bildungs-, Kompetenz- und Wertevermittlung an unseren Schulen überhaupt funktionieren kann. Sie schaffen nämlich vielfach die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche dafür überhaupt empfänglich sind. 

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter hören zu, wo andere nicht mehr zuhören können, weil sie keine Zeit haben oder weil sie es eben gerade nicht verstehen. Sie sind da, wenn Kinder und Jugendliche Probleme haben, wenn andere nicht da sein können. Sie begleiten, sie unterstützen, sie vermitteln und schaffen Vertrauen, sie bauen Brücken. Dafür haben sie unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. 

Nähme man sich einen Vormittag Zeit und schaute den Fachkräften der Schulsozialarbeit einmal über die Schulter, sehr geehrter Herr Dr. Tillschneider, dann würde man schnell merken, dass Schulsozialarbeit kein 08/15-Job und auch kein Schreibtischjob ist. Sie würden auch sehr schnell feststellen, dass es nicht eines Überwachungsstaates und langer Analysen bedarf, sondern Sie würden sehen, dass hierbei soziale Interaktion, spontane Tätigkeiten und eben auch Unterstützungstätigkeiten gefragt sind, die helfen, Problemlagen in der Schule zu lösen. Dabei geht es oft um plötzliche Streits auf dem Schulhof, um von zu Hause mitgebrachte Sorgen, um Mobbing und Zukunftsängste, aber eben auch um das Mutmachen, um das Zuhören 

(Unruhe)

  das fällt im Plenum auch etwas schwer, im Augenblick bei der FDP, Herr Bernstein - danke sehr  , aber auch um das Haltgeben und vieles mehr. 

Schulsozialarbeit ist oft eine Brücke zwischen Schule, Elternhaus und Jugendhilfe. Sie trägt dazu bei, dass Kinder gute Chancen bekommen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer aktuellen Lebenslage. 

Als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe hat sich die Schulsozialarbeit als wichtiges Unterstützungsangebot für Kinder, aber auch für die Lehrkräfte und die Eltern an unseren Schulen fest etabliert. Das ist ein Fakt, den der Landtag nicht beschließen muss, zumal der Landtag dies bereits mehrfach anerkannt hat. In der letzten Legislaturperiode bekannte sich der Landtag in der 63. Sitzung am 19. Dezember 2018 zur Schulsozialarbeit als ein wichtiges und unverzichtbares Element von Schule in Sachsen-Anhalt. Hierzu liegt der Beschluss in der Drs. 7/3755 vor. Dies wurde auch in dieser Legislaturperiode im Plenum und in den Ausschüssen zigfach bekräftigt. 

Schulsozialarbeit ist an unseren Schulen gar nicht mehr wegzudenken und ist, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zu einem festen Bestandteil unserer Schullandschaft geworden. Trotzdem tut Die Linke auch heute im Plenum wieder so, als wäre die Schulsozialarbeit gefährdet. 

(Zurufe von der Linken)

Trotzdem schürt Die Linke immer wieder Panik und erweckt den Eindruck, dass man jetzt kurzfristig sofort handeln müsse, weil Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt sonst nicht mehr zu retten wäre. 

(Monika Hohmann, Die Linke: Immer dieses „kurzfristig“; es reicht langsam! - Hendrik Lange, Die Linke: Seit 2017, oder was?) 

Um es noch einmal ganz deutlich auch für Sie zu sagen: Die Koalition aus CDU, SPD und FDP hat für die Schulsozialarbeit bis 2028 Planungssicherheit geschaffen und sich mehrfach für eine zukünftige und auch darüber hinausreichende Fortführung der Schulsozialarbeit ausgesprochen. 

(Thomas Lippmann, Die Linke: So ein Quatsch! Sie verarschen die Leute!)

- Natürlich, das haben wir auch heute wieder getan. 

Mithilfe von ESF-Fördermitteln haben wir als Koalition ein Landesprogramm für die Schulsozialarbeit auf den Weg gebracht, das mehr als 450 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unsere Schulen gebracht hat. Unser Bildungsminister hat dies erläutert. 

Dank der Zustimmung von CDU, SPD und FDP zum Landeshaushalt wurden für die kommenden Jahre und für das kommende Jahr 40 Millionen € für die Schulsozialarbeit bereitgestellt. Das ist keine Kleinigkeit und schon gar kein Mangel an einer verlässlichen Finanzierung, wie es hier immer wieder behauptet wird. - Ja, das können Sie gut, auch die Grünen. Als Opposition ist es leicht, Stimmung zu machen und immer wieder mehr zu fordern. 

Aber zur Ehrlichkeit dieser Forderung gehört gerade bei den Linken auch ein Vergleich mit der linksgeführten Regierung in Thüringen. Dort gab es seit 2022 jährlich 26 Millionen € für die Schulsozialarbeit. In Sachsen-Anhalt haben wir dieses Jahr schon 39 Millionen € für die Schulsozialarbeit ausgegeben und werden nächstes Jahr 40 Millionen € dafür ausgeben - finanzielle Mittel, deren Bereitstellung Linke und GRÜNE beim Haushalt nicht zugestimmt haben. Das gehört, so ganz nebenbei bemerkt, auch zur Wahrheit. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Monika Hohmann, Die Linke: Wir haben aber mehr beantragt! Das wissen Sie auch! - Zurufe von der CDU)

- Genau, Sie haben mehr beantragt. Ich habe ja gerade gesagt, dass Sie es aber auch nicht schaffen, mehr auszugeben, wenn Sie in der Regierung sind. Sie in Thüringen haben weniger ausgegeben. Oppositionsarbeit und Regierungsarbeit scheinen ein Riesenunterschied zu sein, den Sie hier auch vorleben. 

(Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)

- Aber ja, wir müssen, wenn die EU-Förderperiode endet, gemeinsam mit dem Bund, mit der EU, aber auch mit unseren Kommunen über das Wie einer Anschlusslösung beraten. Unser Bildungsminister hat erläutert, dass das bei der Landesregierung längst auf dem Plan steht. 

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird dann eine CDU-geführte Landesregierung sein, die die Schulsozialarbeit ab 2028 fortführt. 

(Zustimmung bei der CDU - Florian Schröder, AfD: Auf keinen Fall! - Lachen bei der AfD)

Bis dahin gilt: Es gibt Sicherheit. Es gibt Klarheit. 

(Zuruf von Florian Schröder, AfD)

Es gibt Verlässlichkeit. Und es gibt keinen Grund für Unruhe, auch bei Ihnen nicht. Bleiben Sie ganz ruhig. 

(Zuruf von der AfD: Träumen Sie weiter! - Weitere Zurufe - Unruhe)

Das zeigen im Übrigen auch die Antworten, die Sie als Linke von der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage bekommen haben. 

Kommen wir noch kurz zur Diskussion um einen eigenen Paragrafen für die Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Es gibt immer wieder Stimmen, die sagen, dass wir unbedingt einen Paragrafen 31a im KJHG brauchen. Ich gehöre im Übrigen auch dazu. Ich habe das auch schon mehrfach gesagt; unsere Sozialministerin leider nicht. Und die SPD hat sich dabei bisher auch immer etwas schwer getan, das zu tun.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Weil das die Finanzierung nicht klärt!)

Ja, bereits im Oktober 2023 habe ich an dieser Stelle in meiner Rede betont - ich zitiere mich einmal selbst  , dass wir eine landesrechtliche Regelung brauchen. Die Behauptung der Sozialministerin, dass es keiner weiteren Rechtsgrundlage     

(Unruhe)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Warten Sie einmal, Herr Redlich, ich versuche es noch einmal. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist offensichtlich ein emotionales Thema. Deswegen bitte ich jetzt noch einmal ausdrücklich darum, den Lärmpegel so zu reduzieren, dass man den Redner versteht. Ich hoffe, das ist jetzt angekommen. - Herr Redlich, Sie können. 


Matthias Redlich (CDU):

Die Sozialministerin hat hier dann gesagt, dass wir keine weitere rechtliche Rechtsgrundlage im Landesrecht benötigen. Dies hielt ich für fragwürdig, da die Formulierung im Bundesrecht für mich ziemlich eindeutig erschien - ich zitiere einmal  : „Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt.“ Ich habe deshalb den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages darum gebeten, das einmal rechtlich zu prüfen. Die Antwort war, dass das lediglich ein Appell an die Länder sei, ergänzende Regelungen zu treffen. Das bestätigt die Position der Ministerin. Das möchte ich an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, weil ich das kritisiert habe.

Aber interessant ist, dass die Bewertung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu meiner Frage anders ausgefallen ist als die am 28. März 2023 auf eine ähnliche Anfrage der Kollegin Nicole Anger. Damals war es ein anderes Ergebnis und der GBD - ich zitiere einmal - stellte dabei fest: Die im Landesrecht erforderlichen Regelungen müssen somit im gewissen Ausmaß auch Anmerkungen oder Vorgaben zu Inhalt und Umfang der Aufgabe der Schulsozialarbeit haben. 

Jetzt kann man sich trefflich streiten, inwiefern im Landesrecht erforderliche Regelungen auch bei uns durch Verordnungen, Erlasse, Satzungen und sonstige Vorschriften, insbesondere eben auch zum ESF-Plus-Programm „Schulerfolg sichern“, bereits getroffen worden sind und man damit dem gerecht geworden ist. Hinter verschlossenen Türen haben wir in der Koalition dafür viele konstruktive, aber auch kritische Gespräche geführt. Meine Damen und Herren! Am Ende obsiegte die Erkenntnis, dass wir keine neuen Paragrafen brauchen. Wir brauchen verlässliche Strukturen und genau das haben wir als Koalition in der aktuellen Legislaturperiode für die Zeit bis 2028 geschafft. Alles darüber hinaus kann nur eine neue Landesregierung entscheiden. 

Wenn wir ganz ehrlich sind: Wir könnten jetzt hier als Parlament schnell noch einen Paragrafen schaffen und wir könnten den auch noch festlegen, aber ein neues Parlament kann ebenso schnell solch einen Paragrafen wieder kippen. Und was bedeutet es denn - das hat Frau Gensecke ganz genau gesagt  , wenn wir diese Aufgabe jetzt hier von ihrem Umfang und ihrer Form her festlegen? - Es bedeutet am Ende auch, dass wir eine finanzielle Sicherheit geben müssen, dass wir es auch ausfinanzieren müssen. Sie wissen ganz genau, dass wir den Landeshaushalt - Sie haben zwar nicht mitgestimmt - für die nächsten Jahre erst einmal beschlossen haben. 

Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns trotzdem zuversichtlich bleiben. Zum Abschluss meiner Rede wiederhole ich mich deshalb noch etwas. Haben Sie Vertrauen darauf, dass es auch ab September 2026 eine CDU-geführte Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten Sven Schulze geben wird, die in Sachsen-Anhalt weiter für Stabilität sorgt, Verantwortung übernimmt, und das auch für die Schulsozialarbeit. 

(Zustimmung bei der CDU)

Über Ihren Entschließungsantrag werden wir im Ausschuss weiter beraten. Ich plädiere für eine Überweisung. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Redlich, es gibt noch eine Frage von Herrn Lippmann. Wollen Sie die beantworten? 


Matthias Redlich (CDU):

Ich habe ja gerade gesagt, dass wir im Ausschuss beraten, Herr Lippmann. - Vielen Dank.