Tagesordnungspunkt 13
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/6161
Einbringer ist Herr Scharfenort für die AfD-Fraktion. Er hat das Wort. - Bitte sehr.
(Beifall bei der AfD)
Jan Scharfenort (AfD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Gebühren zu versteckten Kassen werden - stellen Sie sich vor, Sie zahlen Jahr für Jahr Ihre Abwassergebühren pünktlich und korrekt. Sie vertrauten darauf, dass diese Gebühren nur eines tun, die Kosten für das Wasser und Abwasser zu decken - nicht mehr und nicht weniger. Doch was ist, wenn am Jahresende zu viel Geld in der Kasse des Zweckverbandes liegt? Nach geltendem Recht müsste dieses Überschussgeld innerhalb von drei Jahren an die Gebührenzahler zurückfließen - müsste. Tut es aber oft nicht. In der Realität passiert etwas ganz anderes. Das Geld bleibt beim Zweckverband, schön versteckt in einer Rückstellung, und wird später heimlich in das eigene Vermögen überführt. Aus Ihrer Vorauszahlung wird ein warmer Geldregen für den Verband.
Wir sprechen heute über ein Thema, das trocken klingt, aber Millionen Menschen betrifft: Gebührenausgleichsrückstellung. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein simpler Skandal: zu viel bezahlte Gebühren der Menschen in Sachsen-Anhalt, die nicht zurückerstattet werden. Unsere AfD-Fraktion will genau das ändern. Wir stehen an der Seite derjenigen, die Monat für Monat ihre Abgaben leisten und dabei erwarten dürfen, dass korrekt mit ihrem Geld umgegangen wird.
Was läuft schief? Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat im Kommunalbericht 2023 aufgezeigt, wie Zweckverbände systematisch gegen das geltende Abgabenrecht verstoßen. 22 von 41 geprüften Abwasserzweckverbänden haben zu hohe Gebühren kassiert und diese nicht, wie vorgeschrieben, binnen drei Jahre an die Menschen zurückgegeben. Stattdessen legten sie das Geld in sogenannte Gebührenausgleichsrückstellungen. Im Jahr 2020 waren das insgesamt Mittel in Höhe von rund 70 Millionen €. Doch diese Rückstellungen wurden nicht etwa verwendet, um die Gebühren zu senken - nein. Sie wurden nach Fristablauf einfach in das Eigenkapital verschoben oder sogar als Gewinn verbucht. Das ist, verehrte Kollegen, ein klarer Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip.
Der Landesrechnungshof spricht von rechtswidrigem Verhalten. Denn diese Mittel sind kein frei verfügbares Geld, sondern treuhänderisch zu verwaltende Überschüsse der Gebührenzahler, also von uns allen. Die Lösung: Recht schaffen und Schlupflöcher schließen. Unser Gesetzentwurf setzt genau dort an, wo die aktuelle Praxis versagt. Wir übernehmen die Empfehlung des Landesrechnungshofs und schaffen endlich Rechtssicherheit für die Bürger und eine klare Pflicht für die Zweckverbände.
Im neuen Absatz 2c im § 5 des Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt wird geregelt:
Erstens. Die Pflicht zur Rückgabe von Gebührenüberschüssen gilt auch nach Ablauf von drei Jahren. Wer das Geld einbehält, der darf nicht durch Zeitablauf belohnt werden.
Zweitens. Rückstellungen dürfen ausschließlich zum Ausgleich von Überschüssen verwendet werden. Eine Überführung in das Eigenkapital oder gar eine Auflösung in den laufenden Haushalt ist ausdrücklich untersagt.
Drittens. Die Kommunalaufsicht wird zur Kontrolle auch dieser Pflichten verpflichtet. Nur durch konsequente Kontrolle wird das Gesetz zur Praxis. Damit verhindern wir, dass überzahlte Beiträge dauerhaft verschwinden. Wir sorgen dafür, dass das Vertrauen in eine gerechte, transparente Abgabenpraxis wiederhergestellt wird.
Ich ahne schon Einwände, die natürlich kommen werden, wie immer bei AfD-Anträgen. Dann heißt es vielleicht: Die Zweckverbände brauchen doch die Überschüsse für Investitionen, für neue Leitungen und Kläranlagen.
Liebe Kollegen! Investitionen sind wichtig, keine Frage, aber Ehrlichkeit und Rechtmäßigkeit sind es auch. Wenn ein Zweckverband Geld für anstehende Investitionen benötigt, dann muss er das offen und rechtmäßig in seiner Kalkulation ausweisen, z. B. Rücklagen gezielt bilden oder Fördermittel einwerben. Das, was nicht geht, ist, den Bürgern mehr Geld abzuknöpfen als erlaubt und dieses Polster dann heimlich zweckzuentfremden.
Oder es heißt vielleicht auch: Ach, die Verbände wissen schon, was sie tun. Lassen wir ihnen doch die Flexibilität. Wirklich? - Der Landesrechnungshof hat klar aufgezeigt, dass eben nicht alles mit rechten Dingen zuging. Wenn 70 Millionen € unrechtmäßig einbehalten werden, dann ist das kein Kavaliersdelikt und auch kein Fall von „die machen das schon irgendwie richtig“. Nein, das machen sie nicht.
Manch ein anderer wird vielleicht denken: Ist das denn so ein großes Problem? Betrifft das viele Leute?
(Zuruf von der CDU: Spricht er da, aber es wird nichts!)
Jeder von uns nutzt Wasser und zahlt Abwassergebühren, direkt oder indirekt als Teil der Nebenkosten. Es betrifft uns also alle. Wenn Millionen Euro an zu viel gezahlten Gebühren im System hängenbleiben, dann heißt das im Klartext: Millionen Euro werden den Bürgern vorenthalten, die sie anderweitig natürlich gerade jetzt gut gebrauchen können. Und die AfD steht natürlich an der Seite der Beitragszahler;
(Zuruf von der AfD: Auf jeden Fall, sicher!)
denn was dem Bürger zusteht, das muss auch zum Bürger zurück.
Wir verteidigen das Recht der Menschen auf eine faire und rechtmäßige Abgabenpraxis. Und wir schließen ein Schlupfloch, das auf dem Rücken der Beitragszahler ausgenutzt wird. Wir stehen für Rechtsklarheit, für Bürgernähe und für Gebührengerechtigkeit.
Ich beantrage daher die Überweisung in den Innen- und in den Finanzausschuss. Lassen Sie uns dort sachlich prüfen, wie wir gemeinsam dafür sorgen, dass mit dem Geld der Menschen ordentlich umgegangen wird. Geben wir den Bürgern das zurück, was ihnen zusteht, nicht mehr und nicht weniger. - Ich bedanke mich.