Cornelia Lüddemann (GRÜNE): 

Das ist wunderbar, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geteilte Verantwortung und administrative Schnittstellen bedeuten immer Reibungsverluste. Ein zentrales Landesverwaltungsamt über alle Ressorts und Ministerien hinweg klingt daher nur nach einer guten Idee, und zwar solange man etwa übersieht, dass dann freie Träger im Bereich der Jugendarbeit mit zwei unterschiedlichen Ansprechpartnern zu tun haben, mit unterschiedlicher Behördenkultur und mit unterschiedlicher Hauspolitik; solange man übersieht, dass die Trennung von Personalaufsicht und Fachaufsicht abgestimmtes Verhalten erschwert, wie jetzt aktuell im Fall der Antragsverfahren zur Ausstellung eines Grades der Behinderung zu sehen ist; und solange man übersieht, dass inklusive Ansätze etwa im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ins Ruckeln kommen, wenn es zwei getrennte Behörden für die Eingliederungshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe gibt. 

Die schiere Anzahl der Artikel des vorliegenden Gesetzes und damit die Anzahl von Fachgesetzen, die es im Zuge der Verwaltungsreform gilt anzupassen, zeigen, wie umfangreich soziale Themen im Innenministerium geführten Landesverwaltungsamt bearbeitet und verantwortet werden. 

Dies in einem neuen Landesamt zu bündeln, erscheint mir inhaltlich schlüssig und verspricht wirkliche Effizienzsteigerung. Gern würde ich wissen, wie lange dieser Gesetzentwurf in den Schubladen des MASI lag. Debatten über diese Frage kenne ich schon aus der sechsten Legislaturperiode, bis es jetzt mit der von Minister Richter vorangetriebenen Quasi-Zerschlagung des BLSA offensichtlich ein Zeitfenster für diese Reform gab. Wenn schon Verwaltungsreform, dann bitte auch im Bereich Soziales; ich bin sehr dafür. Chapeau, dass es dem Sozialministerium respektive der Sozialdemokratie in dieser Form gelungen ist. 

Wenn es angezeigt ist, beim Gesetzentwurf technisch nachzuschärfen, dann wird uns die Anhörung sicherlich Hinweise geben. Wir sind dafür. - Vielen Dank.