Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und zu Wachpersonal

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5797

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6014

(Erste Beratung in der 93. Sitzung des Landtages am 21.08.2025)


Berichten wird dazu Herr Striegel. 


Sebastian Striegel (Berichterstatter): 

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 8/5797 in der 93. Sitzung am 21. August 2025 zur Beratung und Beschlussfassung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen. 

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Änderung des Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, zu deren Wartung und zu Wachpersonal. Dieser Vertrag besteht bereits seit mehreren Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Jedoch ergeben sich aus den Praxiserfahrungen auch Änderungsbedarfe, welchen nun Rechnung getragen werden soll. 

Die aus dem Gesetzentwurf hervorgehenden Änderungen adressieren insbesondere die Problematik der Lohnkostensteigerung im Bewachungsgewerbe. Außerdem wird die Liste der Synagogen und jüdischen Einrichtungen aktualisiert, für die die Erstattung von Wachkosten zur Absicherung des Gemeindelebens ermöglicht werden kann. 

Um allen beteiligten Akteuren, nämlich dem Land Sachsen-Anhalt sowie den Synagogen und jüdischen Einrichtungen, Planungssicherheit für die Zukunft zu geben, ist eine über die Legislaturperioden des Landtags hinausgehende Ausdehnung der Vertragslaufzeit von fünf auf zehn Jahre beabsichtigt, welche überdies auch für Vertragsverlängerungen gelten soll. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport beratschlagte am 29. August 2025 erstmals über dieses Gesetzesvorhaben und richtete Fragen an die Landesregierung. Beim Votum für die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss zeigte sich Einmütigkeit. Diese setzte sich als Ergebnis der Beratung im Finanzausschuss fort; die Ausschussmitglieder kamen ebenfalls zu einem einstimmigen Ergebnis. Auch bei der abschließenden Beratung fasste der Ausschuss für Inneres und Sport in der 46. Sitzung am 25. September dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also wie in den beiden vorherigen Abstimmungen, ebenso ohne Enthaltung. Ein eindeutigeres Votum im Ausschuss wäre nicht möglich. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute jährt sich   das war heute Morgen bereits Thema   der antisemitische, rassistische und misogyne Anschlag von Halle und Wiedersdorf an Jom Kippur 5780 zum sechsten Mal. Während wir hier über die Anpassung des Staatsvertrags beraten, gedenken in Halle Menschen der Opfer dieses Anschlags. Es muss uns immer wieder neu beschämen, dass wir in einer gesellschaftlichen und politischen Realität leben, in der Jüdinnen und Juden nicht in Sicherheit leben und beten können. Umso mehr tragen wir Verantwortung dafür, diese Sicherheit durch unser staatliches Handeln zu gewährleisten. Ich bitte Sie deshalb namens des Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen herzlichen Dank.