Thomas Lippmann (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist an sich sehr schnell gesagt. Diese Mini-Mini-Mini-Novelle zum Schulgesetz werden wir überweisen und am Ende auch beschließen, weil sie nicht viel regelt. Mich wundert, was alles hineingelegt wird. Der Trommelwirbel der medialen Berichterstattung, aber auch das, was Kollege Borchert, was der Minister und was Kollegin Pähle hier erzählt haben, hat mit dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen nichts zu tun.

Das sind alles viele richtige Aussagen. Vieles davon würde ich auch unterschreiben. Das muss der Minister leisten, wenn das die Koalition so will. Wenn die Schulentwicklungsplanung, die aus der Verordnung aus dem Jahr 2022 stammt und im Jahr 2027 ausläuft, nun insgesamt bis zum Jahr 2029 laufen soll, dann ist es seine Aufgabe, das in der Verordnung zu machen, die er ohnehin überarbeiten muss, weil wir ja Teile aus der Verordnung ins Gesetz geschrieben haben. Die müssen ohnehin heraus. 

Insofern hätte ich eine Änderung der Verordnung erwartet und nicht sozusagen einen Trommelwirbel um das bisschen Verlängerung. Denn wir haben jetzt schon durch die Fragen versucht herauszuarbeiten, dass diese Verlängerung, die jetzt darin steckt, mit keiner anderen Schulform zu tun hat als mit den Gymnasien und zugegeben mit den Oberstufen der Gesamtschulen. Ich habe es nicht so detailliert ausgeführt.

Ich frage mich aber auch, warum diese Verlängerung jetzt kommen soll? Nach der Ankündigung in den Zeitungen   ich kannte es ja nicht   habe ich gedacht: Was machen sie denn jetzt? Dann habe ich gedacht: Na ja, sie schreiben entweder die Ausnahmen, die bisher in der Verordnung enthalten waren, die bisher nicht im Gesetz stehen, die sie vielleicht vergessen haben oder bei denen sie es sich vielleicht anders überlegt haben, hinein. Oder sie haben sich inzwischen überlegt, dass sie statt der hochgezogenen Zahl von 75, die es früher nicht gab   wir haben die Probleme jetzt nur deswegen, weil die 75 als Mindestschülerzahl hineingeschrieben wurde  , doch die alte 50 wieder hineinschreiben wollen.

Alternativ habe ich mir überlegt, dass Sie bei den Grundschulen   davon haben Sie auch etwas erzählt   vielleicht das mit den Anfangsklassen ein bisschen flexibler machen und über die Schulgrößen gehen. Es gäbe eine Menge von Themen, die man tatsächlich regeln könnte in einer solchen Schulgesetznovelle, aber von all den Sachen ist natürlich überhaupt keine Rede.

Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist, wie gesagt, sehr, sehr klein, aber nicht falsch. Deswegen werden wir es auch machen. Der Minister wird sicherlich dann irgendwann demnächst einmal die Verordnung anpassen und dann auch das mit dem Jahr 2029 regeln. Dann kommen wir den einen oder anderen Schritt vorwärts.

Es bleiben aber Defizite gegenüber den Regelungen, die wir vor zehn Jahren oder vor 15 Jahren hatten. Wenn wir jetzt wieder Schwierigkeiten mit den Schülerzahlen haben, dann sollten wir wieder auf diese anderen Zahlen zurückgehen und es nicht nur für zwei Jahre verlängern und Ausnahmetatbestände suchen, damit sie vor Ort mehr Zeit haben, sich zu überlegen, welche Schulen sie schließen wollen. Sie sollten eigentlich erhalten bleiben. - Vielen Dank.