Tagesordnungspunkt 10
Erste Beratung
Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6028
Den Gesetzentwurf wird der Abg. Herr Borchert von der CDU-Fraktion einbringen. - Herr Borchert, bitte.
(Beifall bei der CDU)
Carsten Borchert (CDU):
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur neunzehnten Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt führen wir Koalitionsfraktionen eine punktuelle Anpassung unseres Schulrechts durch. Mit dieser Änderung verlängern wir die Frist in § 86d des Schulgesetzes vom 31. Juli 2027 auf den 31. Juli 2029.
Hinter dieser scheinbar kleinen technischen Änderung steht ein großes Anliegen. Wir wollen den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Zeit- und Planungssicherheit geben, damit sie ihre Schulentwicklungspläne solide, transparent und konsensorientiert mit Blick auf die örtlichen Realitäten erarbeiten können.
(Zustimmung bei der CDU)
Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich: Das Achtzehnte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes ist erst am 15. Juli 2025 in Kraft getreten. Ein zentraler Schwerpunkt dieser Novelle war die Neuausrichtung der Schulentwicklungsplanung - also genau jenes Instrument, mit dem unsere Schulträger vor Ort über die Zukunft der Schulstandorte, die Schulnetzplanung, die Schulformen und regionale Schwerpunkte entscheiden müssen.
Die Erfahrung der vergangenen Monate hat jedoch gezeigt, dass die Zeit zwischen Inkrafttreten und den laufenden Planungsverfahren schlicht zu knapp war. Das muss man auch einsehen. Die Schulträger, die Verwaltung, die Schulkonferenzen und die politischen Gremien vor Ort brauchen mehr Raum für gründliche Analysen, für Diskussionen mit Eltern und Schulleitungen, für Abstimmungen mit Nachbarkommunen und für die Bewertung der demografischen Entwicklungen.
Gerade die 8. Regionalisierte Bevölkerungsprognose hat uns erneut deutlich vor Augen geführt, dass sich die demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren fortsetzen werden.
Wir werden in einigen Regionen mit sinkenden Schülerzahlen konfrontiert sein und in anderen mit Verschiebungen und veränderten Bedarfen.
Diese Entwicklungen verlangen eine sorgfältige Planung und keine überhasteten Entscheidungen. Darum ist dieser Gesetzentwurf notwendig. Er gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zeit, die sie brauchen, um wohnortnahe Beschulung und effiziente Organisationen öffentlicher Daseinsvorsorge miteinander zu verbinden, und zwar mit Augenmaß, mit Beteiligung und im Sinne der Kinder und der Familien vor Ort.
Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland. Die Herausforderungen in unseren ländlichen Regionen unterscheiden sich deutlich von denen in den urbanen Zentren. Dort, wo weite Wege, kleine Schülerzahlen und enge Gemeinschaften den Alltag prägen, ist die Schule weit mehr als nur ein Lernort. Sie ist ein Stück Heimat, ein Mittelpunkt für das Leben im Ort.
Deshalb ist es unser erklärtes Ziel, gerade in diesen Regionen die wohnortnahe Beschulung zu sichern und gleichzeitig die Qualität unseres Bildungsangebots zu erhalten. Diese Balance ist anspruchsvoll, und sie gelingt nur, wenn die Schulentwicklungsplanung mit Sorgfalt, Beteiligung und regionaler Expertise erfolgt.
Mit der Fristverlängerung geben wir den Trägern der Schulen, nämlich den Einheitsgemeinden, den Verbandsgemeinden und letztendlich den Landkreisen, den notwendigen Handlungsspielraum, um über die Schulentwicklungspläne breit zu diskutieren, die örtlichen Bedarfe einzubeziehen und tragfähige Kompromisse zu finden. Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern nachhaltige Entscheidungen, die Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften langfristig Sicherheit geben.
Zugleich - das ist mir besonders wichtig - schafft dieser Gesetzentwurf auch Handlungsspielraum bei der Besetzung von Funktionsstellen, insbesondere an kleinen Schulen mit einer geringeren Schülerzahl.
Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung stellt uns in den kommenden Jahren vor große Aufgaben. Aber sie darf nicht dazu führen, dass wir in strukturschwachen Gebieten den Bildungsauftrag aufgeben. Ganz im Gegenteil, wir wollen die Handlungsspielräume vor Ort erweitern, um kreative regionale Lösungen zu ermöglichen. Und genau das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf tun.
Wir schaffen Zeit, Vertrauen und Gestaltungsspielräume für die Schulträger, für die Lehrkräfte, für die Familien und für die Kinder in unserem Land Sachsen-Anhalt. Ich bitte daher um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Bildungsausschuss. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Borchert. - Nun spricht für die Landesregierung Entschuldigung, Herr Borchert, ich habe Herrn Lippmann zwar notiert, aber nicht angesprochen. Er hat eine Frage. Herr Borchert, lassen Sie sie zu?
Carsten Borchert (CDU):
Natürlich.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Lippmann, bitte.
Thomas Lippmann (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Borchert, Sie haben am Anfang zu Recht gesagt, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Frist verlängert wird, und zwar in § 86d des Schulgesetzes.
(Stefan Ruland, CDU: Das hat er gesagt!)
Darin heißt es, dass die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 18. Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes geltenden Vorgaben zu Mindestschülerzahlen, Klassengrößen und Zügigkeiten zunächst bis zum 31. Juli 2027 und dann jetzt bis zum 31. Juli 2029 fortgelten. Diese Schülerzahlen, die nunmehr fortgelten, beziehen sich auf die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung.
Nun haben Sie mit Ihren Änderungsanträgen zu § 13 des Schulgesetzes alle Mindestschülerzahlen eins zu eins aus der Verordnung in das Gesetz übertragen. Meine Frage ist, ob Sie sagen können, um welche Mindestschülerzahlen es sich konkret handelt, deren Geltungsdauer jetzt von 2027 auf 2029 verlängert werden, die nicht ohnehin schon dauerhaft in § 13 des Schulgesetzes stehen? Was ist die Substanz dieses Gesetzentwurfes? Was wird konkret verlängert?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Borchert.
Carsten Borchert (CDU):
Danke schön. - Es wird ganz konkret die Zeit verlängert, in der die Träger von Schulen die Möglichkeit haben, genau auszuloten, welche Schulen und welche Bedingungen und welche Richtung sie in den nächsten Jahren gehen wollen. Dass die Zahlen ins Gesetz übernommen worden sind, war unser Wunsch, damit sie fest integriert sind und nicht ständig verändert werden.
Sie erinnern sich genau daran, dass es eine andere Situation und eine andere Zeit gab, in der die Zahlen erhöht werden sollten. Das ist nicht passiert. Jetzt geben wir allen die Möglichkeit, mit den Zahlen, die wir jetzt haben, zwei Jahre länger zu arbeiten, um zu schauen, was sinnvoll ist. Das hat auch etwas mit den finanziellen Maßnahmen in den nächsten Jahren zu tun, also mit dem Sondervermögen. Diese Zeit wollen wir einfach jedem geben.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir die Zahlen jetzt noch einmal anfassen, sondern damit schaffen wir die Möglichkeit, mit den vorhandenen Zahlen noch zwei Jahre länger zu arbeiten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir dann im Jahr 2029 dazu übergehen könnten, Zahlen festzulegen und das Schulgesetz noch einmal anzufassen, um zu sagen, dass in ländlichen Bereichen andere Zahlen angesetzt werden als in den Städten. Es ist ein Unterschied, ob Zahlen in der Altmark, im Harz oder in den Oberzentren festgelegt werden. Dafür braucht man Zeit.