Tagesordnungspunkt 16
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6001
Eingebracht wird der Gesetzentwurf durch Herrn Minister Richter. - Herr Richter, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sollen in den dienstrechtlichen Vorschriften durch präzisierende Anpassungen bestehende Unklarheiten ausgeräumt werden. Im Übrigen sollen die Umsetzung von höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie eine Anpassung der Vorschriften an praktische Gegebenheiten erfolgen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt sehr technisch werde, aber es sind nun einmal auch sehr viele technische Vorschriften, die wir anpassen müssen. Insoweit müssen Sie das jetzt mit mir gemeinsam durchgehen.
Die geplanten Änderungen im Beamtenrecht betreffen zur Klarstellung der Benennung weitere Anwendungsfälle, in denen eine Ernennung erforderlich ist, und die Festlegung von ergänzenden Angaben in der Ernennungsurkunde sowie die Feststellung der gesundheitlichen Eignung, die, wie gesagt, entsprechend klargestellt werden müssen.
Infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung sollen eine Detailregelung zur dienstlichen Beurteilung geschaffen und die Rechtsgrundlage zur Urlaubsabgeltung angepasst werden.
Im Übrigen besteht Handlungsbedarf bei den Regelungen der Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen, bei der Ausgestaltung der Anforderungen zur besonderen Qualifizierung zur sogenannten B-2-Stelle, zum diagonalen Laufbahnwechsel innerhalb der Laufbahngruppe 1 und der Verlängerung einer ausgelaufenen Norm zur angeordneten Mehrarbeit für Lehrkräfte an staatlichen Schulen.
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung soll auch eine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag geschaffen werden.
Darüber hinaus sollen Rechtsgrundlagen zur Möglichkeit der Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich und zur sogenannten Dunkelverarbeitung von Daten geschaffen werden. Hiermit soll der Einsatz von moderner IT ermöglicht werden und damit auch perspektivisch eine weitere Automatisierung der Prozesse erfolgen. Dies soll bei knappen Ressourcen auch künftig eine Bearbeitung auf qualitativ hohem Niveau in kurzer Bearbeitungszeit sicherstellen.
Die Weisungsbefugnis und die Kontrolle sollen weiterhin in meinem Haus und in den dafür vorgesehenen Institutionen wie dem Landesrechnungshof und der Landesbeauftragten für den Datenschutz erhalten bleiben.
Im Besoldungsrecht sollen diverse redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen und eine Aufhebung von ausgelaufenen Besitzstandswahrungsregelungen erfolgen. Zudem soll die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg auch für das Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, wonach teilzeitbeschäftigte Anspruchsberechtige, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags entsprechend der Summe ihrer individuellen Arbeitszeit erhalten.
Weiterhin sollen eine Zulage auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bei einer Verwendung beim Verfassungsschutz und ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 für den Vorstand der Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen eingeführt und das Verzahnungsamt Oberhauptwachtmeisterin oder Oberhauptwachtmeister wieder eingeführt werden.
Durch die Änderung der Vorbemerkung zu den Besoldungsordnungen A, B, W und R soll für den Personenkreis nach § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes eine umfassende Wahlmöglichkeit zwischen der männlichen, weiblichen und einer Kombination aus männlicher und weiblicher Amtsbezeichnung geschaffen werden.
Zudem soll ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingeführt werden. Dadurch soll der Beschluss des Ausschusses für Finanzen vom 19. Juni dieses Jahres - das war Tagesordnungspunkt 16 - umgesetzt werden.
Im Versorgungsrecht sollen eine Klarstellung erfolgen sowie die Möglichkeit eingeführt werden, Kürzungsbeträge aufgrund eines Versorgungsausgleichs anzupassen, wenn aufgrund der Übertragung eines Ergebnisses nach Tarifabschluss auf Beamtinnen und Beamte eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge nicht linear, sondern um einen Sockelbetrag erfolgt.
Im Landesrichtergesetz sollen ebenfalls Regelungen zur fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung getroffen werden.
Außerdem wurde bereits eine Anhörung der Verbände durchgeführt. Die Verbände haben insbesondere zu den beabsichtigten Änderungen im Laufbahnrecht und im Personalaktenrecht zur dienstlichen Beurteilung und zum Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Stellung genommen. Dies ist im Vorblatt zum Gesetzentwurf auf 13 Seiten ausführlich dargestellt.
Meine Damen und Herren, es ist sehr technisch. Aber es war notwendig, diese fehlenden Anpassungen vorzunehmen. Insoweit bitte ich um Überweisung in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.