Michael Scheffler (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Angeln ist nicht nur ein Sport, sondern auch gelebter Naturschutz; er erfreut sich bei Groß und Klein großer Beliebtheit. Auf einer Veranstaltung des Landesanglerverbandes wurde ich zuletzt darauf hingewiesen, dass es aufgrund der aktuellen Regelung zum Jugendfischereischein Probleme beim Halten von jungen Leuten in Anglervereinen gibt.
Obwohl die Jugendlichen bereits eine Prüfung abgelegt haben und aktiv am Angeln teilnehmen, verfällt der Schein mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Anschließend müssen sie die annähernd gleiche Prüfung für den Friedfischfischereischein erneut ablegen. In dieser Lebensphase stehen viele junge Menschen vor wichtigen Herausforderungen - Schulabschluss, Ausbildung oder Führerschein , sodass eine zusätzliche Prüfung oft als Belastung empfunden wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten die derzeitige Regelung zum Übergang vom Jugendfischereischein zum Friedfischfischereischein in Sachsen-Anhalt? Durch welche Maßnahmen könnte der Übergang vereinfacht werden, um den damit verbundenen Prüfungs- und Verwaltungsaufwand für junge Angler zu reduzieren und die Jugendarbeit des Landesanglerverbandes nachhaltig zu stärken?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Scheffler. - Für die Landesregierung steht Herr Minister Schulze auf.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! - Da waren wir wahrscheinlich auf einer ähnlichen Veranstaltung, lieber Kollege Scheffler. - Zunächst Dank an den Landesanglerverband. Es sind Zehntausende, die sich da engagieren und unsere Gewässer in Schuss halten. Es ist tatsächlich so - das hatte ich mir auch angeschaut, nachdem ich darüber informiert wurde , dass die Prüfungen annähernd gleich sind. Unser Ziel sollte sein - dafür werden wir uns einsetzen , dass es nur noch eine Prüfung gibt bzw. dass die Prüfung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht mehr verfällt und neu gemacht werden muss. Wenn die Inhalte ähnlich sind, ist es ein Beitrag zur Entbürokratisierung, wenn es keine neue Prüfung geben muss. Deswegen ist es ein guter Hinweis; den wir jetzt aufgreifen werden.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister.