Tagesordnungspunkt 8
Beratung
Lernmittelfreiheit wiederherstellen!
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5984
Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6049
Einbringer ist Herr Lippmann. Herr Lippman hat nun für die Fraktion Die Linke das Wort. Danach kommt eine Fünfminutendebatte. - Sie haben das Wort, bitte.
Thomas Lippmann (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist inzwischen fast zwei Jahre her, dass wir im Januar 2024 hier im Hohen Haus die Landesregierung beauftragt haben, die Lernmittelkostenentlastungsverordnung zu überarbeiten. Dabei sollte unter anderem der Kreis der begünstigten Personen mit abgesenkten Leihgebühren auf Familien erweitert werden, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Das Bildungsministerium sollte zur Umsetzung des Beschlusses im dritten Quartal 2024, also vor einem Jahr, berichten.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, passiert ist wieder einmal nichts. Und es wird offenkundig auch nichts passieren. Das wurde spätestens deutlich, als wir uns im Bildungsausschuss im Frühjahr dieses Jahres inzwischen schon etwas ungeduldig und nachdrücklich nach dem Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses erkundigen wollten. Die Ausflüchte des Ministeriums im Bildungsausschuss waren absolut unbefriedigend.
Deshalb haben wir vor der Sommerpause über eine Kleine Anfrage noch einmal versucht, die nach wie vor offenen oder unzureichend beantworteten Fragen zu klären. Das ist uns nicht gelungen. Wir haben von der Verweigerungshaltung im Bildungsministerium, gelinde gesagt, die Nase voll.
(Zustimmung bei der Linken)
Im Wesentlichen wurde vom Ministerium argumentiert, dass die Hinzunahme von weiteren Personengruppen in die Ermäßigungen zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen würde. Außerdem wurde behauptet, dass für die im Bildungsausschuss schon mehrfach gewünschte Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit eine Änderung des Schulgesetzes in § 72 Abs. 1 notwendig wäre.
Ein kurzer Blick in das Schulgesetz reicht aber, um festzustellen, dass das nicht zutrifft. Denn dort heißt es nur - Zitat : „Die Erziehungsberechtigten sollen von den Kosten der Lernmittel entlastet werden.“ - Punkt und nichts weiter. In Abs. 2 wird dann noch die oberste Schulbehörde ermächtigt, Art, Umfang und Zeitpunkt der dazu dienenden Maßnahmen durch Verordnung zu regeln.
Die Lernmittelfreiheit kann also sehr wohl durch eine entsprechende Änderung der Lernmittelkostenentlastungsverordnung von der Landesregierung wiederhergestellt werden, ohne dass es dazu einer Änderung des Schulgesetzes bedarf, genauso, wie wir es mit unserem Antrag fordern.
Selbstverständlich kann die Lernmittelfreiheit auch im Schulgesetz direkt geregelt werden. Im Moment setzen wir aber auf die Einsicht in der Koalition und in der Landesregierung, die Lernmittelfreiheit auf dem Verordnungsweg zügig wiederherzustellen, so, wie sie zum Schuljahr 2013/2014 seinerzeit ja auch abgeschafft wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der kostenfreie Zugang zu den Lernmitteln ist kein Luxus und keine herausgehobene Leistung des Staates, sondern ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung gleicher Zugänge zu Bildung unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Status der Eltern.
Nach einer Unterbrechung von inzwischen 13 Jahren seit dem Schuljahr 2013/2014 soll Sachsen-Anhalt bei der Ausleihe von Lernmitteln ab dem kommenden Schuljahr wieder zur bundesweiten Normalität zurückkehren. Die Erhebung von Leihgebühren ist ein Sonderweg unter den ostdeutschen und auch unter den meisten westdeutschen Ländern, der schon längst wieder hätte beendet werden müssen.
(Beifall bei der Linken)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lernmittelfreiheit wurde für ganz Deutschland bereits vor mehr als 100 Jahren eingeführt mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Ihren Ursprung hat sie sogar schon viel früher in den Forderungen der Märzrevolution von 1848, als man Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen wollte. In der den Forderungen zugrundeliegenden sogenannten Mannheimer Petition heißt es - Zitat :
„Das deutsche Volk hat das Recht zu verlangen: Wohlstand, Bildung und Freiheit für alle Klassen der Gesellschaft, ohne Unterschied der Geburt oder des Standes.“
In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es in Art. 145 dann sehr viel konkreter und für das ganze deutsche Reich damit verbindlich - Zitat :
„Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volksschulen und Fortbildungsschulen sind unentgeltlich.“
Im Jahr 1949 hat es dieser Verfassungsgrundsatz aus der Weimarer Republik dann zwar nicht in das Grundgesetz geschafft, die Lernmittelfreiheit wurde aber als Landesrecht in fast allen alten Bundesländern eingeführt, teilweise verankert in Landesverfassungen oder durch landesrechtliche Regelungen. Ausnahmen bildeten nur das Saarland und Rheinland-Pfalz.
In der Verfassung der DDR von 1949 wurde die Lernmittelfreiheit ganz im Sinne der Weimarer Verfassung verankert. In Art. 39 heißt es - ich zitiere auszugsweise :
„Der Bildungsgang der Jugend darf nicht abhängig sein von der sozialen und wirtschaftlichen Lage des Elternhauses. Vielmehr ist Kindern, die durch soziale Verhältnisse benachteiligt sind, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. […] Es besteht Schulgeldfreiheit. Die Lernmittel an den Pflichtschulen sind unentgeltlich.“
Mit der Neufassung der Verfassung der DDR von 1968 wurde die Lernmittelfreiheit zwar aufgeweicht und auf soziale Gesichtspunkte beschränkt, aber faktisch wurde sie weitgehend beibehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Neugründung der ostdeutschen Bundesländer wurde folgerichtig fast in der gesamten wiedervereinten Bundesrepublik die Lernmittelfreiheit gewährleistet. Ausnahmen blieben weiterhin nur das Saarland und Rheinland-Pfalz.
Das änderte sich erst im Jahr 2004, als die Lernmittelfreiheit in Niedersachsen aufgehoben wurde, und dann im Jahr 2013, als Sachsen-Anhalt die Leihgebühren eingeführt hat. Eine volle Lernmittelfreiheit, d. h., die unter anderem auch beschreibbare Lernmittel mit einbezieht, besteht dagegen in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser kleine geschichtliche Exkurs soll vermitteln, dass die Lernmittelfreiheit eine lange, demokratische und auf Bildungsgleichheit ausgerichtete Tradition in Deutschland hat. Mit der Einführung der Leihgebühren zum Schuljahr 2013/2014 sind wir hier in Sachsen-Anhalt also hinter die Forderungen und die Regelungen von 1848, von 1919, von 1949 und von 1990 zurückgefallen. Wir sind als einziges ostdeutsches Bundesland aus der Lernmittelfreiheit ausgeschert.
Politisch interessant ist dabei, dass die SPD in Niedersachsen im Jahr 2004 mit einer Großen Anfrage unter dem Titel „Abschaffung der Lernmittelfreiheit sozial unausgewogen, verwaltungsaufwendig und praxisuntauglich“ die Abschaffung der Lernmittelfreiheit durch CDU und FDP, die von ihr 13 Jahre zuvor in Regierungsverantwortung eingeführt wurde, scharf hinterfragt und gegeißelt hat. Nicht einmal zehn Jahre nach dieser Auseinandersetzung zwischen SPD und CDU in Niedersachsen um die Lernmittelfreiheit war es dann der SPD-Kultusminister Dorgerloh, der unter der Regierung von CDU-Ministerpräsident Haseloff bei uns die Lernmittelfreiheit abgeschafft hat, und das, obwohl von Anfang an klar war, dass die Einführung von Leihgebühren sozial unausgewogen, verwaltungsaufwendig und praxisuntauglich ist, wie schon die SPD in Niedersachsen völlig zu Recht festgestellt hatte.
(Beifall bei der Linken)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geradezu absurd ist die Folge, die die Einführung der Leihgebühren nach sich gezogen hat. Während zuvor ohne die Erhebung von Leihgebühren die ausgeliehenen Lernmittel ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden konnten, haben die Lernmittelverlage nach der Einführung der Leihgebühren darauf bestanden, dass die mit Gebühren ausgeliehenen Lernmittel spätestens nach vier Schuljahren zwingend an die Schülerinnen und Schüler des vierten Nutzungsjahres verkauft werden müssen und damit aus dem Bestand der Schule verschwinden.
Vor der Einführung der Leihgebühren war es völlig üblich, Lernmittel durchaus bis zu sechs oder acht Jahre oder auch noch länger zu nutzen und die Schülerinnen und Schüler zu einem entsprechenden Umgang mit dem ausgeliehenen Schuleigentum anzuhalten.
Mit der durch die Leihgebühren erzwungenen drastischen Reduzierung der Nutzungsdauer auf maximal vier Schuljahre gab es am Ende nur einen Gewinner, und das sind die Lernmittelverlage. Denn durch den beschleunigten Neukauf von Lernmitteln ist das Geld der Eltern durch die Leihgebühren praktisch direkt in die Kassen der Verlage geflossen, ohne dass die Schulen oder der Landeshaushalt etwas davon hatten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von Leihgebühren hätte nie stattfinden dürfen.
(Beifall bei der Linken)
Spätestens nach den Verhandlungen mit den Lernmittelverlagen über die begrenzte Nutzungsdauer musste allen Verantwortlichen im damaligen Kultusministerium klar sein, dass hier sprichwörtlich mit der Wurst nach dem Brötchen geworfen wird. Die Leihgebühren haben vor allem negative Effekte.
Erstens. Die Leihgebühren belasten die Eltern und fließen direkt in die Kassen der Lernmittelverlage.
Zweitens. Die Vereinnahmung der Leihgebühren und die Umsetzung von Ermäßigungen nach der Lernmittelkostenentlastungsverordnung erzeugen in den Schulen und im Landesverwaltungsamt tatsächlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der unnötig Arbeitszeit bindet und bei der Betrachtung der Lernmittelkosten im Übrigen nicht kalkuliert wird.
Drittens. Das erzwungene vorzeitige Ende der Nutzung von gut erhaltenen und nicht veralteten Lernmitteln ist eine inakzeptable Ressourcenverschwendung und widerspricht dem Prinzip der Nachhaltigkeit, das auch Erziehungsziel in den Schulen ist.
(Zustimmung von Kristin Heiß, Die Linke)
Viertens. Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern, die nur ermäßigte Leihgebühren entrichten müssen, haben durchschnittlich geringere Einnahmen und damit geringere Möglichkeiten für die Beschaffung neuer Lernmittel als andere Schulen mit einer besseren Sozialstruktur der Elternhäuser. Positive Effekte der Leihgebühren gibt es dagegen nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuletzt die Gretchenfrage, welche Auswirkungen die Lernmittelfreiheit auf den Landeshaushalt hat. - Es gibt keine, jedenfalls keine unmittelbaren. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Abschaffung von Leihgebühren und der Höhe der Haushaltsansätze für die Lernmittelbeschaffung. Denn durch die dann wieder mögliche längere Nutzungsdauer der Lernmittel können die fehlenden Mittel aus den Leihgebühren grundsätzlich kompensiert werden.
Dennoch ist die Frage nach einer auskömmlichen Höhe der Haushaltsansätze von Relevanz. Es gibt dafür zwar keine objektive Ermittlung. Wenn wir als Haushaltsgesetzgeber aber zu geringe Mittel zur Verfügung stellen, dann hat das natürlich Konsequenzen. Dann müssen die vorhandenen Lernmittel länger genutzt werden. Eine Umstellung von Lehrbuchlinien z. B. auf einen anderen Verlag ist schwerer möglich und der Umfang von Neu- und Ersatzbeschaffungen ist dann beschränkt.
Insofern sind die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel für eine kostenlose Ausleihe kein Fass ohne Boden. Es ist aber auch kein Haushaltsposten, der beliebig gekürzt werden kann, ohne nachhaltigen Schaden in den Schulen anzurichten. Es muss deshalb, wie vieles andere auch, bei den nächsten Haushaltsberatungen politisch ausgehandelt werden, was uns die Lernmittelausstattung der Schülerinnen und Schüler wert ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns aber jetzt dieses traurige Kapitel der Leihgebühren beenden und uns damit wieder zur Normalität der anderen Bundesländer zurückkehren. Da die Koalition einen Alternativantrag gestellt hat, erübrigt sich an dieser Stelle die Bitte um Behandlung des Antrages und dessen Überweisung in den Ausschuss. Ich werde am Ende der Debatte in der Erwiderung noch auf den Alternativantrag und den weiteren Umgang mit dem Thema eingehen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Lippmann, es gibt eine Frage von Herrn Stehli. Wollen Sie diese beantworten?
Thomas Lippmann (Die Linke):
Aber ja.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Offensichtlich. - Herr Stehli, bitte.
Stephen Gerhard Stehli (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Lippmann, nur eine Frage. Ich möchte mich gern ein bisschen bilden. War es denn tatsächlich so, wie Sie gesagt haben, dass es in der DDR eine komplette Lernmittelfreiheit gab? Haben Schulbücher also nichts gekostet?
(Holger Hövelmann, SPD: Ist korrekt! - Zurufe: Nein! - Eva Feußner, CDU: Nein! Das musste man auch bezahlen! - Weitere Zurufe)
Also, ich weiß es nicht, da ich nicht dort zur Schule gegangen bin. Ich weiß, dass gegenüber Westdeutschland in der DDR Bücher billiger waren, aber
(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE - Unruhe)
Thomas Lippmann (Die Linke):
Also, vielleicht gibt
(Unruhe)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Zurzeit versucht jeder im Plenum zu antworten.
(Lachen bei der CDU und bei der SPD)
Lassen Sie das einmal. Die Frage wurde an Herrn Lippmann gestellt. - Deswegen, Herr Lippmann, versuchen Sie einmal, sie zu beantworten.
Thomas Lippmann (Die Linke):
Offensichtlich ist es ein Thema, bei dem der Großteil des Hauses aus eigener Erfahrung mitreden kann.
(Rüdiger Erben, SPD: Ja!)
Das gibt mir aber die Gelegenheit, kurz darzustellen, dass insgesamt unterschieden wird zwischen voller Lernmittelfreiheit, die, sage ich einmal, im Extremen bis zu den Stiften usw. gehen kann, also auch Kopien und Schreibhefte umfasst - es gibt auch Beispiele dafür, dass alles kostenfrei ist , und eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit, über die wir nur reden. Das wollte ich an der Stelle sagen. Es geht also vor allem um die kostenfreie Ausleihe der Lehrbücher und ggf. der Nachschlagewerke.
Es gab schon immer, als wir diese Regelung mit den Leihgebühren nicht hatten, die Orientierung, z. B. in der ersten Klasse die Fibel, das Tafelwerk bzw. den Atlas selber zu kaufen das waren sogenannte lebensbegleitende Lehrwerke und nur die Bücher auszuleihen, die praktisch für ein Schuljahr in der Schule benutzt werden. Ich will mich nach 35 Jahren jetzt auch nicht mehr in der letzten Konsequenz darauf festlegen, wie es zum Schluss in der DDR war, ob die Hefte damals dabei waren.
(Daniel Rausch, AfD: Die waren nie dabei!)
Sie waren natürlich auch sehr viel preiswerter. Fakt ist jedenfalls, dass wir nach der Wende erst einmal alle bis auf das Saarland und Rheinland-Pfalz eine Lernmittelfreiheit hatten. - Danke.