Rüdiger Erben (SPD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hecht,
(Christian Hecht, AfD: Ja!)
vielleicht einmal allgemein gesagt: Eine Plenarsitzung ist keine Comedy-Veranstaltung.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Kathrin Tarricone, FDP: Ja!)
Ich kam eben nicht mehr zu Wort und leider ist Herr Büttner jetzt nicht im Saal, aber ich will das trotzdem loswerden: Ich selbst kenne die Eltern von zwei der drei bei dem Unfall auf der L 204 Getöteten, zu denen Herr Büttner hier vorhin in einer theatralischen Art und Weise vorgetragen hat.
(Tobias Rausch, AfD: Ja, aber zur Sache reden! Das ist traurig, aber )
Ich finde es schlimm, wie mit deren Schicksal hier in einem kabarettreifen Auftritt umgegangen wird. Herr Büttner sollte sich wirklich schämen für das, was er hier vorhin abgeliefert hat.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Nadine Koppehel, AfD: Das ist doch Blödsinn! Dummes Zeug! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD - Unruhe)
Doch zur Sache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ein Baum vor Gericht ziehen? Diese Frage mag zunächst absurd erscheinen; denn natürlich sind weder Eiche noch Kiefer klageberechtigt. Das hat aber einen ernsten Hintergrund; denn ich kann es gerichtlich anzeigen, wenn Eiche oder Kiefer durch umweltschädliches Verhalten beschädigt oder zerstört werden. Aus dieser Frage heraus entwickelte sich seit den 1980er-Jahren das moderne Verbandsklagerecht. Die großen Umweltverbände wurden quasi Anwalt von Baum, Bach und Biber. Es ist auch ihr Verdienst, dass sich in Deutschland die Natur so großflächig erholen konnte.
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Schon deswegen können wir den Antrag der AfD-Fraktion so nicht mittragen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden uns auf den gleichen Rechtsstand zurückführen, den wir Anfang der 1980er-Jahre in Ost und West hatten. Das kann niemand wollen.
Ja, das Verbandsklagerecht ist manchmal unbequem. Ich glaube, jeder kennt ein V-Vorhaben in seinem Wahlkreis, das aufgrund einer seltenen Tier- oder Pflanzenart irgendwann umgeplant werden musste und bei dem Umweltverbände in ihrem Klageverfahren durchaus erfolgreich waren.
Dass die Nordverlängerung der A 14 noch immer nicht fertig ist, liegt auch an den wiederholten Klagen gegen Teilstücke. Beim Bau von Wind- oder Solaranlagen oder neuen Stromleitungen lässt sich immer wieder erleben, wie Klimaschutz und lokaler Naturschutz im Konflikt stehen. An dieser Stelle sind sich auch oft die Verbände nicht einig. Auf die holzschnitzartige Art der AfD wird sich das aber nicht lösen lassen.
Ich glaube schon, dass das Verbandsklagerecht eine Weiterentwicklung braucht. Beim Vorliegen von außerordentlichem öffentlichem Interesse muss es Einschränkungen des Klagerechts geben. Ich bitte deshalb, über den Antrag zu beraten, und beantrage eine Überweisung in den Rechtsausschuss des Hohen Hauses. - Herzlichen Dank.