Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Reformstaatsvertrag
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5474
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/5949
Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6034
Entschließungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6029
(Erste Beratung in der 89. Sitzung des Landtages am 14.05.2025)
Berichterstatter ist Herr Sturm. Er ist bereits in den Startlöchern und erhält jetzt das Wort. - Bitte sehr.
Daniel Sturm (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Drs. 8/5474 wurde in der 89. Sitzung des Landtages am 14. Mai 2025 zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.
Bereits im Frühjahr 2025 haben die Länderchefs den Reformstaatsvertrag unterzeichnet - ein bedeutender Schritt zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Ziel ist ein zeitgemäßes, effizientes System, das seinen gesellschaftlichen Auftrag auch in der digitalen Welt erfüllt. Der Vertrag stärkt digitale Angebote, fördert die Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio und reduziert Spartenprogramme. Das Inkrafttreten ist für den 1. Dezember 2025 nach erfolgreicher Ratifizierung durch die Länderparlamente vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur hat sich intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst. Bereits im Februar 2025 wurde auf der Grundlage der ADrs. 8/EUR/51 eine erste Stellungnahme erarbeitet. Sie machte deutlich: Der Reformstaatsvertrag ist ein richtiger Schritt, aber er darf nicht der letzte sein.
In der 42. Sitzung am 6. Juni 2025 wurde eine Anhörung beschlossen, die am 15. August 2025 stattfand. Eingeladen waren neben den Intendanten von ARD, MDR und ZDF sowie Deutschlandradio auch Sachverständige. Die Anhörung hat klar gezeigt: Die Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist dringend notwendig. Gleichzeitig wurden kritische Stimmen laut, insbesondere vonseiten der Rundfunkanstalten.
Ein zentrales Thema war auch die Zukunft des Kinderkanals, für den der MDR federführend verantwortlich ist. Die Diskussion hat bestätigt: Der KiKA bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems.
(Beifall)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur finalen Beratung des Ratifizierungsgesetzes lag dem Ausschuss die zwischen der Staatskanzlei sowie dem Ministerium für Kultur und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor.
Zusätzlich brachten die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag ein, der weitere Reformschritte einforderte. Da der Staatsvertrag auch Regelungen enthält, die das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung berühren, empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Klarstellung. Dies macht deutlich, dass sich der Gesetzgeber der Grundrechtseingriffe bewusst ist.
Der Ausschuss hat diese Empfehlungen übernommen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 7 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Der Entschließungsantrag erhielt 6 : 2 : 2 Stimmen. Die vollständige Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/5949 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland stellen. - Herzlichen Dank.