Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5796

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/5996

(Erste Beratung in der 93. Sitzung des Landtages am 21.08.2025)


Dazu wird uns Frau Gensecke berichten. 


Katrin Gensecke (Berichterstatterin): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 8/5796 in der 93. Sitzung am 21. August 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. 

Durch das neu gefasste Produktsicherheitsgesetz, das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen und das Marktüberwachungsgesetz mussten einzelne Gesetzesverweisungen und Begrifflichkeiten im Staatsvertrag angepasst bzw. ergänzt werden. Zusätzlich wurden im Rahmen des Änderungsabkommens Aufgaben, die bereits von der Zentralstelle für Sicherheitstechnik in den letzten Jahren übernommen worden sind, sowie die Zulassung von Prüfteilen für Tanks nach der Gefahrengutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt als neue Aufgaben staatsvertraglich fixiert. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Ratifizierung des von allen Ländern unterzeichneten Änderungsabkommens. 

Der Sozialausschuss befasste sich in der 53. Sitzung am 3. September 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag auch ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Ergebnis der durchgeführten rechtsförmlichen Prüfung wurden Änderungsempfehlungen als nicht erforderlich angesehen. 

Der Ausschuss verabschiedete im Ergebnis der Beratung den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung. 

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 82. Sitzung am 18. September 2025 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen der vorläufigen Beschlussempfehlung an. 

Zur abschließenden Beratung in der 54. Sitzung am 24. September 2025 verabschiedete der Sozialausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung und damit den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung wiederum mit den Stimmen der Fraktionen als Beschlussempfehlung an den Landtag, die Ihnen in Drs. 8/5996 vorliegt. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.