Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf enthält zahlreiche sinnvolle Anpassungen im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die Anpassung bei der dienstlichen Beurteilung, die Klarstellung zum digitalen Laufbahnwechsel und die Digitalisierung der Personalakten sind sinnvolle Schritte, um das Dienstrecht moderner und praxistauglicher zu machen.
Lassen Sie mich beim vorliegenden Gesetzentwurf den Fokus auf § 3d legen, mit dem ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für unsere Beamtinnen und Beamte endlich eingeführt wird. Wir waren an der Thematik schon unter Kenia dran. Damals war es noch das Hamburger Modell. Die Vorredner sind schon darauf eingegangen. Herr Dr. Schmidt hat es erwähnt. Es dauerte etwas, bis im konservativen Lager die Einsicht herangereift ist. Die Petition hat dabei auch geholfen.
(Kristin Heiß, Die Linke: Ja!)
Das muss man deutlich sagen. Insofern ist es sehr erfreulich, dass wir damit weitergekommen sind.
Mit dem Beamtenzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung kommt eine solidarische Wahlmöglichkeit. Es wird aber auch in den besonderen Fällen, in denen Menschen nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Die Landesregierung setzt hiermit einen Beschluss des Finanzausschusses aus dem Juni 2025 um, der eine Lösung bis Ende des Jahres gefordert hat. Das ist richtig und fair.
Die Neuregelung stärkt die soziale Balance, erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und zeigt, dass Sachsen-Anhalt bereit dazu ist, die Lebensrealität seiner Beschäftigten ernst zu nehmen.
Inzwischen bieten neun Bundesländer ihren Beamtinnen und Beamten die pauschale Beihilfe an soweit zum Hamburger Modell. Das ist also tatsächlich schon in der Mehrheit der Länder passiert. Die Regelungen der Länder gleichen sich im Wesentlichen. Die im Gesetzentwurf abweichend von den anderen Ländern vorgeschlagene pauschale Zuschussregelung wird im Ausschuss noch auf Vor- und Nachteile zu prüfen sein. Mir ist noch nicht ganz klar, was der Unterschied sein wird.
Gegebenenfalls sollten wir eine Evaluationsklausel vorsehen. Drei Jahre nach Inkrafttreten könnte die Landesregierung dem Landtag darüber berichten, wie häufig der Zuschuss in Anspruch genommen wurde, welche Kosten entstanden sind und ob sich die Regelung auf die Wahl des Versicherungssystems auswirkt.
Unabhängig von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ist dieser Schritt politisch richtig und notwendig. Wer sich aus gesundheitlichen, familiären oder solidarischen Gründen für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, darf dafür nicht strukturell benachteiligt werden. Der Zuschuss sorgt gegenüber der privaten Krankenversicherung für Gleichbehandlung und erfüllt zugleich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Lassen Sie uns über den Entwurf in den Ausschüssen mit der nötigen Sorgfalt beraten, aber auch mit dem klaren Ziel, ihn zügig für die Geltung bis zum Jahresbeginn umzusetzen. - Vielen Dank.