Tobias Rausch (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Im Prinzip hat der Ausschussvorsitzende Sturm zum Werdegang alles gesagt. Herr Minister Robra hat auch gesagt: Es ist ein erster Schritt. 

Ich will einmal sagen, dass es fraktionsübergreifend wirklich so ist, dass jeder will, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert wird. Unserer Meinung nach ist der Gesetzentwurf nicht weitgehend genug. Es ist logisch, dass jede Fraktion ein bisschen unterschiedliche Vorstellungen hat. Aber grundsätzlich würde ich sagen, war es im Ausschuss doch eine sehr sachliche Zusammenarbeit. Jeder hat die Problemlagen erkannt und man hat sich eigentlich darum gestritten: Wie soll die Ausgestaltung im Detail sein? Wie soll es mit den Zwangsbeiträgen weitergehen oder auch nicht?

Es ist die Enquete-Kommission angesprochen worden, die in London war und die sich bei BBC und Channel 4 erkundigt hat, wie das dort vonstattengeht. Ich muss festhalten, dass BBC mit der Hälfte des Budgets unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks auskommt und dass die auch über Reformvorschläge, wie es in England und in Großbritannien selbst finanziert werden soll, sprechen. Es gibt drei Möglichkeiten: über Haushalt, über Budgetfragen oder über ein sogenanntes Abo-Modell. Ich stelle fest: Das Abo-Modell, das man dort diskutiert und einführen will, ähnelt sehr stark unserem Grundfunkmodell. Das zeigt mir, dass wir nicht ganz auf dem Holzweg sind. 

Ich will noch einmal ganz klar sagen: Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht per se abschaffen, sondern die Zwangsgebühren; denn das wird immer durcheinandergebracht. Es ist wichtig, das zu unterscheiden, damit man weiß, was ist. 

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Natürlich muss man den Auftrag verändern. Beim BBC ist es so: Wenn über ein Thema diskutiert wird, dann wird von einer Pro- und eine Kontraseite berichtet. Wie findet es in Deutschland statt? - Entweder wird eine Seite komplett totgeschwiegen oder: vier gegen eins. Das ist das Problem: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen zu starken parteipolitischen Einfluss. Das ist nun einmal so. Sie können zehnmal sagen, dass die Staatsferne gegeben ist und so. Fakt ist eines: Wer sich anguckt, wie die Rundfunkräte und alle Gremien und Entscheidungsträger zusammengesetzt sind, wird feststellen: Das parteipolitische Spektrum ist dort zu stark vertreten. Genau das ist das Problem. 

Das kann nur der erste Weg zu einer wirklichen Reform sein. Wir finden das unterm Strich als ersten richtigen Schritt eigentlich gut. Ich muss sagen: Es geht nicht weit genug. Wir werden die Initiativen ablehnen. Aber wir werden weiter konstruktiv für Reformvorschläge bereitstehen. - Besten Dank.