Holger Hövelmann (SPD):

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die SPD-Fraktion enthält sich nicht der Stimme. Sie hat eine klare Position zur Kulturförderung in diesem Lande. Und ich erwarte das eigentlich von allen anderen Abgeordneten in diesem Hohen Hause auch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf betritt unser Land kulturpolitisches Neuland. Der Entwurf nimmt nicht nur das Staatsziel nach Artikel 36 der Landesverfassung ernst, sondern versteht Kunst und Kultur als elementaren Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Meine Fraktion und ich - das will ich ausdrücklich am Anfang sagen - begrüßen dieses Kulturverständnis und den Gesetzentwurf ausdrücklich, 

(Zustimmung bei der SPD)

sind beide doch auch eine Umsetzung unseres Koalitionsvertrages für diese Legislaturperiode.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts unseres großen kulturellen Erbes und der sich daraus ergebenden Pflicht zu Pflege und Erhalt und unserer sehr lebendigen und vielfältigen Kulturszene finden wir das auch nur angemessen. Der Gesetzentwurf bündelt quasi unter einem schützenden Dach bestehende kulturelle Regelungen wie die Vergabe von Preisen und Stipendien, die Musikförderung, die bildende und die angewandte Kunst, die Soziokultur, das immaterielle Kulturerbe, aber eben auch Bibliotheken, die Denkmalpflege, die Theater- und Orchesterförderung und noch vieles mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz sichert bestehende Strukturen. Die Kulturförderung bleibt verlässlich, auch wenn der Gesetzentwurf keine Rechtspflicht und auch keine Finanzierungssystematik enthält. 

Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir als SPD-Fraktion ein paar Anregungen. Die will ich kurz nennen. 

Erstens Partizipation und Mitgestaltung. Die Kultur lebt von Mitmachen und Teilhabe, um kulturpolitische Prozesse lebendig mitzugestalten. Wir wünschen uns daher eine stärkere Einbindung und auch den Austausch der kulturellen Akteure in einem regelmäßigen Dialog. Übrigens: Die beiden von Minister Robra angesprochenen Gesetze aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen enthalten ein solches Format. Vielleicht können wir uns da etwas Gutes abschauen.

Zweitens Inklusion und Barrierefreiheit. Die Kultur muss allen zugänglich sein. Dies ist ein Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies schließt auch die klare rechtliche Verpflichtung ein, Kultureinrichtungen und Kulturangebote barrierefrei zu gestalten.

(Zustimmung bei der SPD)

Dabei haben wir schon viel geschafft. Aber dabei haben wir auch noch einiges vor uns. 

Drittens faire Honorare und Honoraruntergrenzen. Die derzeitige Regelung in § 39 des Entwurfes zu den Honoraruntergrenzen ist uns ein wenig zu unspezifisch. Sie hat eher empfehlenden Charakter. Wir wollen auch hierbei mehr Verbindlichkeit, damit die Menschen, die Kultur als ihren Beruf erleben und möglicherweise im öffentlichen Auftrage tätig sind, auch anständig davon leben können. 

(Zustimmung bei der SPD) 

Viertens Transparenzberichte und Evaluation. § 40 würden wir gern um eine Evaluations- und Berichtspflicht erweitern. Wir haben bereits einen Kulturbericht erlebt. Darauf können wir aufbauen. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt hat, schafft er doch ein schützendes Dach für den Kulturbereich in stürmischen Zeiten. Gerade die Angriffe der Neuen Rechten - wir haben es eben auch wieder gehört - und der vorgetragene Kulturkampf der AfD zeigen, dass es notwendig ist. 

Ich bitte um Überweisung in den Kulturausschuss. - Vielen Dank.