Juliane Kleemann (SPD):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch Gesetze lösen mitunter Emotionen aus.
(Wolfgang Aldag, GRÜNE: O ja!)
Das Wassergesetz ist ein solches. Der Weg bis heute war durchaus holprig, aber wir sind ihn gegangen. Wir sind nicht gestrauchelt. Wir sind hier.
Ein breiter Beteiligungsprozess liegt hinter uns, viele Akteure haben sich eingebracht, und viele haben ausdrücklich gelobt, wie offen das Verfahren war. Wir haben zugehört, wir haben diskutiert, wir haben gestritten und wir haben Kompromisse gefunden. Ich finde, so soll das sein.
(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Da ist viel Wasser die Saale hinuntergeflossen!)
Es ist möglich, dass es in wenigen Jahren noch einen Nachklapp geben wird siehe den Entschließungs-antrag hinsichtlich der Beitragsverteilung , wenn aufgrund des geplanten Gutachtens die Kosten für die verschiedenen Gebietstypen neu justiert werden müssten. Wir werden sehen.
Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unter der Leitung unseres SPD-Ministers Prof. Dr. Armin Willingmann. Denn die Abstimmung mit den Verbänden war lösungsorientiert und sehr zeitintensiv. Das gesamte Haus hat, glaube ich, an vie-len Stellen mitgefiebert und viele Nerven gelassen. Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die gründliche Synopse und den juristischen Feinschliff.
Gewässerschutz, Daseinsvorsorge und notwendige Klimaanpassung stellen wir damit in Sachsen-Anhalt auf eine zukunftsfeste Grundlage. Wir zeigen verantwortungsvolles, vorausschauendes und mit einem klaren Blick auf das Gemeinwohl orientiertes Handeln.
Wasser ist und bleibt das mag niemand bestreiten mehr als alles andere unser Lebenselixier. Wir wis-sen, welche Konflikte Wassermangel oder zu viel Wasser bewirken können. Die Nachrichten sind voll da-von. Eines von beidem oder sogar beides kennt jeder Sachsen-Anhalter, jede Sachsen-Anhalterin. Ver-trocknete Ernten oder weggerissene Häuser und Straßen müssen wir nicht wehrlos aushalten. Mit einer Starkregenvorsorge und einem entsprechenden Atlas wollen wir dafür mehr Orientierung bieten. Die Antwort heißt also: handeln und das gestalten, was in unserer Macht steht.
Ich finde, dass das Novellierte Wassergesetz, wenn wir es heute verabschieden, unsere Antwort auf all diese Fragen ist. Der Wasserrückhalt in der Fläche wird wieder eine zentrale Aufgabe für die Unterhal-tungsverbände. Was dort zu tun ist ich bin total froh über die viele Kompetenz in den Unterhaltungsver-bänden , das wissen die Verantwortlichen vor Ort sehr genau. Sie stehen in den Startlöchern und die er-sehnte Botschaft für all jene ist heute, sobald wir es beschlossen haben: Es kann losgehen.
Wir setzen mit § 28 klare Maßstäbe für die Mindestwasserführung mit ökologischer Funktion und Durch-gängigkeit. Wir regeln mit § 36 die Frage der Vorranggewässer und deren gezielte Durchgängigkeit. Und das will ich auch noch herausheben es wird die Experimentierklausel in § 54 geben. Das zeigt, dass das Gesetz kein starrer Rahmen sein wird, sondern ein lernendes System. Wir ermöglichen neue Modelle vor Ort im Dialog mit wissenschaftlicher Begleitung.
Wir begrüßen dieses Gesetz ausdrücklich und bitten um Zustimmung dazu. Ich sage noch einmal herzlich danke an alle, die dabei mitgeholfen haben, dass uns dieser Gesetzentwurf jetzt so vorliegt. - Vielen Dank.