Michael Scheffler (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen heute das Ak-zeptanz- und Beteiligungsgesetz beschließen. Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Unser Ziel ist es, eine faire, praxistaugliche und rechtssichere Regelung zu schaffen, die den Kommunen tatsächlich Einnahmen bringt - nicht nur auf dem Papier, sondern konkret vor Ort. Ich weiß, dass viele, insbesondere die Städte und Gemeinden, auf dieses Gesetz warten.

In der Vergangenheit, vor allem in den 2000er-Jahren, war es üblich, Windkraftanlagen zu errichten, oh-ne sicherzustellen, dass ein Teil der Erträge in der Region verbleibt. Das Ergebnis sehen wir heute deut-lich: Große Windparks prägen vielerorts das Landschaftsbild, doch die Einnahmen in den Kommunen bleiben gering. Die Gewinne fließen stattdessen an Gesellschaften in den alten Ländern oder in internati-onale Fonds.

Die im Entwurf vorgesehenen Pauschalen pro installierter Kilowattleistung hätten eine Erzeugung bei Volllaststunden unterstellt. Das hielten wir für unrealistisch und haben uns deshalb für eine Spitzabrech-nung auf der Basis der tatsächlichen Stromproduktion eingesetzt. Gleichzeitig bleibt für die Kommunen aber ein jährlicher Mindestbeitrag garantiert. Mit der Spitzenabrechnung schaffen wir Fairness und Rechtssicherheit auch für die Betreiber und Einspeiser.

Ein weiterer zentraler Punkt ist: Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen hohen Pauschalen hätten gerade kleinere Projekte, vor allem im Bereich der Fotovoltaik, wirtschaftlich gefährdet. Doch ge-rade diese kleinen PV-Projekte werden oft von regionalen Unternehmen oder Landwirten getragen, also von Akteuren, die vor Ort Verantwortung übernehmen.

Mit einem gesetzlich festgelegten Betrag von 0,3 ct/kWh schaffen wir eine verlässliche Einnahmequelle für Kommunen, in deren Gebieten Windkraftanlagen oder PV-Parks betrieben werden. 

(Zustimmung bei der CDU)

Somit profitieren genau die Gemeinden und Ortschaften davon, die von diesen Anlagen konkret betroffen sind. Es war uns ein zentrales Anliegen, dass diese Einnahmen nicht einfach im kommunalen Haushalt versickern oder für den allgemeinen Schuldenabbau herangezogen werden müssen. 

Unser Ziel ist klar: Die Einnahmen sollen konkret vor Ort wirken, etwa durch Investitionen in die Infra-struktur, in Dorfgemeinschaftshäuser, Bildungseinrichtungen oder freiwillige Leistungen. 

(Marco Tullner, CDU, zustimmend: Sehr richtig!)

Sie finden keine Anrechnung im kommunalen Finanzausgleich. Wir haben bewusst wenige Vorgaben in Bezug auf Beteiligungsmodelle gemacht. So können die unterschiedlichsten Beteiligungsformen gewählt werden. 

Die CDU-Fraktion hat maßgeblich zur Verbesserung dieses Gesetzes beigetragen. Das, was wir heute be-schließen, ist ein rechtssicheres und praxistaugliches Modell, das einen echten Mehrwert für die Kom-munen und damit für deren Bürgerinnen und Bürger schafft. Das ist unsere klare Erwartung.

Unsere Erwartung ist nicht, dass dieses Gesetz zu einem massiven Ausbau von Windenergieanlagen führt. Trotz der bereits bestehenden Vergütungsmöglichkeit nach § 6 EEG und der Ankündigung dieses Gesetzes lehnen viele Gemeinden derzeit Windparks außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebie-ten ab. 

Die CDU-Fraktion hält es für richtig, dass die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Windpark errichten oder nicht. Die gewählten politi-schen Vertreter vor Ort sollen diese Entscheidung souverän treffen und nicht von oben vorgeschrieben bekommen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz nicht zu einem Zwang für zusätzliche unerwünschte Windrä-der führt. Vielmehr sorgt es dafür, dass die Regionen für die gewollten Windparks ebenso wie für beste-hende Anlagen im Rahmen von Repowering eine angemessene finanzielle Beteiligung erhalten.

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Genau so ist es!)

Diese Mittel können die Kommunalvertreter vor Ort frei und eigenverantwortlich verwenden, ganz im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung. 

Wir können den Ausbau der Erneuerbaren gutheißen oder ablehnen. Fakt ist: Er ist längst Realität. Des-halb müssen wir dafür sorgen, dass die Auswirkungen vor Ort erträglich bleiben. Mit verlässlichen Ein-nahmen und der Möglichkeit von Beteiligungsmodellen können die betroffenen Regionen und deren Bür-ger tatsächlich von dem Ausbau profitieren. Das stärkt nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Le-bensqualität vor Ort. 

Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lizureck, wenn Sie sie beantworten wollen.


Michael Scheffler (CDU):

Eigentlich haben wir das im Ausschuss hoch und runter diskutiert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Bitte.


Frank Otto Lizureck (AfD):

Zunächst vielen Dank für das Zulassen der Frage. Sind Sie nicht der Meinung, dass dieser ganze Ausbau eigentlich gegen das EEG verstößt? Denn darin heißt es, der erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich sein.

Meiner Meinung nach ist lediglich eine einzige Bedingung erfüllt, nämlich der stetige Ausbau. Jeden Mo-nat kommt ein Gigawatt allein bei der Solarenergie dazu. Aber die Netzverträglichkeit   das steht außer Frage   ist nicht gegeben, da das Ausland ständig eingreifen muss. Früher hatten wir ein Netz, das sich selbst versorgt hat, das eine entsprechende Grundlast hatte. Das ist nicht mehr der Fall. 

Kosteneffizient ist es auch nicht. Damit wird eine weitere Bedingung nicht erfüllt; denn bisher hat der Ausbau schon 500 Milliarden € gekostet, eine halbe Billion Euro. Angesichts dessen kann von Kosteneffi-zienz keine Rede sein.

Die Umweltverträglichkeit haben wir auch schon öfter beschrieben. Der Infraschall und die 100 kg Parti-kel je Windrad, die in die Umwelt geschleudert werden - das ist alles andere als umweltverträglich. - Schönen Dank.


Dr. Gunnar Schellenberger (CDU): 

Herr Scheffler.


Michael Scheffler (CDU):

Das waren jetzt viele Punkte. Bei mir ist hängengeblieben: ein Netz, das sich selbst mit Energie versorgt hat. - Das gab es noch nie, selbst als wir noch einen anderen Kraftwerkspark hatten. 

Mit Infraschall kenne ich mich nicht aus. 

Ansonsten bin ich schon der Meinung   wenn Sie von Netzengpässen sprechen  : Wir haben im parlamen-tarischen Gesetzesverfahren gerade durch die Abkehr von den Pauschalen je installierte Kilowattstunde genau darauf Rücksicht genommen, dass es zu Abschaltungen und Redispatch kommt. 

Der Rest, das war mir jetzt zu viel, um das alles zu beantworten.

(Zustimmung bei der CDU)


Frank Otto Lizureck (AfD):

Sind Sie nicht der Meinung, dass der private Gebrauch erst möglich wurde durch den exorbitant hohen Preis? Vorher haben sich die Solarfelder gar nicht gerechnet.


Michael Scheffler (CDU):

Sie meinen den privaten Gebrauch von Herrn Scharfenort und Herrn Roi?


Frank Otto Lizureck (AfD):

Das private Aufstellen von Solaranlagen. Das hat sich vorher nicht gerechnet. Das ist erst möglich gewor-den, weil der Energiepreis so exorbitant nach oben geschraubt wurde. 


Michael Scheffler (CDU):

Die Leute machen das, was sich rechnerisch lohnt. Das haben Ihre Kollegen Roi und Scharfenort auch ge-sagt, dass sie sich solche Anlagen aufs Dach bauen. Das können sie auch machen. Wenn sie damit den Preis erzielen, den sie wollen, dann ist doch alles in Ordnung.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Scheffler.