Guido Henke (Die Linke):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg eine Warnung: Gleich gehen die Sirenen los. Das liegt nicht an mir. 

Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Landesregierung folgt den Vorga-ben von EU-Richtlinien und Bundesgesetzen. Die Ministerin ging darauf nicht ein, vermutlich aus Gründen der Schnelligkeit. Aber es wäre schön, im Ausschuss zu erfahren, welchen Handlungs  und welchen Ge-staltungsrahmen wir hier im Land für uns haben und bis wann wir damit durch sein müssen.

Die Fraktion Die Linke wird die Überweisung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befürwor-ten. 

In der Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. September wird gleich zu Beginn die Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren hervorgehoben. Ich vermag nicht, mich der Lobpreisung der digitalen Möglichkeiten bei Bekanntgabe, Auslegung und Erörterung der Unterlagen uneingeschränkt anzuschlie-ßen. Hierbei müssen die Mitarbeiter in den Bauverwaltungen trotzdem ihren Pflichten nachkommen. Es gilt, zuvor zu qualifizieren und technisch aufzurüsten. Die personellen und sachlichen Ausstattungsprob-leme werden mit diesem Gesetz nicht behoben. Die für den Bau- und Sanierungsbedarf erforderliche Fi-nanzausstattung der Bauverwaltungen aller Ebenen bleibt unzureichend, unabhängig davon, welche Bundesmilliarde in welcher Zeit und hoffentlich zusätzlich in den Kommunen ankommt, die Kreditauf-nahmen vor Ort steigen. Sollte es tatsächlich ein Mehr an Bauvorhaben geben, wäre auch mit digitaler Bearbeitung mehr Personal erforderlich, was ordnungsgemäß zu vergüten ist. 

Der Gesetzentwurf ist nur ein kleiner Trippelschritt für die zügige Umsetzung von Bauvorhaben. Hierzu ist noch viel mehr notwendig.

Eine zweite Anmerkung. Mit Erleichterungen für den Bau von Windenergieanlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen soll die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Ich erinnere an unsere De-batten, die wir in jeder Wahlperiode zur Landesbauordnung geführt haben hinsichtlich der Sicherheitsab-stände.

(Ein Warnsignal ertönt)

- Ich habe Sie gewarnt.

(Unruhe - Lachen - Zurufe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine    

(Zuruf von der AfD: Redezeit vorbei!)

- Das bekommen wir alles in den Griff. Das mit der Redezeit bekommen wir gebacken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den Probealarm gehört. Die Alarmierung er-folgte über Sirenentöne und Mobilfunknetze. Bei manchen funkt es immer noch. Da dauert es ein biss-chen länger. Bundesweit findet heute dieser Probealarm statt. Es war pünktlich 11 Uhr, also exakt so, wie wir es erwartet haben.

Ein kurzer Hinweis von meiner Seite. Das gibt mir kurz die Gelegenheit, darauf hinzuweisen    

(Das Warnsignal ertönt weiterhin - Unruhe)

- Bei manchen ist es immer noch. Sicherlich hoffen wir alle, dass es sich auch zukünftig maximal um Pro-bealarme handelt. Sollte es allerdings zu einer begründeten Alarmierung kommen, dann besteht hier im Landtag eine Notfallkonzeption.

(Das Warnsignal ertönt weiterhin - Unruhe)

- Herr Tullner, bitte.

(Marco Tullner, CDU: Das war er dort!)

Diese Notfallkonzeption ist ein ergänzender Bestandteil der Hausordnung des Landtages und gilt für alle Personen, die sich im Gebäude des Landtages aufhalten. Der Umgang mit Ereignissen, die vom regulären Betrieb abweichen, ist natürlich eine Herausforderung für jede Organisation, unabhängig von Art und Schwere und den entsprechenden Auswirkungen. Es sind also unterschiedliche Reaktionen erforderlich. Das Notfall- und Krisenmanagement übernimmt in geeigneter Form die Steuerung von Notfallbewälti-gung. Hier existiert logischerweise ein entsprechender Notfall- und Krisenstab, der ab dem Moment der Einberufung seinen Aufgaben nachkommt und zur Bewältigung einer Krise im Hause beiträgt.

Wir hoffen, dass so etwas nicht eintritt und dass es maximal bei solchen Dingen bleibt. Wenn aber wirk-lich ein solcher Fall eintritt, dann bitte ich, dass diesem Notfall- und Krisenstab Folge geleistet wird. Das ist dann eben zwingend notwendig. Gerade in der heutigen Zeit mit diesen Umbaumaßnahmen gibt es besondere Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, auch auf solche Dinge vorbereitet zu sein, und ich kann Ihnen versprechen, wir sind vorbereitet. 

Jetzt können wir fortsetzen. - Herr Henke, Sie können fortfahren.


Guido Henke (Die Linke):

Danke, Herr Präsident. - Ich wiederhole den letzten Satz. Ich erinnere an die Debatten zur Landesbau-ordnung hinsichtlich von Windkraftanlagen und deren Höhen und Sicherheitsabstände. Es fehlt mir ein bisschen die Fantasie, wie man das tatsächlich nennenswert straßenbegleitend wird umsetzen können.

Werte Damen und Herren! Lassen Sie mich als Drittes noch auf die geplanten Änderungen von § 37 ein-gehen, also die Änderungen bezüglich des Erfordernisses der Planfeststellung. Die Freistellung von selbi-ger soll gemäß Begründung nur möglich sein, wenn bei Landesstraßen - Zitat - „keine Erhöhung der ver-kehrlichen Leistungsfähigkeit oder der Verkehrsmengen erreicht werden darf.“

(Unruhe)

Ähnliches wird für den Fall der unterhaltungsbedingten Erneuerung eines Brückenbauwerkes ausgeführt. Auch hier darf das nur bei einem beabsichtigten Streckenausbau erfolgen, der - Zitat - „keine unmittelba-re verkehrliche Kapazitätserweiterung bewirkt.“

Das klingt vertrauenerweckend. Nur ist ein vor 50 Jahren oder 60 Jahren errichtetes Brückenbauwerk nach Regeln entstanden, denen die damalige Verkehrsbelastung zugrunde gelegt wurde hinsichtlich Fahrzeuggewichten und  anzahl. Heute gibt es andere Vorgaben, Materialien und Konstruktionen. Aus Dresden hören wir bspw. Diskussionen - heute ist der Jahrestag des Einsturzes der Carolabrücke  , in-wieweit der Neubau der Carolabrücke vom alten Vorbild abweichen darf, um heutigen Ansprüchen zu genügen.

Wir freuen uns, im Ausschuss davon zu hören, wie mit diesen Themen umzugehen sein wird, und wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der Linken)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Henke. Danke auch für das Meistern dieser besonderen Herausforderung.