Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den vorliegenden Antrag zum ersten Mal gelesen habe, überkam mich ein starkes Déjà-vu-Gefühl. Warum? - Weil die Rechtspolitiker - unter anderem meine Kollegin Frau von Angern und ich - genau dieses Thema bereits im Mai im Rechtsausschuss intensiv beraten haben. 

Damals war es ein Selbstbefassungsantrag der CDU, der uns zu dieser Diskussion geführt hat. Wir haben uns im Ausschuss mit dem Thema befasst, weil bereits im November des vergangenen Jahres Aussagen vonseiten der GRÜNEN hier im Plenum auf große Irritationen gestoßen sind.

Es wurde behauptet, dass Männer und Frauen vor Gericht allein wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Strafen zu befürchten hätten. Das war für uns Anlass, ein Fachgespräch zu initiieren, um zu klären, wie die tatsächliche Lage rechtlich und statistisch aussieht, insbesondere wenn Frauen Opfer von Gewalttaten werden. 

Zu diesem Fachgespräch haben wir drei Rechtswissenschaftler eingeladen und sie alle kamen unabhängig voneinander zu demselben Ergebnis: Die Einführung eines weiteren Mordmerkmals in § 211 StGB ist der falsche Weg. 

(Zustimmung bei der CDU)

Abgesehen davon, fällt eine Änderung des Strafgesetzbuches ohnehin nicht in die Zuständigkeit eines Landesparlaments. 

Ich möchte an dieser Stelle meine Kollegin Frau von Angern zitieren, die dazu in genau jener Ausschusssitzung treffend sagte: „Natürlich entscheiden nicht wir hier über § 211 StGB.” Ich glaube, es ist auch gut so, dass das nicht die Landesparlamente machen. 

(Zustimmung bei der CDU)

Liebe Kollegen! Dem kann ich voll und ganz zustimmen. Genau deshalb kann ich auch den ersten Punkt Ihres Antrags nicht mittragen.

(Eva von Angern, Die Linke: Ich habe hier doch nicht gefordert, dass wir hier das StGB ändern!)

Lassen Sie uns stattdessen dort ansetzen, wo wir Handlungsspielräume haben. 

(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

Gewalttaten gegen Frauen müssen wir sehr ernst nehmen, und zwar nicht mit symbolpolitischen Forderungen, sondern mit konkreten Maßnahmen, die in unsere Zuständigkeit fallen. Lassen Sie uns darüber diskutieren, ob wir als Land Wege finden können, die eine Warnung der Opfer ermöglicht, wenn sich ein Täter ihnen nähert. Lassen Sie uns weiter dafür kämpfen, dass Männer begreifen, dass Frauen ihnen auf Augenhöhe begegnen und ganz sicher nicht das vermeintlich schwache Geschlecht sind. 

(Zustimmung bei der CDU)

Lassen Sie uns die Gäste konsequent in ihr Heimatland zurückschicken, welche nicht anerkennen können, dass in Deutschland alle Menschen die gleichen Rechte haben - unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit „Gästen” meine ich selbstverständlich nicht die integrierten Mitmenschen, die unsere Gesetze achten. 

Eines ist völlig klar: Prävention muss Priorität haben. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die besorgniserregenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu senken. 

Ein Täter, der sich bereits dazu entschlossen hat, das Leben eines anderen Menschen zu beenden, wird sich nicht von einem zusätzlichen Mordmerkmal einschüchtern lassen. Wir sollten unsere Aufmerksamkeit und Zeit lieber dem tatsächlichen Schutz der Frauen schenken, anstatt sie mit Debatten über potenzielle Probleme zu verschwenden, zu deren Lösung wir nicht die ersten Ansprechpartner sind.