Wir kommen zu dem letzten Tagesordnungspunkt, also zu dem
 Tagesordnungspunkt 28
Beratung
Änderung der Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
Antrag Fraktionen CDU, SPD, FDP und ein MdL - Drs. 8/5917
 Einbringen wird den Antrag das Mitglied des Landtags Frau Gorr. - Frau Gorr, Sie haben das Wort.
 Angela Gorr (CDU):
Danke schön, Herr Präsident. - Wenn ich nach Herrn Striegel spreche, dann kann sogar ich einmal das Rednerpult hochfahren.
(Zustimmung bei der CDU - Lachen bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)
Entschuldigung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode
(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
- Wie bitte?
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wir haben vorhin über Antidiskriminierung gesprochen!)
- Ja, ich bin ja selbst immer diskriminiert worden, weil ich so klein bin, und deswegen war das jetzt einmal anders.
(Zustimmung bei der CDU und von Katrin Gensecke, SPD - Oliver Kirchner, AfD: Es gibt doch noch jemanden, der ist kleiner! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Das macht es nicht besser!)
- Nein, das macht es nicht besser. Ich kann mich dafür wirklich nur entschuldigen. Ich bin aber für mein ganzes Leben geschädigt, weil ich so klein bin mit großen Brüdern und mit großen CDU-Kollegen und deswegen ist mir das
(Beifall bei der CDU - Zuruf - Lachen bei der CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein sehr ernstes Thema vor uns. Der Landtag von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode hat auf der Grundlage von § 48 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 6. Juli 2021 - Drs. 8/16 - die Grundsätze über die Behandlung von Bitten und Beschwerden aufgestellt. Sie sind zum Ausgangspunkt der Entscheidungen des Petitionsausschusses und des Landtages über Petitionen zu machen.
Die derzeit geltenden Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden - im Folgenden als „Verfahrensgrundsätze“ bezeichnet - wurden im Rahmen der letzten Parlamentsreform an die neuen Entwicklungen angepasst. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese Anpassungen zum Teil nicht der zeitgerechten Erledigung der Petitionsverfahren dienlich sind. Sie alle wissen, dass in ihren Wahlkreisen die Bürgerinnen und Bürger auf die Behandlung ihrer Petitionen warten.
Die Mitglieder des Ausschusses für Petitionen haben das unter anderem bei der Behandlung von Petitionen festgestellt, sodass Verbesserungsbedarf besteht. Deswegen verständigte sich der Ausschuss in der 35. Sitzung am 18. Januar 2024 auf eine Diskussion über die Neufassung der Verfahrensgrundsätze.
Themen der ersten Diskussionen waren unter anderen die Fahrtkostenerstattung für Petenten, der Einsatz eines Bürgerbeauftragten, digitale Sitzungsunterlagen, das Erstellen einer Broschüre zum Tätigkeitsbericht, ein Flyer für Kinder und Jugendliche in einfacher Sprache, die Durchführung von Ortsterminen, die Einführung von Petitionssprechstunden in der Fläche und Petitionen zur elektronischen Mitzeichnung. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die Delegationsreisen, die vom Petitionsausschuss unternommen worden sind, auch zu diesen Ergebnissen geführt haben. Der Ausschuss verständigte sich in der Sitzung darauf, die Beratung mit einer Behandlung der einzelnen Nummern der Verfahrensgrundsätze fortzusetzen.
In der 37. Sitzung am 15. Februar 2024 diskutierte der Ausschuss für Petitionen neben den bereits genannten Themen über die digitale Zuschaltung von Petenten zu Ausschusssitzungen und die Information von Bürgerinnen und Bürgern über den Tätigkeitsbericht. Anschließend setzte er sich mit den einzelnen Nummern der Verfahrensgrundsätze auseinander. Die Änderungsvorschläge wurden gesammelt und die Beratung wurde in der 42. Sitzung am 19. Juni 2024 fortgesetzt.
In dieser Sitzung wurde auch über die von den Koalitionsfraktionen zusätzlich eingebrachten Änderungsvorschläge diskutiert. In der 46. Sitzung am 25. September 2024 wurde die Diskussion fortgesetzt und schließlich wurden Vorschläge zur Änderung der Verfahrensgrundsätze erarbeitet und - darauf möchte ich besonders hinweisen - einstimmig beschlossen. Sie liegen Ihnen nunmehr mit dem Antrag in der Drs. 8/5917 vor.
Im Folgenden möchte ich nur auf die wichtigsten Neuregelungen aufmerksam machen. Dies betrifft erstens die Einreichung von Petitionen über das elektronische Behördenpostfach. Diese zusätzliche Möglichkeit der Petitionseinreichung soll dem technischen Fortschritt zu sicherer Kommunikation Rechnung tragen und Bürgerinnen und Bürgern die Einreichung von Petitionen erleichtern. Der Ausschuss, der mit den Einreichern von Beschwerden bisher nur auf dem Postweg kommuniziert hat, hat nunmehr die Möglichkeit, dem Einreicher oder der Einreicherin ebenfalls über das elektronische Behördenpostfach seine Antwort zukommen zu lassen, ohne datenschutzrechtliche Verstöße zu begehen. Ich denke, damit geben wir als Petitionsausschuss ein gutes Beispiel.
Damit der Ausschuss einen Überblick über eingegangene Petitionen erhält und damit ggf. Einfluss auf die Gestaltung der Tagesordnung und die Beratungen im Ausschuss nehmen kann, hat der Ausschussdienst die Mitglieder des Ausschusses monatlich über eingegangene Petitionen zu informieren. Wir haben das jetzt schon mehrfach praktiziert. Ich denke, es ist eine sinnvolle Einrichtung.
Der Ausschuss hat immer wieder festgestellt, dass vom Eingang der Petitionen bis zu ihrer Behandlung im Ausschuss zu viel Zeit vergeht. Um Petitionsverfahren zu beschleunigen, wurde daher die der Landesregierung zur Übersendung der Stellungnahmen gesetzte Frist auf vier Wochen verkürzt. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden. Wir halten es aber für außerordentlich notwendig, dass die Landesregierung die Stellungnahmen relativ schnell an uns schickt, weil die Bürgerinnen und Bürger im Land darauf warten.
Eine der wichtigsten Ergänzungen der Grundsätze ist die Einladung von Petenten und Petentinnen zur Beratung ihrer Petition im Ausschuss. Bisher erhalten Petenten eine Terminmitteilung und können auf eigene Kosten zur Sitzung anreisen und an der Sitzung des Ausschusses für Petitionen teilnehmen. Es gibt jedoch auch Bürgerinnen und Bürger, für die eine Teilnahme an der Sitzung aus finanziellen Gründen schwierig oder nicht möglich ist, obwohl der Ausschuss eine Teilnahme dieser Petentinnen und Petenten an den Sitzungen begrüßen würde. Deswegen sollen künftig die Berichterstatter alle Petitionen, bei denen ein Teilnahmewunsch von den Petenten geäußert wurde, auf eine Notwendigkeit der Anwesenheit derselben prüfen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Teilnahme im Interesse der sachgerechten Behandlung der Petition liegt. Über eine tatsächliche Einladung entscheidet jedoch immer die Mehrheit des Ausschusses. Das halten wir für eine sehr wichtige Neuerung.
Der Inhalt des vorliegenden Antrages der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und eines Mitgliedes des Landtages auf Änderung der Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden entspricht dem einstimmigen Vorschlag des Ausschusses für Petitionen. Damit erübrigt sich eine Überweisung in den Petitionsausschuss zur erneuten Beratung. Ich bitte daher, dem Antrag in der Drs. 8/5917 zuzustimmen und die Änderung der Grundsätze des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden entsprechend zu beschließen.
Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten für die intensiven Diskussionen und sachdienlichen Diskussionsbeiträge bedanken, die ihren Niederschlag in der genannten Drucksache gefunden haben. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes von unseren kleinen Veränderungen profitieren. - Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP, von Monika Hohmann, Die Linke, von Nadine Koppehel, AfD, und von Margret Wendt, AfD)
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ich danke, Frau Gorr.