Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde, es ist tatsächlich schön, dass wir darüber reden können, wie die Attraktivität der Juristinnenausbildung hier in Sachsen-Anhalt gesteigert wird. Ich habe zu einem Zeitpunkt studiert, zu dem schon in Aussicht gestellt worden ist, dass die Jobfindung eher schwierig sein wird. Skurrile Witze kursierten, und insofern freue ich mich sehr, dass wir uns heute aus einer ganz anderen Richtung dem Thema nähern. 

Ich will auch gleich sagen, dass das eine die Juristinnenausbildung ist, das andere aber tatsächlich die Frage: Wie können wir Juristinnen und Juristen nach dem zweiten Staatsexamen auch tatsächlich für den öffentlichen Dienst erwärmen und dort auch halten? Das heißt, die Assessorenzeit müssen wir uns unbedingt noch einmal angucken - Stichwort Verplanung bzw. Planbarkeit auch aus der Sicht von jungen Familien. Aber das ist ein Teil der Diskussion im Rechtsausschuss. 

Zu einzelnen Punkten. Die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats begrüße ich ausdrücklich. Punkte sind schon genannt worden: Vereinbarkeit von Familie, aber auch Vereinbarkeit mit möglichen Einsatzorten, die auch außerhalb des Referendariats liegen. Mit Blick auf die zukünftige Berufsplanung halte ich diese Variante für sehr klug. Es gibt Einwände insbesondere des Richterbundes, dass das möglicherweise mit dem täglichen Leben in der Justiz nicht so ganz kompatibel ist, aber da bin ich ganz optimistisch, dass es gelingen wird, einen neuen Weg zu gehen. Das wird gelingen.

Ausdrücklich will ich sagen: Ich finde, es wird Zeit, dass innerhalb der Ausbildung das nationalsozialistische Unrecht und das SED-Unrecht ein größeres Gewicht bekommen. Es ist nicht so, dass das überhaupt irgendwo einmal richtig Thema war in der Debatte, außer man hatte eine besondere Affinität oder einen besonderen Forschungsschwerpunkt. Ich halte das mit Blick auf unsere Vergangenheit für sehr wichtig, empfehle dazu auch einmal den Besuch des Hauses der Wannseekonferenz.

Nun will ich nicht die Ausbildung der Juristinnen und Juristen vor 1945 mit der jetzigen Ausbildung vergleichen, aber ich glaube, es tut allen angehenden Juristinnen und Juristen gut, sich auch mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen. Wer Interesse hat, der geht auch gern einmal hier in unsere Bibliothek. Da kann man sich auch alte Zeitschriften, Vorgänger von juristischen Zeitschriften angucken und sehen, welche Urteile Juristinnen und Juristen in der NS-Zeit, die auch zum damaligen Zeitpunkt sehr wohl schon gelernt haben, was Recht und was Unrecht ist, gefällt haben.

Ganz kurz zum Bachelor-Abschluss: Ich halte das für sehr sinnvoll. Ich habe selbst, wie wahrscheinlich auch viele andere Kolleginnen hier im Haus, Menschen erlebt, die tatsächlich noch in der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen gescheitert sind - ganz knapp, aber trotzdem gescheitert. Das sind trotzdem Kolleginnen und Kollegen mit einem grundsätzlich guten juristischen Rüstzeug, die im Übrigen auch in der Verwaltung gebraucht werden.

Auch da noch einmal der Hinweis: Nicht wenige kommunale Verwaltungen suchen fieberhaft nach einer gewissen grundjuristischen Ausbildung. Deswegen finde ich diesen Ansatz gut. Lassen Sie uns den gemeinsam gehen und gern den einen oder anderen aus der Anhörung noch einmal hören, um ein paar Nachfragen zu stellen. Aber dazu können wir uns ja im Ausschuss verständigen. Wir werden der Überweisung zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau von Angern.