Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Fast hätte ich gedacht, es wird eine „Never Ending Story“. Weil ich tatsächlich zu den Dienstältesten gehöre, kann ich sagen, es ist die vierte Wahlperiode, in der wir über eine Reform des Bestattungsrechts diskutieren. Andere Bundesländer sind - -
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Seit 2003! - Rüdiger Erben, SPD: Es ist die fünfte!)
- Dann ist es sogar die fünfte Wahlperiode. Herzlichen Dank für die Korrektur. Das macht es nicht wirklich besser.
(Guido Kosmehl, FDP: Immer war die FDP dabei!)
Viele Bundesländer sind an uns vorbei galoppiert. Man könnte darüber diskutieren, ob es wirklich sinnvoll ist, das Bestattungsrecht im Land zu regeln, zumal auch einige obskure Geschichten von Beerdigungen in anderen Ländern dabei zutage traten.
Nichtsdestotrotz habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass es in Rheinland-Pfalz auch eine Reform des Bestattungsrechts gab.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Eine richtige Reform!)
Dort war man mutiger als wir. Dort hat man ein modernes Bestattungsrecht auf den Weg gebracht. Ich finde, das hätten wir nach fünf Wahlperioden auch in Sachsen-Anhalt verdient gehabt, vor allem die Menschen.
Sie haben es vielleicht wahrgenommen, es gab kaum noch Leserbriefe dazu. Immer dann, wenn wir in den vorhergehenden Wahlperioden darüber diskutiert haben und sogar einmal das mutige Thema Aufhebung des Friedhofszwangs angesprochen haben, gab es Leserbriefe ohne Ende. Ich erhielt viel di-rekte Post von Menschen, die sagten, jetzt ein bisschen zackig, weil bei ihnen der Weg nicht mehr weit war. Es hat lang gedauert.
Ich bin froh, dass es an einigen Stellen gelungen ist, dass Sie einen Kompromiss gefunden haben. Das will ich auch ausdrücklich sagen. Ich will einige paar Punkte benennen. Sie ahnen es; ich beginne mit der zweiten Leichenschau für die Erdbestattung. Es ist jetzt vier Wahlperioden her, dass ich die Frage an die Landesregierung gestellt habe, wie viele Tötungsdelikte denn dadurch nicht erkannt werden, dass es die-se zweite verpflichtende Leichenschau bei Erdbestattungen nicht gibt.
Ich kann mich auch daran erinnern, dass der damalige Generalstaatsanwalt Konrad, der nun schon lange seine Pension genießt, irgendwann zu mir sagte: „Frau von Angern, machen Sie doch einfach nur einen Antrag auf Änderung dieses einzelnen Paragrafen; das muss doch durchkommen“.
Er war tatsächlich verzweifelt. Allein, auch das hat nicht funktioniert. Ich finde es gut, dass Sie das The-ma der Sternen- oder sogenannten Schmetterlingskinder angegangen sind. Denn es war nach wie vor ei-ne bittere Geschichte, dass sie noch immer, theoretisch zumindest, als Krankenhausmüll hätten entsorgt werden können.
(Beifall bei der Linken und bei der CDU - Zustimmung bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Ich bin dankbar, dass alle Krankenhäuser das nicht getan haben, sondern ihren eigenen Weg gegangen sind. Aber die Kostentragungspflicht ist geklärt und das ist gut und richtig so.
Sie sind einen ersten Schritt bei dem Thema Tuchbestattung gegangen. Ich will an der Stelle dazu noch einmal darauf hinweisen: Es gibt keine jahrtausendlange Tradition, auch nicht auf dem Gebiet von Sach-sen-Anhalt. Gehen Sie davon aus, dass die Tuchbestattung auch andere Menschen wählen werden, und das ist ihr legitimes Recht. Denn, wie ich finde, sie sollen darüber entscheiden, wie sie beerdigt werden wollen und wie sie das vonstattengehen lassen wollen. Ich bedauere, dass Sie dafür eine Ausnahmerege-lung gefunden haben, quasi einen Umgehungstatbestand,
(Zuruf von Tobias Krull, CDU)
sodass für die Kommunen, die das auf ihren Friedhöfen doch nicht so haben wollen, diese Möglichkeit be-steht. Ich bin gespannt, wie die Verordnungen entsprechend geregelt werden.
Zu dem Thema Kinderarbeit bei Grabsteinen wurde alles gesagt. In mehreren Anhörungen wurde der Nachweis erbracht, dass sehr wohl herausgefunden werden kann, ob bei der Herstellung des entspre-chenden Materials Kinderarbeit dabei war. Insofern: Auch das ist der richtige Weg.
Allein, es fehlen mir noch etliche Forderungen, die wir über die vielen Wahlperioden hinweg aufgemacht haben. Deswegen werden wir uns heute wie auch in den Ausschüssen bei der Abstimmung über den Ge-setzentwurf in der zweiten Lesung der Stimme enthalten. - Herr Borgwardt, seien Sie nicht traurig. Ein kleines Lob haben Sie bekommen, aber mehr gibt es nicht.