Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Fried-hofswesen des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drs. 8/553
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – Drs. 8/5897
(Erste Beratung in der 11. Sitzung des Landtages am 27.01.2022)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung – Drs. 8/2522
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – Drs. 8/5899
(Erste Beratung in der 41. Sitzung des Landtages am 28.04.2023)
 Zum Gang der Verhandlungen wird uns die Abg. Frau Gensecke berichten.
 Katrin Gensecke (Berichterstatterin): 
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt über-wies den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/553 in der 11. Sitzung am 27. Januar 2022 sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2522 in der 41. Sitzung am 28. April 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleich-stellung. Mitberatend wurden weitere sechs Ausschüsse beteiligt.
Im Februar 2025 erfolgte aufgrund eines Berichterstattungsverlangens zur Drs. 8/553 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags ein Bericht über den Stand der Beratung zu beiden Gesetzentwürfen, welcher in der Drs. 8/5123 vorliegt. Ich möchte an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen Stelle verweisen und werde im Folgenden den sich anschließenden Beratungsverlauf darstellen.
In der 51. Sitzung am 21. Mai 2025 erarbeitete der Sozialausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung lag eine Synopse mit Ände-rungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte.
Zu dieser Beratung lag weiterhin ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu diesem Ge-setzentwurf vor. Mit diesem Änderungsantrag sollen die Regelungen für die Durchführung einer zweiten Leichenschau, für die Bestattungsform der Tuchbestattung sowie für die Aufarbeitung von Grabsteinen und Grabsteinfassungen geändert werden. Des Weiteren sollen Regelungen zur gesetzlichen Anerken-nung von Sternenkindern sowie eine Informationspflicht über die Möglichkeit ihrer Bestattung aufge-nommen werden. Außerdem sollten die Entnahme eines kleinen Teils der Asche für Erinnerungsstücke künftig ermöglicht und eine Konkretisierung der Kostenübernahme für Bestattungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ergänzt werden.
Der Ausschuss empfahl im Ergebnis seiner Beratung mit 8 : 1 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen, und mit 6 : 2 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregie-rung in geänderter Fassung anzunehmen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Wissenschaft und Tourismus, für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, für Bildung sowie für Finanzen befassten sich im Juni und im August 2025 mit den Gesetzentwürfen und den vorläufigen Be-schlussempfehlungen des Sozialausschusses.
Im Ergebnis dieser Beratungen wurde dem federführenden Ausschuss empfohlen, die Gesetzentwürfe in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlungen anzunehmen.
In der abschließenden Beratung in der 53. Sitzung des Sozialausschusses wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2522 mit 7 : 3 : 3 Stimmen in der Fassung der vorläufigen Beschlussemp-fehlungen beschlossen.
Mit der Beschlussempfehlung an den Landtag in der Drs. 8/5899 wird die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung in geänderter Fassung empfohlen. Mit der Beschlussempfehlung an den Landtag in der Drs. 8/5897 empfiehlt der Sozialausschuss hingegen die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/553.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.