Wir steigen jetzt in die Tagesordnung ein und kommen zum
 Tagesordnungspunkt 4
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4020
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/5907
(Erste Beratung in der 65. Sitzung des Landtages am 24.04.2024)
Zuerst die Berichterstattung. Frau Juliane Kleemann möchte gern diese Berichterstattung durchführen. Danach folgt eine Fünfminutendebatte. - Frau Kleemann, Sie haben das Wort.
 Juliane Kleemann (Berichterstatterin): 
Herr Präsident! Hohes Haus! Von mir auch einen guten Morgen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4020 in der 65. Sitzung am 24. April 2024 zur federfüh-renden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mit-beratend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Infrastruktur und Digitales sowie für Inneres und Sport beteiligt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine verbindliche finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen aus Windkraftanlagen und Fotovoltaikanlagen geregelt. Dabei sollen bei flächenmäßig be-sonders großen Kommunen die betroffenen Ortsteile besonders begünstigt werden. Unter anderem wird damit eine höhere Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien angestrebt.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt führte in der 32. Sitzung am 19. Juni 2024 eine erste Verständigung zum zu dem Gesetzentwurf durch. Man einigte sich auf die Durchführung einer Anhörung. Die Anhörung fand in der 33. Sitzung des Ausschusses am 7. August 2024 statt. Es waren sieben Anzuhörende anwesend. Deren Positionierungen können in den Vorlagen 1 sowie 3 bis 8 nachge-lesen werden, die in den digitalen Informationssystemen zur Verfügung stehen. Ebenso lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Vorlage 9 vor.
Im Ergebnis der Anhörung kamen die Ausschussmitglieder überein, sich vor einer erneuten Ausschussbe-ratung ausführlich mit den dargelegten fachlichen Einschätzungen der Angehörten zu befassen. Vor der nächsten Ausschussberatung gingen im Ausschusssekretariat weitere Schreiben von Interessenvertretern in der Sache ein. Hierzu möchte ich auf die Vorlagen 10 und 11 verweisen.
In der 44. Sitzung am 28. Mai 2025 hatte der federführende Ausschuss erneut eine Befassung mit dem Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. Als Tischvorlage wurde ein Änderungsantrag der regierungstragen-den Fraktionen vorgelegt, welcher im Nachgang zur Sitzung als Vorlage 12 verteilt wurde. Dieser enthielt Änderungsvorschläge zu § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 5 sowie § 9.
Zu Beginn der Beratung wies die Landesregierung darauf hin, dass es in einigen Punkten unterschiedliche Sichtweisen in der Rechtsauffassung zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Lan-desregierung gebe.
Mit 8 : 3 : 2 Stimmen wurde die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrund-lage erhoben. Die Abgeordneten sprachen sich für eine Einzelberatung der Paragrafen des Gesetzent-wurfs aus. In der Niederschrift über die 44. Sitzung vom 28. Mai 2025 können Sie den Diskussionsverlauf detailliert nachlesen.
Im Ergebnis der Beratung wurde dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 6 Stimmen zu-gestimmt. Die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse wurde mit 8 : 3 : 2 Stimmen erarbeitet und liegt in Vorlage 13 vor.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 80. Sitzung am 19. Juni 2025 über den Gesetzentwurf beraten und mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfeh-lung empfohlen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 44. Sitzung am 26. Juni 2025 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand keine mehrheitliche Zustimmung. Mit 7 : 0 : 6 Stimmen schloss sich der Ausschuss für Inneres und Sport dem Votum des federführenden Aus-schusses an.
Zuletzt folgte der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 40. Sitzung am 15. August 2025 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses.
Abschließend hob der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der 46. Sitzung am 3. September 2025 den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung. Vor Sitzungsbeginn wurde ein Ände-rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 19 verteilt.
Auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung trat der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren über den Gesetzentwurf ein. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand keine Mehrheit. Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wurde sodann in der Ihnen in Drs. 8/5907 vorliegenden Fassung beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klima-schutz und Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD)
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Kleemann.