Sandra Hietel-Heuer (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz, das weit über Sachsen-Anhalt hinaus Aufmerksamkeit erfährt. Das Wassergesetz ist ein Meilenstein. Es be-trifft nicht nur die Experten, sondern unser aller Lebensgrundlage: Wasser für Mensch, Tier und Natur.

Goethe sagte: Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behan-deln weiß. - Genau darum geht es. Wir wollen verantwortungsvoll handeln und unsere Ressource Wasser für die kommenden Generationen sichern. 

Der Kern des Gesetzentwurfs ist der Wasserrückhalt. Bisher stand die Ableitung im Mittelpunkt, künftig aber das moderne Wassermanagement, welches flexibel reagieren kann, Wasser speichert oder eben gezielt ableitet.

Mit sanierten Stauanlagen und der in § 54a verankerten Experimentierklausel schaffen wir stabile Was-serhaushalte, sichern die wachsende Nachfrage von Industrie und Landwirtschaft und stärken gleichzei-tig den Naturschutz.

Natürlich entstehen Spannungsfelder, etwa mit der von der EU geforderten Durchgängigkeit der Gewäs-ser. § 36a soll dabei einen Ausgleich schaffen. Vorranggewässer werden definiert werden, und wo kein Wasser mehr fließt, brauchen wir auch keine Fischtreppe.

Unsere Veranstaltungsreihe „Blickwinkel Wasser“ hat gezeigt: Die Anforderungen vor Ort sind sehr un-terschiedlich. Vor allem beim Hochwasserschutz erwarten die Menschen, dass schneller und flexibel re-agiert wird. Das gelingt nur gemeinsam mit Verbänden, Eigentümern, Landnutzern und Behörden.

Ein wichtiges Signal senden wir auch an unsere Waldbesitzer. Ihre Wälder speichern Wasser, stabilisie-ren den Kreislauf und tragen damit zum Gemeinwohl bei. Sie sollen künftig stärker von den Beiträgen entlastet werden. 

Mit der heutigen Beschlussempfehlung und einem Entschließungsantrag zu dem Gesetz ist zudem ein Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens verbunden. Dieses soll die tatsächlich entstehenden Unterhal-tungskosten in den drei Vorteilsgebietstypen forstwirtschaftliche, landwirtschaftliche sowie Siedlungs- und Verkehrsflächen ermitteln. Ziel ist die Entwicklung eines differenzierten Beitragsbemessungssys-tems.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Wasserressourcen zu schützen und die Wasserversorgung für kommende Generationen in Sachsen-Anhalt zu sichern. Ich bitte Sie daher um eine breite Zustimmung zur Beschlussempfehlung und damit zur Verabschiedung die-ses zukunftsweisenden Gesetzes. - Herzlichen Dank.