Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermes-sungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5567

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/5873

(Erste Beratung in der 90. Sitzung des Landtages am 11.06.2025)


Herr Falko Grube, seines Zeichens Doktor, steht schon vorn und möchte gern Bericht erstatten. 

(Thomas Krüger, CDU, lachend: „Seines Zeichens Doktor“!)

Sie haben das Wort.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter): 

Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 90. Sitzung am 11. Juni 2025 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Das aus dem Jahr 1992 stammende bestehende Gesetz soll mit diesem Gesetzentwurf an die aktuelle Situation angepasst werden. Das Ziel ist weiterhin die Gewährleistung der bestmöglichen Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen.

Der stark gestiegenen Überalterung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und dem daraus re-sultierenden Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden. Dies wird durch bessere Ressourcennutzung des eingesetzten Fachpersonals sowie Erleichterung und Flexibilisierung der Qualifikationsanforderungen erreicht.

Mit diesem Änderungsgesetz erfolgt eine Neugestaltung unter den Aspekten der Verwaltungsvereinfachung und einer weiteren Erhöhung der Effizienz, insbesondere durch den Einsatz moderner Technologie.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 39. Sitzung am 6. Juni 2025 darauf, diesen Gesetzentwurf vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag am 15. August 2025 zu beraten. Mit Schreiben vom 13. August 2025 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Infrastrukturaus-schuss eine Synopse vor, Vorlage 1. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales einvernehmlich abgestimmten Änderungen, auch in Form von sprachlichen und rechtsförmlichen Anpassungen.

In der 40. Sitzung des Infrastrukturausschusses am 15. August 2025 fand die abschließende Beratung über diesen Gesetzentwurf statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Beratungsgrundlage war die Synopse des GBD. Der Ausschuss für Infrastruk-tur und Digitales verabschiedete mit 11 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/5873 vorliegende Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.