Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Selbstbestimmung gilt für jeden einzelnen Menschen, egal, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Selbstbestimmung muss ermöglicht werden, und zwar in allen Lebenslagen.
Die im Jahr 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention setzt genau dafür den Rahmen. Sie konkretisiert die Menschenrechte, und das aus der Sicht von Menschen mit Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der übergeordnete Rahmen. Die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die rechtliche Grundlage in Deutschland wurde mit dem BTHG geschaffen.
Auch in Sachsen-Anhalt haben wir uns darüber schon mehrfach unterhalten und diskutiert, wie wir genau diese Anforderungen umsetzen und was entsprechend die Handlungsgrundlagen sein müssen. Vor diesem Hintergrund sind ja auch die Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag gelaufen. Und ja, ich bin auch weiterhin dabei, dass es durchaus Kritik an dem Vorgehen, wie das durchgeführt wurde, gibt.
Aber es ist doch erst einmal ein positives Zeichen, dass wir auf der Zielgeraden sind, dass im September und Oktober die letzten beiden Verhandlungstermine stattfinden sollen, dass wir dann wieder einen Landesrahmenvertrag haben und dass damit genau die Rechtssicherheit für die Träger der Eingliederungshilfe geschaffen ist. Ich glaube, das ist zwingend notwendig. Dafür haben wir uns auch als Fraktion eingesetzt.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar: Gelingende Inklusion muss immer das Ziel der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung haben. Vor allem müssen wir weg von den aktuellen Strukturen, von dem reinen stationären Denken, hin dazu, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben selbst gestalten können und es möglich wird für sie, selbstständig zu leben und einen Beruf auszuüben, so wie sie das wünschen.
Also, müssen wir in den Fokus nehmen, dass es mehr ambulante Angebote gibt. Gerade im gesamtgesellschaftlichen Kontext ist da noch einiges zu tun. Als Freie Demokraten werden wir das natürlich weiterhin begleiten. Aber ich möchte auch dazu sagen, dass wir in Sachsen-Anhalt bereits den einen oder den anderen Träger haben, der genau das mit forciert, mit auf den Weg gebracht hat. Die werden wir weiter unterstützen und das auch weiter thematisieren.
Also: In Sachsen-Anhalt ist bereits einiges passiert. Es stimmt dementsprechend auch nicht, wenn gesagt wird, dass wir hier nur zuschauen oder nur passiv an der Seitenlinie stehen. Ich glaube, die vielen Debatten, die wir dazu auch im Sozialausschuss hatten, haben das gezeigt. Deswegen hoffe ich, dass wir zügig mit dem Landesrahmenvertrag durchkommen. Unsere Beschlussempfehlung heute legt die Grundlage. Dann werden wir auch weiter an einem Thema dranbleiben. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.