Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Wassermanagements im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4869
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/5908
(Erste Beratung in der 79. Sitzung des Landtages am 17.12.2024)
Zu dem Gang der Beratungen wird uns zunächst die Abg. Frau Tarricone berichten.
(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)
Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4869 hat der Land-tag von Sachsen-Anhalt in der 79. Sitzung am 17. Dezember 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mitberatend wurde der Aus-schuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten beteiligt. Der Ausschuss für Finanzen wurde nach § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags beteiligt.
Die Landesregierung strebt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Modernisierung bestehender Rege-lungen zur Umsetzung eines zukunftsfähigen Wassermanagements im Land an. Den Herausforderungen durch gegenläufige Wetterereignisse, die mit Hitze- und Dürreperioden sowie Starkregenereignissen ein-hergehen, wird das aktuelle Wassergesetz nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält daher zum Teil eine Änderung bestehender Regelungen, nimmt aber auch neue auf. Unter anderem sind Regelungen zur Wasserrückhaltung in der Fläche sowie der Ausbau und die Sanierung von Stauanlagen vorgesehen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt führte in der 40. Sitzung am 8. Januar 2025 eine erste Verständigung zum Beratungsverfahren durch. Man einigte sich auf die Durchführung ei-ner Anhörung. Die Anhörung fand in der 41. Sitzung des Ausschusses am 5. Februar 2025 statt. Es waren sieben Anzuhörende anwesend. Deren Positionierungen sind in den Vorlagen 1 bis 7 verfügbar und kön-nen dort oder in der Niederschrift, die in den digitalen Informationssystemen zur Verfügung stehen, nachgelesen werden. Weitere Stellungnahmen und Schreiben von Interessenvertretern gingen im Nach-gang der Sitzung ein. Diese können in den Vorlagen 8 bis 10 nachgelesen werden. Der Ausschuss be-schloss nach der Durchführung der Anhörung, dass sich die Obleute verständigen, wann eine erneute Be-ratung des Gesetzentwurfs terminiert wird.
Der Gesetzentwurf wurde in der 44. Sitzung des federführenden Ausschusses am 28. Mai 2025 erneut auf die Tagesordnung genommen. Eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lag noch nicht vor. Jedoch führte dieser in der Sitzung aus, dass er keine grundlegenden Bedenken gegen den Gesetz-entwurf vorzubringen habe.
Sodann wurde der vorliegende Gesetzentwurf zur Beratungsgrundlage erhoben. Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag sowie einen Änderungs- und Entschließungsantrag als Tischvorlagen ein. Diese liegen in den Vorlagen 11 und 12 vor. Der Änderungsantrag in Vorlage 11 sah vor, nach Arti-kel 1 Nr. 11 eine Ergänzung vorzunehmen und in Nr. 12 § 54a zu ändern.
Mit dem Änderungs- und Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in Vorlage 12 soll die gemäß Arti-kel 1 Nr. 13 Buchst. d des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung, einen Vorschlag für ein möglichst diffe-renziertes Beitragsbemessungssystem auf der Grundlage eines Gutachtens zur Ermittlung der tatsächlich entstehenden Kosten der Unterhaltung in den drei Vorteilsgebieten forstwirtschaftliche Nutzfläche, landwirtschaftliche Nutzfläche und Siedlungs- und Verkehrsfläche vorzulegen, gestrichen werden. Die Aufforderung an die Landesregierung zur Vorlage eines solchen Vorschlags solle durch einen Beschluss des Landtags formuliert werden.
Der Ausschuss folgte dem vorliegenden Änderungsantrag und dem Änderungs- und Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen jeweils mit 7 : 0 : 6 Stimmen. Er empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 8 : 3 : 2 Stimmen, dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu folgen. Die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse wurde in Vorlage 13 bereitge-stellt.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 80. Sitzung am 19. Juni 2025 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 2 : 2 Stimmen empfohlen.
Der mitberatende Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten beschäftigte sich in der 42. Sitzung am 13. August 2025 mit dem Gesetzentwurf und übernahm die vorläufige Beschlussempfeh-lung des federführenden Ausschusses. Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 15 fand keine mehrheitliche Zustimmung. Mit 7 : 3 : 3 Stimmen schloss sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten dem Votum des federführenden Ausschusses an.
In der 46. Sitzung am 3. September 2025 behandelte der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klima-schutz und Umwelt den Gesetzentwurf abschließend. Eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungs-dienstes, in welcher die in der vorläufigen Beschlussempfehlung empfohlenen Änderungen bereits Be-rücksichtigung fanden, lag in der Vorlage 17 vor und wurde zur Beratungsgrundlage erhoben. Ein Ände-rungsvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 18 fand keine Mehrheit. Der Ausschuss erarbeitete sodann die Ihnen in der Drs. 8/5908 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung unter Punkt I zu folgen und der Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung zuzustimmen. Weiterhin bitte ich um Zu-stimmung zu dem unter Punkt II vorliegenden Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerk-samkeit.