Jan Scharfenort (AfD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf zur Ver-besserung des Wassermanagements in der hier vorgestellten Fassung ab. Denn er schafft mehr Bürokra-tie, schwächt die kommunale Selbstverwaltung und liefert weder klare Kosten noch schnell wirksame Lö-sungen. 

Warum? - Erstens: Bürokratie und Zentralisierung. § 79 des Wassergesetzes zwingt alle Gemeinden zu neuen genehmigungspflichtigen Konzepten für Schmutz- und Niederschlagswasser mit einer Fünfjahres-fortschreibung. Das bindet Personal und auch Gutachterkapazitäten. Der geplante § 98a des Wasserge-setzes verspricht Landesunterstützung, lässt die Umsetzungslast aber wieder bei den Kommunen. Der geplante § 104a des Wassergesetzes erlaubt das Betreten und vorübergehende Benutzen privater Grundstücke. Eigentumsschutz braucht hier aber engere Schranken und klare Entschädigungsmaßstäbe.

Zweitens: Unbestimmtheit. In § 29 des Wassergesetzes soll aufgenommen werden, dass ein Einleiten von Niederschlagswasser möglich sein soll, soweit eine Versickerung mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich ist. Das wäre ein sehr schwammiges Tatbestandsmerkmal in diesem § 29. Ohne definierte Schwellen und technische Kriterien ist das auf jeden Fall streitanfällig, gerade im Bestand.

§ 28a   Mindestwasserführung   verschiebt die Abwägung zulasten der Nutzer und lädt Überwachungs-pflichten auf, ohne dass landeseinheitliche Mess- und Bewertungsstandards im Gesetz selbst normiert werden.

Drittens: Kostenunklarheit. Der Ausschuss will erst bis zum 30. Juni 2028 ein differenziertes Beitragsmo-dell erarbeiten. Die Umsetzung soll dann ab dem 1. Januar 2029 erfolgen. Heute wollen Sie Pflichten be-schließen, ohne belastbare Zahlen für Gemeinden, Verbände, Unternehmer und Bürger zu nennen. Das ist nicht verantwortbar.

Viertens. Das darf natürlich auch nicht wegbleiben. Der Herr Minister ließ es sich nicht nehmen, auch hier ein bisschen Populismus zu verbreiten, obwohl das in seinem Gesetzentwurf gar nicht steht und sich eigentlich auch nicht aus seinem Ministerium oder dem Landesamt für Umweltschutz ergibt. Deutsch-land liegt laut Aussage des Umweltbundesamtes vom 7. Mai 2025 mit einem Wassernutzungsindex von 10,1 deutlich unter der Stressschwelle von 20 %   diese ist schon sehr willkürlich gesetzt, aber sei es drum  ; damit kann von Wasserknappheit keine Rede sein.

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Gucken Sie doch einmal in die Altmark!)

- Moment, Moment, ganz ruhig bleiben, ganz ruhig bleiben. Wir kommen jetzt zu Sachsen-Anhalt. 

In Sachsen-Anhalt haben sich die Grundwasserstände nach den starken Winterniederschlägen in den Jahren 2023 und 2024 vielerorts wieder erholt. Im Mittel liegen sie wieder im Bereich der mehrjährigen Vergleichswerte.

(Zuruf von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

- Moment, bleiben Sie doch einmal ganz ruhig, ich komme schon noch darauf. Nicht so atterig.

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Wie arrogant kann man sein?)

Das sind die Zahlen aus dem Ministerium von Herrn Willingmann, aus einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2024. 

Auch die Bilanz des Deutschen Wetterdienstes und Daten des Landesamtes für Umweltschutz zeigen: Nach den Dürrejahren folgte eine sehr nasse Periode. In den Jahren 2024 und 2025 lagen mehrere Mo-nate über dem Soll.

Jetzt komme ich vielleicht auf Sie zurück und vielleicht verstehen Sie das. Ja, es gibt regionale Defizite und saisonale Engpässe. Das war schon immer so. Die pauschale Erzählung dauerhaft sinkender Grund-wasserspiegel trägt aber fachlich eindeutig nicht. Fragen Sie die Ämter. Schauen Sie sich die Zahlen an. 

(Unruhe)

Wir brauchen differenzierte Regionalanalysen statt landesweiter Alarmstufen. Es ist ja auch nicht grund-sätzlich alles falsch in dem Gesetzentwurf. Das sage ich auch nicht. Ich nenne jetzt nur meine Kritikpunk-te.

Unsere Alternative ist: Stärken wir die kommunale Wasserhoheit und bauen wir Bürokratie ab. Definie-ren wir klare, justiziable Kriterien für Mindestwasserführung, Versickerung und Monitoring, damit wir nicht wieder im Streit landen. Setzen wir auf regionalen Wasserrückhalt, Entsiegelungs- und Speicher-maßnahmen mit Anreizen statt mit Zwang. Und vor allen Dingen: eine partnerschaftliche Bewässerungs-strategie mit der Landwirtschaft, ganz wichtig. Also: vor allem erst evaluieren, dann regulieren. 

Dieser Gesetzentwurf ist teuer im Vollzug und leider auch schwach in der Wirkung. - Vielen Dank.